Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

Anfrage an: Hansestadt Lüneburg

Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020 und 2021 innerorts gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2022
  • Frist
    23. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Geschwind…
An Hansestadt Lüneburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts [#251896]
Datum
21. Juni 2022 20:40
An
Hansestadt Lüneburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020 und 2021 innerorts gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251896/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hansestadt Lüneburg
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihre Meldung bezieht sich auf Geschwin…
Von
Hansestadt Lüneburg
Betreff
WG: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts [#251896]
Datum
20. Juli 2022 12:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mitteilung. Ihre Meldung bezieht sich auf Geschwindigkeitsverstöße und sanktionierende Geschwindigkeitsmessungen des fließenden Straßenverkehrs, weshalb ich Ihre Anfrage an den Landkreis Lüneburg (<<E-Mail-Adresse>> bzw. <<E-Mail-Adresse>>) als zuständige Stelle weitergeleitet habe. Die Hansestadt Lüneburg besitzt für derartige Messungen keinerlei Befugnisse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts“ vo…
An Landkreis Lüneburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts [#251896]
Datum
5. August 2022 18:01
An
Landkreis Lüneburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts“ vom 21.06.2022 (#251896) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Landkreis Lüneburg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre u. g. Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Der La…
Von
Landkreis Lüneburg
Betreff
WG: AW: WG: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts [#251896]
Datum
9. August 2022 17:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre u. g. Anfrage wurde an mich zur Beantwortung weitergeleitet. Der Landkreis Lüneburg ist für die Überwachung des fließenden Verkehrs im gesamten Gebiet des Landkreise Lüneburg einschließlich der Hansestadt Lüneburg zuständig. Zur Beantwortung Ihrer Frage nach den innerorts gemessenen Verkehrsüberschreitungen verweise ich auf die nachstehende Übersicht: innerorts SEMI-Stationen mobile Messungen SUMME JAHR Verstoß < 20 km/h Verstoß > 20 km/h Verstoß < 20 km/h Verstoß > 20 km/h Verstoß < 20 km/h Verstoß > 20 km/h 2019 1.291 172 3.047 479 4.338 651 2020 16.189 1.940 350 68 16.539 2.008 2021 20.502 1.220 638 61 21.140 1.281 Summe 37.982 3.332 4.035 608 42.017 3.940 Seit Ende 2019 werden vom Landkreis Lüneburg neben 2 mobilen Messanlagen zusätzlich 3 semistationäre Messanlagen ("Blitzanhänger") in der Verkehrsüberwachung eingesetzt. Eine Aussage zur Auswirkung der Messungen auf die Anzahl der Verstöße und Unfallzahlen ist nicht möglich. Verwertbare Daten aus denen ein Zusammenhang zwischen der Frequenz der Messungen und der Anzahl der Verstöße bzw. der Unfallzahlen abgeleitet werden könnten, liegen mir nicht vor. Die Entwicklung der Verstoßzahlen und Unfallzahlen ist letztlich auch nicht allein von der Frequenz der Messungen abhängig. Andere Faktoren, wie insbesondere die Verkehrsbelastung, wären hierbei ebenfalls zu berücksichtigen. Weitere Maßnahmen sind derzeit im Rahmen der Verkehrsüberwachung beim Landkreis Lüneburg nicht geplant. Wie oben bereits ausgeführt wurden Ende 2019 zusätzlich 3 semistationäre Messanlagen angeschafft, um die Verkehrsüberwachung im Gebiet des Landkreises Lüneburg zu intensivieren. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Informationen und Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen <&l…
An Landkreis Lüneburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: AW: WG: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts [#251896]
Datum
22. August 2022 13:07
An
Landkreis Lüneburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Informationen und Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251896 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251896/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>