Geschwindigkeitsmessgeräte zur Tempokontrolle in der Stadt Trier

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Informationen über das Verkehrsmanagement:

Wieviel Geschwindigkeitsmessgeräte sind angeschaft worden?

Wie ist die Typ Bezeichnung der Geschwindigkeitsmessgeräte?

Was hat die Anschaffung der Geräte und des Zubehör gekostet?

Welche laufenden Kosten hat die zuständige Abteilung?

Welchen Arbeitszeitraum haben die zuständigen Arbeiter?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    14. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
  • Kosten dieser Information:
    90,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsmessgeräte zur Tempokontrolle in der Stadt Trier [#12517]
Datum
14. Januar 2016 13:47
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über das Verkehrsmanagement: Wieviel Geschwindigkeitsmessgeräte sind angeschaft worden? Wie ist die Typ Bezeichnung der Geschwindigkeitsmessgeräte? Was hat die Anschaffung der Geräte und des Zubehör gekostet? Welche laufenden Kosten hat die zuständige Abteilung? Welchen Arbeitszeitraum haben die zuständigen Arbeiter?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Trier
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LIFG vom 14.01.2016 betreffend die Geschwindigkeitsmessger…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Wg. Geschwindigkeitsmessgeräte zur Tempokontrolle in der Stadt Trier (#12517)
Datum
14. Januar 2016 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LIFG vom 14.01.2016 betreffend die Geschwindigkeitsmessgeräte zur Tempokontrolle in der Stadt Trier ist hier eingegangen. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen (§ 5 LIFG) benötigen wir aber einen Identitätsnachweis. Wir bitten Sie daher um die Übermittlung Ihrer Meldeadresse. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass nach § 13 LIFG sind für Amtshandlungen nach dem LIFG Gebühren erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) Mit freundlichen Grüssen Bernd Pulm Stadtverwaltung Trier Zentrales Organisations- und Informationstechnologieamt (10) Am Augustinerhof 54290 Trier Telefon: 0651-7181102 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ========================================================================================= Hinweis: Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Der rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese E-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich. =========================================================================================

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Sehr geehrt<< Anrede >> um Ihnen den Aufwand und mir die entstehenden Kosten zu ersparen, ziehe ich m…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
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Betreff
AW: Wg. Geschwindigkeitsmessgeräte zur Tempokontrolle in der Stadt Trier (#12517) [#12517]
Datum
14. Januar 2016 15:45
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> um Ihnen den Aufwand und mir die entstehenden Kosten zu ersparen, ziehe ich meine Anfrage nach Informationen über die Geschwindigkeitsmessgeräte zur Tempokontrolle zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12517 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>