Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts Stadt Lingen

Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020 und 2021 innerorts in der Stadt Lingen gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
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Charlotte J. Tillmann
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viele Geschwind…
An Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts Stadt Lingen [#264990]
Datum
8. Dezember 2022 16:29
An
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020 und 2021 innerorts in der Stadt Lingen gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 264990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264990/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Guten Morgen Frau Tillmann, wir bedanken uns für Ihre Anfrage und bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir hab…
Von
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Betreff
AW: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts Stadt Lingen [#264990]
Datum
9. Dezember 2022 08:21
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Frau Tillmann, wir bedanken uns für Ihre Anfrage und bestätigen den Eingang Ihrer Nachricht. Wir haben Ihr Anliegen an die Polizei in Lingen weitergeleitet. Von dort werden Sie eine entsprechende Antwort erhalten. Freundliche Grüße
Charlotte J. Tillmann
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann An…
An Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts Stadt Lingen [#264990]
Datum
9. Dezember 2022 13:52
An
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 264990 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264990/ Postanschrift Charlotte J. Tillmann << Adresse entfernt >>
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Sehr geehrte Frau Tillmann, Sie haben keinen Anspruch auf die von Ihnen geforderten Daten und Informationen bzw. …
Von
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Betreff
AW: Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts Stadt Lingen [#264990]
Datum
12. Dezember 2022 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Tillmann, Sie haben keinen Anspruch auf die von Ihnen geforderten Daten und Informationen bzw. umfassen diese nicht die von Ihnen genannte Rechtsnorm. Mit freundlichen Grüßen
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Frau Tillmann, über die Pressestelle der PD Osnabrück ging Ihre Anfrage im …
Von
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Betreff
Antrag nach dem NUIG/VIG
Datum
15. Dezember 2022 11:07
Status
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Sehr geehrte Frau Tillmann, über die Pressestelle der PD Osnabrück ging Ihre Anfrage im Sachbereich Verkehr der Polizeiinspektion Grafschaft Bentheim ein. Nach der Auskunft des Datenschutzbeauftragten der Polizeidirektion verfügen wir nicht über Umweltinformationen im Sinne des § 2 UIG oder des § 3 NUIG und sind somit keine Informationspflichtige Stelle. Zuständig für Auskünfte im Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) sind die Behörden, die Aufgaben oder Tätigkeiten wahrnehmen, die der Erfüllung der in § 1 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches genannten Zwecke oder bei Verbraucherprodukten der Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit nach den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes sowie der auf Grund des Produktsicherheitsgesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dienen, (§ 2 Abs. 2 VIG). Also nach § 1 Nr. 23 AllgZustVO-Kom die Landkreise und kreisfreien Städte. Obwohl wir für Ihre Anfrage nicht zuständig wären und aufgrund dessen, dass keine andere Behörde Ihre Anfrage zufriedenstellend beantworten könnte, möchte ich Ihnen jedoch, soweit es für mich möglich ist, Ihre Fragen beantworten. Die Geschwindigkeitsmessungen in der Stadt Lingen werden durch die Polizei und durch den Landkreis Emsland durchgeführt. Angaben über die Messungen des Landkreises hat die Polizei zur Zeit nicht. Wir als Polizei messen mit mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen, als auch mit Handlasermessgeräten. Die Handlasermessgeräte werden innerhalb der Stadt Lingen durch die Funkstreifen eingesetzt. Die Funkstreifen der Stadt Lingen haben in den Jahren folgende Anzahl von Messungen durchgeführt: 2019: 634 Messungen 2020: 910 Messungen 2021: 984 Messungen Die Höhe der Messungen werden bei der Polizei nicht gespeichert. Die Verstöße werden der Bußgeldstelle des Landkreises mitgeteilt und diese ahnden die Verstöße. Weiter gibt es in der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim eine Verkehrsüberwachungsgruppe. Die Beamten dieser Einheit messen mit mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen(sog. Blitzer) täglich im gesamten Bereich der Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim. Sie messen also auch in der Stadt Lingen. Folgende Anzahl an Messungen hat diese Überwachungsgruppe in der gesamten Polizeiinspektion durchgeführt: 2019: 25209 Messungen 2020: 25618 Messungen 2021: 984 Messungen Eine Aufschlüsselung dieser Messungen auf die einzelnen Städte und Gemeinden in der Polizeiinspektion gibt es nicht. Auch werden die Höhe der Messungen nicht bei der Polizei gespeichert. Auch hier werden die Verstöße der Bußgeldstelle des Landkreises mitgeteilt. Zu Ihrer Frage, ob durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Unfallzahlen feststellbar waren, kann ich Ihnen wie folgt antworten: Die Auswertung der Verkehrsunfallstatistik für das Jahr 2021 hat ergeben, dass bei ca. 27 % der Verkehrsunfälle der Kat. 1 "Geschwindigkeit" als Hauptunfallursache festgestellt wurde. Hier muss man jedoch unterscheiden zwischen dem Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit oder dem Fahren mit nicht angepasster Geschwindigkeit. Nach § 3 Abs. I. S. 1 StVO darf ein Fahrzeugführer nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Bei den meisten Unfällen kann man dem Unfallverursacher nicht das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit nachweisen. Noch sind die technischen Möglichkeiten, die gefahrene Geschwindigkeit vor dem Unfall genau zu bestimmen, nicht ausgereift. Durch die Digitalisierung in den Fahrzeugen wird dieses sicherlich sich in den nächsten Jahren verändern. Häufig lässt sich bei den Unfällen daher nur feststellen, dass der Unfallverursacher zum Zeitpunkt des Unfalls eine Geschwindigkeit gewählt hatte, bei der er sein Fahrzeug nicht unter Kontrolle hatte ( § 3 Abs. I. S.1 StVO). Er konnte nicht rechtzeitig bremsen, ausweichen oder ähnliches. Ein Großteil der schweren Unfälle ereigneten sich dabei außerhalb geschlossener Ortschaften. Die schweren Folgen dieser Unfälle lassen das hohe Gefahrenpotential dieses normabweichenden Verhaltens erkennen. Zur Reduzierung der Verkehrsunfälle mit schweren Folgen wurde daher der Fokus der Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen insbesondere auf die Strecken außerhalb geschlossener Ortschaften gelegt, die auf Grundlage der Unfallauswertung besonders belastet sind. Innerhalb geschlossener Ortschaft, so auch in Lingen, sind Geschwindigkeitsverstöße in nur wenigen Fällen ursächlich für Verkehrsunfälle mit schweren Folgen. Gleichwohl beeinträchtigt kritisches Geschwindigkeitsverhalten das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung. Insofern wurden und werden in der Zukunft innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Bereichen in denen Verstöße als besonders gefährlich wahrgenommen werden, vor Kindergärten, Schulen usw. durchgeführt. Ich hoffe, ich konnte ihre Anfrage im Ansatz beantworten. Ansonsten wünsche ich Ihnen und Ihrer Familie noch eine schöne Adventszeit und Frohe Weihnachten. Mit freundlichen Grüßen

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Charlotte J. Tillmann
AW: Antrag nach dem NUIG/VIG [#264990] Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Dan…
An Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim Details
Von
Charlotte J. Tillmann
Betreff
AW: Antrag nach dem NUIG/VIG [#264990]
Datum
5. Januar 2023 16:06
An
Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für die sehr ausführliche Antwort. Danke für Ihre Arbeit. Mit freundlichen Grüßen und ein frohes neues Jahr Charlotte J. Tillmann Anfragenr: 264990 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift Charlotte J. Tillmann [geschwärzt]