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Geschwindigkeitsüberwachung an Sams-, Sonn- und Feiertagen im Jahr 2019

Gemäß Ihrer Internetseite führen Sie täglich von Montag bis Freitag Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durch. Ich möchte gerne wissen, an wie vielen Sams-, Sonn- und Feiertagen Ihre Behörde im Jahr 2019 Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gemäß Ihrer Inter…
An Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsüberwachung an Sams-, Sonn- und Feiertagen im Jahr 2019 [#180145]
Datum
11. Februar 2020 23:33
An
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gemäß Ihrer Internetseite führen Sie täglich von Montag bis Freitag Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen durch. Ich möchte gerne wissen, an wie vielen Sams-, Sonn- und Feiertagen Ihre Behörde im Jahr 2019 Maßnahmen zur Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt hat.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180145 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180145 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
Ihre Anfrage vom heutigen Tag nach dem Landestransparenzgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantwor…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen (Sieg)
Betreff
Ihre Anfrage vom heutigen Tag nach dem Landestransparenzgesetz
Datum
12. Februar 2020 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Es wurden in 2019 keine Geschwindigkeitsmessungen an Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen durchgeführt. Erlauben Sie mir bitte den Hinweis, dass Sie diese Auskunft auch über eine einfache telefonische Nachfrage erhalten hätten. Mit freundlichen Grüßen
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