Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen

Wieviel Prozent der deutschen Autobahnstrecken sind derzeit mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung versehen bzw. wieviel Prozent der Autobahnen haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. Juli 2022
  • Frist
    3. September 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel Prozent d…
An Bundesanstalt für Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen [#256005]
Datum
31. Juli 2022 12:32
An
Bundesanstalt für Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel Prozent der deutschen Autobahnstrecken sind derzeit mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung versehen bzw. wieviel Prozent der Autobahnen haben keine Geschwindigkeitsbegrenzung?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 256005 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/256005/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesanstalt für Straßenwesen
Sehr << Antragsteller:in >> betreffend Ihren Antrag vom 31.07.2022 möchten wir auf den Bericht zu uns…
Von
Bundesanstalt für Straßenwesen
Betreff
WG: Geschwindigkeitsbegrenzungen auf deutschen Autobahnen [#256005]
Datum
17. August 2022 14:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> betreffend Ihren Antrag vom 31.07.2022 möchten wir auf den Bericht zu unserer 2015 erfolgten Erhebung verweisen, welcher die gewünschten Informationen enthält. Der Bericht ist unter folgendem Link verfügbar: https://www.bast.de/DE/Publikationen/Fachveroeffentlichungen/Verkehrstechnik/Downloads/V1-BAB-Tempolimit-2015.html. Die Daten wurden 2015 erhoben und entsprechend aggregiert. Seitens der BASt wurde zwischenzeitlich keine erneute Erhebung vorgenommen. Seit 01.01.2021 ist das Fernstraßen-Bundesamt bzw. die aufgrund des Infrastrukturgesellschaftserrichtungsgesetzes beliehene Gesellschaft privaten Rechts (Autobahn GmbH des Bundes) für den Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen im Bereich der mit Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichneten Autobahnen in der Baulast des Bundes zuständig (siehe auch § 44 StVO) - bzgl. des Vorhandenseins aktueller Daten zur Thematik empfehlen wir Ihnen daher, sich direkt an das Fernstraßen-Bundesamt bzw. die Autobahn GmbH des Bundes zu wenden. Mit freundlichen Grüßen