Sehr
geehrtAntragsteller/in
wir haben nachstehende Anfrage über die Plattform "
fragdenstaat.de"
erhalten und bitten Sie, uns in dieser Angelegenheit am besten
telefonisch zu kontaktieren.
Antonia Gilla
Geschäftsbereich Berufsbildung
- Prüfungswesen -
Handwerkskammer der Pfalz
Am Altenhof 15
67655 Kaiserslautern
Telefon 0631 3677-138
Telefax 0631 3677-261
E-Mail:
<<E-Mail-Adresse>>
www.hwk-pfalz.de
>>> info 09.04.2015 07:20 >>>
Diese Mail ging über das Kontaktformular (
www.hwk-pfalz.de) ein.
Sollten Sie für das Anliegen nicht zuständig sein, leiten Sie die Mail
bitte an den (die) zuständigen (e) Kollegen (in) weiter. Vielen Dank
!>>>
Antragsteller/in Antragsteller/in <<Name und E-Mail-Adresse>> 08.04.2015 18:42
>>>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgabenstellung für die gesellenprüfung der Maurers 2014
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1
Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach
Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach §
2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG),
soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist.
Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über
den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen
Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit
Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie
mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2
VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten,
unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder
Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr.
1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn
an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu
unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8
EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere
ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre
Mühe!
Mit freundlichen Grüßen