Geschwindigkeitskontrolle

Wurden am 15. Oktober 2014 im Stadtgebiet von Paderborn Geschwindigkeitsüberwachungen der Kreispolizeibehörde Paderborn durchgeführt? Wenn ja, wo und zu welcher Uhrzeit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. September 2015
  • Frist
    20. Oktober 2015
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Ralf Berhorst
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn Details
Von
Ralf Berhorst
Betreff
Geschwindigkeitskontrolle [#11361]
Datum
17. September 2015 18:37
An
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurden am 15. Oktober 2014 im Stadtgebiet von Paderborn Geschwindigkeitsüberwachungen der Kreispolizeibehörde Paderborn durchgeführt? Wenn ja, wo und zu welcher Uhrzeit.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Gegebenfalls behalte ich mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ralf Berhorst <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ralf Berhorst

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Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Sehr geehrter Herr Berhorst, zu Ihrer konkreten Anfrage kann ich Ihnen konkrete Antworten geben. Am 15. Oktober …
Von
Der Landrat als Kreispolizeibehörde Paderborn
Betreff
AW: Geschwindigkeitskontrolle [#11361]
Datum
25. September 2015 15:01
Status
Anfrage abgeschlossen
ATT517881.jpg
4,0 KB


Sehr geehrter Herr Berhorst, zu Ihrer konkreten Anfrage kann ich Ihnen konkrete Antworten geben. Am 15. Oktober 2014 wurden von der Kreispolizeibehörde Paderborn im Stadtgebiet Paderborn folgende gezielte Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt: • Paderborn, Dubelohstraße, ca. 10:00 h bis 12.00 h, • Paderborn B64/Frankfurter Weg, ca. 16:00 h bis 20:00 h Hierbei handelte es sich um geplant durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen. Ungeplante, kurzfristige, aus dem täglichen Streifendienst erfolgte Kontrollen können nicht lückenlos nachgehalten werden. Lassen Sie mich noch darauf hinweisen, dass zu schnelles Fahren eine Hauptunfallursache ist und die gefahrene Geschwindigkeit unabhängig von der Schuldfrage hinsichtlich der Folgen eines Unfalles von entscheidender Bedeutung sein kann. Somit stellen Geschwindigkeitskontrollen und die Ahndung der festgestellten Verstöße ein wesentliches polizeiliches Mittel in Bezug auf die Verkehrsunfallbekämpfung dar. Sofern Sie Interesse an weiteren Informationen zu Geschwindigkeitskontrollen der Kreispolizeibehörde Paderborn haben, möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass durch unsere Presse- und Öffentlichkeitsarbeit nicht nur fortlaufend Informationen zu Unfallsituationen, Ursachen und polizeiliche Ziele kommuniziert werden, sondern auch tagesaktuell vorgeplante Geschwindigkeitskontrollen in den Medien (Presse, Internetauftritt) bekannt gegeben werden. Für weitere Informationen zu diesem Thema kann ich Ihnen noch die Internetseite www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/polizei/praevention-initiativen-der-nrw-polizei/respekt-vor-leben-ich-bin-dabei.html<http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/polizei/praevention-initiativen-der-nrw-polizei/respekt-vor-leben-ich-bin-dabei.html> oder den facebook-Auftritt der Kreispolizeibehörde Paderborn empfehlen. Weil der Umfang der erforderlichen Recherche zu Ihrer Anfrage nicht erheblich war, ist diese Antwort auf Ihre konkrete Frage für Sie gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen,