Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Leipzig

Von allen Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Leipzig in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 Ort und Zeitraum, sowie Anzahl der Fahrzeuge ohne und mit Geschwindigkeitsverstößen (bestenfalls gruppiert nach Schwere der Vergehen).
Bitte stellen Sie die Information in maschinenlesbarem Format zur Verfügung. Orientieren Sie sich dabei gerne an der Stadt Aachen
https://offenedaten.aachen.de/de/dataset/geschwindigkeitskontrollen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. September 2020
  • Frist
    9. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr …
An Polizeidirektion Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Leipzig [#196649]
Datum
5. September 2020 12:29
An
Polizeidirektion Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, Umweltinformationsgesetz Sachsen (SächsUIG) Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Von allen Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Leipzig in den Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 Ort und Zeitraum, sowie Anzahl der Fahrzeuge ohne und mit Geschwindigkeitsverstößen (bestenfalls gruppiert nach Schwere der Vergehen). Bitte stellen Sie die Information in maschinenlesbarem Format zur Verfügung. Orientieren Sie sich dabei gerne an der Stadt Aachen https://offenedaten.aachen.de/de/dataset/geschwindigkeitskontrollen
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196649/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeidirektion Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in nach eingehender Prüfung Ihrer Anfrage und der Satzung zur Regelung des Zugangs zu …
Von
Polizeidirektion Leipzig
Betreff
AW: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Leipzig [#196649]
Datum
25. September 2020 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in nach eingehender Prüfung Ihrer Anfrage und der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig, kommen wir zum Ergebnis, dass die Auskunft entsprechend durch die Stadt Leipzig erteilt werden muss (§ 4 Abs. 1 S.1). Analog dazu hat auch die Stadt Aachen ihre Daten zur Verfügung gestellt, nicht jedoch die Landespolizei Nordrhein- Westfalen oder das Polizeipräsidium Aachen. Wünschen Sie, dass wir Ihre Anfrage an die Stadt Leipzig weiterleiten oder wollen Sie in eigener Zuständigkeit einen Antrag stellen? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung. Ich würde mich freuen, wenn Sie mein Anliegen an di…
An Polizeidirektion Leipzig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Leipzig [#196649]
Datum
28. September 2020 16:49
An
Polizeidirektion Leipzig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Rückmeldung. Ich würde mich freuen, wenn Sie mein Anliegen an die zuständige Ansprechperson der Stadt Leipzig weiterleiten könnten, gerne mich in CC. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196649 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196649/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizeidirektion Leipzig
Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 28. September 2020 17:16 An: '<<E-Mail-Adresse>>' &l…
Von
Polizeidirektion Leipzig
Betreff
WG: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Leipzig [#196649]
Datum
28. September 2020 17:18
Status
Warte auf Antwort
Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 28. September 2020 17:16 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Cc: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: WG: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Leipzig [#196649] Sehr geehrteAntragsteller/in nach eingehender Prüfung und Sichtung der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig, leiten wir anhängende Mail und Anfrage zuständigkeitshalber an Sie weiter. Nach Rücksprache mit dem Antragsteller, bat dieser um Weiterleitung, und ist bereits über die fehlende Zuständigkeit der Polizeidirektion Leipzig informiert worden. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeidirektion Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 05.09.2020 an die Polizeidirektion Leipzig, das mit Ihrem Einverst…
Von
Polizeidirektion Leipzig
Betreff
Antwort: Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Leipzig [#196649]
Datum
6. Oktober 2020 14:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Schreiben vom 05.09.2020 an die Polizeidirektion Leipzig, das mit Ihrem Einverständnis am 28.09.2020 an die Stadt Leipzig weitergeleitet wurde, stellten Sie einen Antrag auf Auskunft über die Geschwindigkeitskontrollen von Kfz in Leipzig in den Jahren 2017 bis 2020. Hierfür beriefen Sie sich auf die Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung - IFS). Der Antrag wurde zuständigkeitshalber an das Ordnungsamt übermittelt. Ihr Antrag auf Zugang zu Informationen wird abgelehnt. Aus der Informationsfreiheitssatzung ergibt sich kein Anspruch auf Zugang zu den von Ihnen begehrten Informationen. Nach § 1 Abs. 3 IFS sind von der Satzung ausschließlich weisungsfreie Angelegenheiten der Stadt Leipzig i. S. des § 2 Abs. 1 und 2 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO) erfasst. Die Geschwindigkeitsüberwachung, die zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten betrieben wird, stellt jedoch eine Weisungsaufgabe dar (siehe Großbuchstabe A Ziffer II Nr. 2 i. V. m. Großbuchstabe B der Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Überwachung des Straßenverkehrs sowie §§ 2 und 3 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten). Des Weiteren setzt ein Anspruch nach § 3 IFS voraus, dass es sich beim Antragsteller um eine natürliche Person, die Einwohner/-in (i. S. v. § 10 Abs. 1 SächsGemO) der Stadt Leipzig ist und in dieser seine/ihre Hauptwohnung hat, oder eine juristische Person mit Sitz in Leipzig handelt. Ausweislich der von Ihnen angegebenen Adresse sind sie allerdings nicht Einwohner der Stadt Leipzig. Auch ein Anspruch auf Grund anderer Gesetze scheidet aus. Vorliegend ist weder der Anwendungsbereich des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) noch des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG) eröffnet, da es sich bei den von Ihnen begehrten Informationen nicht um solche im Sinne der angeführten Gesetze handelt. Mit freundlichen Grüßen