Geschwindigkeitsmessungen in der nähe von Kindergärten

eine Auflistung von Geschwindigkeitsmessungen mit der Anzahl an Verstößen seit dem 1.2.2020 in der Nähe der:

Mergelteichstraße
Hangeneystraße am Sportplatz - Westricher Spielmäuse (Kindergarten)
Markgrafenstraße
Overgünne in Benninghofen. Grundschule und Kindergarten
Spielstraße in der Hüttemannstr

Alle diese Orte wurden bei Twitter von Bürgern mit der Bitte um verstärkte Messungen vorgetragen. @polizei_mrw_do wollte sie weiter geben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. April 2020
  • Frist
    23. Mai 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Polizeipräsidium Dortmund Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsmessungen in der nähe von Kindergärten [#185034]
Datum
21. April 2020 16:54
An
Polizeipräsidium Dortmund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Auflistung von Geschwindigkeitsmessungen mit der Anzahl an Verstößen seit dem 1.2.2020 in der Nähe der: Mergelteichstraße Hangeneystraße am Sportplatz - Westricher Spielmäuse (Kindergarten) Markgrafenstraße Overgünne in Benninghofen. Grundschule und Kindergarten Spielstraße in der Hüttemannstr Alle diese Orte wurden bei Twitter von Bürgern mit der Bitte um verstärkte Messungen vorgetragen. @polizei_mrw_do wollte sie weiter geben.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 185034 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/185034/upload/b54ebc345485703e7f10dfad4388d1917d7e7346/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizeipräsidium Dortmund
Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 21.04.2020 an das P…
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Geschwindigkeitsmessungen in der nähe von Kindergärten [#185034]
Datum
22. April 2020 07:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre E-Mail vom 21.04.2020 an das Polizeipräsidium Dortmund. Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage vom 21.04.2020 nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die Prüfung Ihres Antrages habe ich hier im Hause eingeleitet. Das Ergebnis der Prüfung werde ich Ihnen mitteilen, sobald mir die benötigten Informationen vorliegen. Mit freundlichen Grüßen

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Polizeipräsidium Dortmund
AW: Geschwindigkeitsmessungen in der Nähe von Kindergärten [#185034] ZA 11-30.01. 11/20 …
Von
Polizeipräsidium Dortmund
Betreff
AW: Geschwindigkeitsmessungen in der Nähe von Kindergärten [#185034]
Datum
20. Mai 2020 12:23
Status
Anfrage abgeschlossen
ZA 11-30.01. 11/20 Dortmund, 20.05.2020 Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihre Email vom 21.04.2020 an das Polizeipräsidium Dortmund Sehr geehrteAntragsteller/in mit oben genannter Email bitten Sie um Informationen zu Geschwindigkeitsmessungen in der Nähe von Kindergärten. Konkret möchten Sie eine Auflistung von Geschwindigkeitsmessungen mit der Anzahl an Verstößen seit dem 1.2.2020 in der Nähe von: Mergelteichstraße Hangeneystraße am Sportplatz - Westricher Spiel-mäuse (Kindergarten) Markgrafenstraße Overgünne in Benninghofen. Grundschule und Kindergarten Spielstraße in der Hüttemannstr. Ihre Anfrage wurde an die zuständige Stelle im Polizeipräsidium in Dortmund weitergeleitet und dort ausgewertet. Als Ergebnis kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Im Abfragezeitraum wurde nach hiesiger Aktenlage eine Geschwindigkeitsmessung in der Straße Overgünne, Höhe Hausnummer 109, 30er Zone durchgeführt. Die Messung erfolgte am 11.03.2020 in der Zeit von 07:30 Uhr - 09:30 Uhr. Es wurden dabei insgesamt sieben Verwarngelder erhoben. An den übrigen Straßen wurden in dem von Ihnen angefragten Zeitraum keine Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt. Zur Erläuterung: Die Sicherheit der Menschen im Straßenverkehr genießt in Nordrhein-Westfalen höchste Priorität. Die Fachstrategie Verkehr der Polizei Nord-rhein-Westfalen soll diese Sicherheit gewährleisten. Daher erfahren Menschen, die sich im Straßenverkehr rücksichtlos verhalten und den Verkehrsraum für ihre Zwecke missbrauchen von Seite der Polizei „Null-Toleranz“. Dies gilt im Besonderen für Personen, die durch ihre riskante Fahrweise die körperliche Integrität Anderer gefährden. Der öffentliche Verkehrsraum und seine Straßen sind keine Rennstrecken und keine Schauplätze für ein Kräftemessen oder zur Selbstinszenierung. Sie dienen dem Allgemeinwohl und sind zum Gemeingebrauch in Form der gegenseitiger Rücksichtnahme bestimmt, was gerade die Sicherheit ungeschützter oder unerfahrener Verkehrsteilnehmer zum Ziel hat. Schulen und Kindergärten sind Orte, an denen die Polizei die Sicherheit im Straßenverkehr besonders im Blick hat. Dazu gehören auch die o.g. Straßen. Die Zahl der im Straßenverkehr verunglückten Kinder geht seit 2016 deutlich zurück. Dies ist auf eine Vielzahl von Maßnahmen zurückzuführen. Dazu gehören ganz sicher die Verkehrserziehung in Schulen und Kindergärten und auch Geschwindigkeitskontrollen an wechselnden Örtlichkeiten. Die Polizei will die schrecklichen Folgen schwerer Verkehrsunfälle verhindern. Es wird konsequent eingeschritten und alle rechtlich zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen