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Geschwindigkeitsbegrenzungskilometer und Gesamtkilometer auf allen Autobahnen in NRW

Die Summe an geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnkilometer in NRW - nach Möglichkeit mit Unterscheidung von temporären Begrenzungen (z.B. Baustellen) und permanenten Begrenzungen (z.B. Gefahrenstellen).
Dazu bitte noch die Gesamtkilometer der Autobahnen in NRW.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Juli 2022
  • Frist
    3. September 2022
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsbegrenzungskilometer und Gesamtkilometer auf allen Autobahnen in NRW [#255960]
Datum
30. Juli 2022 13:19
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Summe an geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnkilometer in NRW - nach Möglichkeit mit Unterscheidung von temporären Begrenzungen (z.B. Baustellen) und permanenten Begrenzungen (z.B. Gefahrenstellen). Dazu bitte noch die Gesamtkilometer der Autobahnen in NRW.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 255960 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/255960/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre unten anstehende Eingabe vom 30. Juli 202…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Geschwindigkeitsbegrenzungskilometer und Gesamtkilometer auf allen Autobahnen in NRW [#255960]
Datum
6. September 2022 08:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre unten anstehende Eingabe vom 30. Juli 2022, in der Sie sich nach der Summe an geschwindigkeitsbegrenzten Autobahnkilometern in Nordrhein-Westfalen erkundigen. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten. Die gewünschten Informationen liegen hier nicht vor. Nach Artikel 143e Absatz 1 Grundgesetz (GG) wurden die Bundesautobahnen bis zum 31. Dezember 2020 in Auftragsverwaltung durch die Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Selbstverwaltungskörperschaften geführt. Seit dem 01. Januar 2021 erfolgen Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und Finanzierung der Autobahnen durch den Bund selbst. Die Zuständigkeit für die straßenbaulichen und straßenverkehrsrechtlichen Belange der Autobahnen liegt damit nicht mehr beim Land Nordrhein-Westfalen. Ich bitte Sie daher, sich mit Ihrem Anliegen direkt an das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unter der Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> zu wenden. Ich bitte um Verständnis, dass aus datenschutzrechtlichen Gründen Ihre Eingabe nicht direkt an das BMDV geleitet werden darf. Mit freundlichen Grüßen