Gesellenprüfungen Mechatroniker für Kältetechnik

Alte (der letzten sechs Jahre) Gesellenprüfungen für Mechatroniker für Kältetechnik Teil 1 und Teil 2 (Theorie und Praxis inkl. Musterlösung)

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Mai 2019
  • Frist
    15. Juni 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alte (der letzten…
An Handwerkskammer Freiburg Details
Von
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Betreff
Gesellenprüfungen Mechatroniker für Kältetechnik [#142830]
Datum
16. Mai 2019 09:24
An
Handwerkskammer Freiburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alte (der letzten sechs Jahre) Gesellenprüfungen für Mechatroniker für Kältetechnik Teil 1 und Teil 2 (Theorie und Praxis inkl. Musterlösung)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesellenprüfungen Mechatroniker für Kältetechnik…
An Handwerkskammer Freiburg Details
Von
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Betreff
AW: Gesellenprüfungen Mechatroniker für Kältetechnik [#142830]
Datum
16. Juni 2019 13:02
An
Handwerkskammer Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesellenprüfungen Mechatroniker für Kältetechnik“ vom 16.05.2019 (#142830) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Handwerkskammer Freiburg
Sehr geehrteAntragsteller/in die Handwerkskammer ist eine Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft und ist na…
Von
Handwerkskammer Freiburg
Betreff
Gesellenprüfungen Mechatroniker für Kältetechnik
Datum
17. Juni 2019 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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17,2 KB
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12,7 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Handwerkskammer ist eine Selbstverwaltungsorganisation der Wirtschaft und ist nach §2 Abs.3 Nr.3 LIV-BW von dessen Geltungsbereich ausgenommen. Die weiteren genannten Anspruchsgrundlagen sind offensichtlich nicht einschlägige Textbausteine. Ihrem Antrag werden wir daher nicht nachkommen. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in Meines Erachtens fällt diese Anfrage in den Geltungsbereich des Umweltinformationsge…
An Handwerkskammer Freiburg Details
Von
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Betreff
AW: Gesellenprüfungen Mechatroniker für Kältetechnik [#142830]
Datum
17. Juni 2019 19:39
An
Handwerkskammer Freiburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meines Erachtens fällt diese Anfrage in den Geltungsbereich des Umweltinformationsgesetz (UIG). Da ein wesentlicher Bestandteils des Berufsbilds "Mechatroniker für Kältetechnik" der Umgang mit Kältemitteln (Treibhausgasen) ist, sind die Gesellenprüfungen Teil 1 und 2 eine Maßnahme, die "den Schutz von Umwelbestandteilen" bezwecken (UIG §2, Absatz 3, Nummer 3 b). Ich bitte hiermit um eine erneute Prüfung meines Antrags vom 16. Mai. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf §3, Absatz 3 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 142830 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Handwerkskammer Freiburg
Sehr geehrteAntragsteller/in ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht. Zum einen fällt die Handwerkskammer nicht un…
Von
Handwerkskammer Freiburg
Betreff
AW: Gesellenprüfungen Mechatroniker für Kältetechnik [#142830]
Datum
18. Juni 2019 13:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in ich teile Ihre Rechtsauffassung nicht. Zum einen fällt die Handwerkskammer nicht unter den Geltungsbereich des UIG, weil sie keine Bundesbehörde ist auch nicht der Bundesaufsicht untersteht. Zum anderen dient die Gesellenprüfung nicht dem Schutz der Umwelt, sondern der Prüfung der Kenntnisse der Prüflinge. Dass sich diese Prüfung mittelbar irgendwann auf die Umwelt auswirken kann, reicht nicht aus. Bitte betrachten Sie diese Stellungnahme als abschließend. Mit freundlichen Grüßen