Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts

Anfrage an: Bußgeldstelle Bremen

Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020 und 2021 innerorts gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Juni 2022
  • Frist
    23. Juli 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie v…
An Bußgeldstelle Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts [#251894]
Datum
21. Juni 2022 20:37
An
Bußgeldstelle Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020 und 2021 innerorts gemessen? Wie hoch waren diese? Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251894/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bußgeldstelle Bremen
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#251894] auf …
Von
Bußgeldstelle Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts [#251894]
Datum
18. Juli 2022 10:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> im Folgenden erhalten Sie die Beantwortung Ihres Antrages [#251894] auf Informationszugang nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz (BremIFG) vom 21. Juni 2022: Wie viele Geschwindigkeitsüberschreitungen wurden 2019, 2020 und 2021 innerorts gemessen? Bei Messungen der Polizei Bremen mit stationären und mobilen Messgeräten wurden insgesamt in 2019 201.620, in 2020 161.224 und in 2021 156.572 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Eine Unterscheidung zwischen innerorts und außerorts wird bei der statistischen Erfassung nicht vorgenommen. Wie hoch waren diese? Innerorts ist grundsätzlich eine Geschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Auf einigen Straßen wird die Geschwindigkeit auch reduziert, etwa vor Schulen oder Kindergärten oder Einrichtungen für ältere Menschen. Auf anderen innerstädtischen Straßen, etwa auf Kraftfahrtstraßen oder innerstädtischen Autobahnen, kann die Geschwindigkeit auch höher angeordnet werden. Insofern ist die hier angefragte höchste Geschwindigkeitsüberschreitung immer auf den Ausgangswert zu beziehen (20, 30, 50, 60, 70 oder auch 80 km/h). Hierüber führt die Polizei Bremen grundsätzlich keine Statistik. Öffentlichkeitswirksam werden vereinzelt gemessene Spitzengeschwindigkeiten an bestimmten Örtlichkeiten kommuniziert. In „social-media“ ist dies beispielsweise für den Mai 2022 als sog. Negativ-Award mit Platz 1 für die A 281 (50 km/h erlaubt; gemessen 124 km/h), Platz 2 Habenhauser Landstraße (30 km/h erlaubt; gemessen 93 km/h) und mit Platz 3 Alfred-Faust-Straße (30 km/h erlaubt; gemessen 81 km/h) veröffentlicht worden. Ist durch die Frequenz der Messungen eine Reduzierung der Verstöße und Unfallzahlen feststellbar? Die Polizei Bremen führt Geschwindigkeitsmessungen an Unfallbrennpunkten und an Orten mit hohem Gefährdungspotential, sowie an Orten mit hoher Beschwerdelage durch. Regelmessstellen sind auch vorhanden. Durch Kontrolldruck werden dadurch zunächst Verstöße reduziert. Unfallbrennpunkte werden tatsächlich messbar entschärft (A 281). Rückgänge lassen sich aber auch auf bestimmte Wetterlagen und allgemein auch auf die Corona-Pandemie zurückführen. Die Verkehrsdichte hat nachweislich in dieser Zeit abgenommen. Dadurch sind auch die Unfallzahlen in der Stadt Bremen zurückgegangen. Die Anzahl der gemessenen Geschwindigkeitsverstöße kann auch rückläufig sein, wenn an stationären Messpunkten Baustellen eingerichtet werden oder auf bestimmten Strecken häufiger mit Staubildung zu rechnen ist. Welche Maßnahmen werden aktuell ergriffen und welche weiteren Maßnahmen sind geplant, um die Einhaltung der maximal zulässigen Geschwindigkeit zu gewährleisten? Die Polizei Bremen ist Mitglied in der Verkehrsunfallkommission der Stadt Bremen. Unfallbrennpunkte werden hier identifiziert. Sind diese auf Geschwindigkeitsunfälle zurückzuführen, wird hier u.a. auch verstärkt gemessen. Ansonsten wird weiterhin regelmäßig an den der Polizei bekannten gefährlichen Stellen in Bremen die Geschwindigkeit überwacht. Dabei werden auch Beschwerden der Bürger: innen berücksichtigt. Örtlichkeiten mit Anordnung 30 km/h werden ebenfalls in regelmäßigen Abständen gemessen. An den Veröffentlichungen von sog. Negativ-Awards soll festgehalten werden. Hier wird regelmäßig auf die Gefahren des zu schnellen Fahrens und die Konsequenzen hingewiesen. An diesem Vorgehen, präventiv und repressiv, soll festgehalten werden. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Informationen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller…
An Bußgeldstelle Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Geschwindigkeitsüberschreitungen innerorts [#251894]
Datum
5. August 2022 18:02
An
Bußgeldstelle Bremen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für die Informationen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251894/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>