Gesellenprüfung Tischler der jahre 2019 bis 2022

Die Fragen und Lösungen der schriftlichen Gesellenprüfung sowie die Aufgabe der praktischen Gesellenprüfung für die Ausbildung zur Tischlerin/zum Tischler der Jahre 2019 bis 2022.
Im Voraus vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Januar 2023
  • Frist
    7. Februar 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Handwerkskammer Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesellenprüfung Tischler der jahre 2019 bis 2022 [#266973]
Datum
4. Januar 2023 14:30
An
Handwerkskammer Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fragen und Lösungen der schriftlichen Gesellenprüfung sowie die Aufgabe der praktischen Gesellenprüfung für die Ausbildung zur Tischlerin/zum Tischler der Jahre 2019 bis 2022. Im Voraus vielen Dank!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 266973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/266973/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesellenprüfung Tischler der jahre 2019 bis 2022“ vom 04.01.2023 (…
An Handwerkskammer Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gesellenprüfung Tischler der jahre 2019 bis 2022 [#266973]
Datum
7. Februar 2023 12:12
An
Handwerkskammer Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesellenprüfung Tischler der jahre 2019 bis 2022“ vom 04.01.2023 (#266973) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Handwerkskammer Düsseldorf
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist die Weiterleitungsadress…
Von
Handwerkskammer Düsseldorf
Betreff
AW: Gesellenprüfung Tischler der jahre 2019 bis 2022 [#266973]
Datum
9. Februar 2023 16:59
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Leider ist die Weiterleitungsadresse bei fragdenstatt.de nicht mehr aktuell. Daher hat uns Ihre Anfrage erst auf Umwege erreicht. Die Verzögerung bitten wir zu entschuldigen. Ich habe die Portalbetreiber soeben um entsprechende Aktualisierung gebeten. Auf Ihre Frage erhalten Sie in Kürze Antwort aus der betreffenden Fachabteilung. Freundliche Grüße

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Handwerkskammer Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage ergeht folgender Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Zuse…
Von
Handwerkskammer Düsseldorf
Betreff
AW: Gesellenprüfung Tischler der jahre 2019 bis 2022 [#266973]
Datum
10. Februar 2023 15:33
Status
Warte auf Antwort
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15,9 KB


Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage ergeht folgender Bescheid: 1. Ihrem Antrag auf Zusendung der schriftlichen und praktischen Gesellenprüfungen im Ausbildungsberuf Tischler/in für die Jahre 2019 bis 2022 inklusive der dazugehörigen Musterlösungen wird nicht entsprochen. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Die Voraussetzungen der §§ 2 Abs. 1 S. 1, 4 Abs. 1 IFG NRW liegen nicht vor. Insbesondere ist § 2 Abs. 3 IFG NRW einschlägig. Für die Beurteilung Ihrer Anfrage ist ausschließlich das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) zutreffend. Nach § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person gegenüber Behörden, Einrichtungen und sonstigen öffentlichen Stellen des Landes NRW, der Gemeinden und Gemeindeverbände, sowie der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts und deren Vereinigungen (öffentliche Stellen), den Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen. Für Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Prüfungsreinrichtungen gilt dieses Gesetz nur, soweit sie nicht im Bereich von Forschung, Lehre, Leitungsbeurteilungen und Prüfungen tätig werden. Die von Ihnen angeforderten Gesellenprüfungen betreffen den genannten Bereich der Prüfungen. Hier ist es allein die Entscheidung der Prüfer, die die Prüfungsaufgaben und dazugehörigen Musterlösungen erstellt haben, ob sie diese herausgeben, bzw. Einsicht gewähren wollen. Ein Informationsrecht scheitert weiterhin daran, dass ein Prüfungsverfahren immer auch mit personenbezogenen Daten der Prüflinge verbunden ist und der Schutz personenbezogener Daten gemäß § 9 Abs. 1 IFG NRW vorgeht. Ihrem Antrag ist auch vor diesem Hintergrund nicht stattzugeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bzw. Zustellung dieses Bescheids schriftlich zu erheben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei schriftlicher Einlegung des Widerspruchs die Frist nur gewahrt ist, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist eingegangen ist. Freundliche Grüße