Gesellschaftliche Kosten für unsachgemäßen Drogenkonsum

ich bitte um Auflistung der medizinischen Kosten für den Missbrauch folgender Drogen in den Jahren 2010 bis 2018. (Neuere Daten, sobald diese vorliegen.) Dazu bitte ich um konkrete Zahlen nach Drogen sortiert für
- Alkohol
- Tabak
- Heroin
- Kokain
- Cannabis
- Medikamente (optional getrennt nach Art des Medikamentes)

Dazu bitte ich um Präzision der verursachten Kosten pro Konsument. Welche Droge hat wie viele Konsumenten? Welche Kosten werden im Durchschnitt pro Kopf verursacht? Fiktives Beispiel: Alkohol hat 15 Millionen Konsumenten. Davon sind 3 Millionen behandlungsbedürftig. Die Kosten pro Behandlung liegen im Durchschnitt bei xxx Euro. Das ergibt pro Kopf (also alle 15 Millionen Trinker, nicht nur die 3 Millionen zu behandelnden) yy Euro.

Sollten diese Zahlen bisher nicht erhoben worden sein, fordere ich das BfM zur Datenerhebung für die kommenden 10 Jahre auf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2020
  • Frist
    9. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Jörg Sjöberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich bitte u…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jörg Sjöberg
Betreff
Gesellschaftliche Kosten für unsachgemäßen Drogenkonsum [#177719]
Datum
29. Januar 2020 14:58
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich bitte um Auflistung der medizinischen Kosten für den Missbrauch folgender Drogen in den Jahren 2010 bis 2018. (Neuere Daten, sobald diese vorliegen.) Dazu bitte ich um konkrete Zahlen nach Drogen sortiert für - Alkohol - Tabak - Heroin - Kokain - Cannabis - Medikamente (optional getrennt nach Art des Medikamentes) Dazu bitte ich um Präzision der verursachten Kosten pro Konsument. Welche Droge hat wie viele Konsumenten? Welche Kosten werden im Durchschnitt pro Kopf verursacht? Fiktives Beispiel: Alkohol hat 15 Millionen Konsumenten. Davon sind 3 Millionen behandlungsbedürftig. Die Kosten pro Behandlung liegen im Durchschnitt bei xxx Euro. Das ergibt pro Kopf (also alle 15 Millionen Trinker, nicht nur die 3 Millionen zu behandelnden) yy Euro. Sollten diese Zahlen bisher nicht erhoben worden sein, fordere ich das BfM zur Datenerhebung für die kommenden 10 Jahre auf.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jörg Sjöberg Anfragenr: 177719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177719 Postanschrift Jörg Sjöberg << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jörg Sjöberg
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Sjöberg, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlich…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Gesellschaftliche Kosten für unsachgemäßen Drogenkonsum [#177719]
Datum
30. Januar 2020 10:19
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Sjöberg, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Sjöberg, die von Ihnen angefragten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit ni…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Gesellschaftliche Kosten für unsachgemäßen Drogenkonsum [#177719]
Datum
5. Februar 2020 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Sjöberg, die von Ihnen angefragten Informationen liegen im Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Zu den volkswirtschaftlichen Kosten für den Bereich Tabak verweise ich auf ein entsprechendes Gutachten der Universität Hamburg unter: https://www.drogenbeauftragte.de/file.... Für den Bereich Alkohol können die volkswirtschaftlichen Kosten dem Jahrbuch Sucht der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) entnommen werden: https://www.dhs.de/datenfakten/alkoho...). Für den Bereich der illegalen Drogen hat die Deutsche Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht im Rahmen der jährlich publizierten REITOX-Berichte 2010 das Schwerpunktthema "Kosten drogenbezogener Behandlung" und 2007 das Schwerpunktthema "Öffentliche Ausgaben" aufgearbeitet. Die Berichte können über https://www.dbdd.de/situation/spezial... heruntergeladen werden. Zu den Kosten hinsichtlich des Missbrauchs von Alkohol, Tabak, Heroin, Kokain, Cannabis und Medikamenten kann Ihnen möglicherweise auch das Statistische Bundesamt weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sjöberg
Sehr geehrte<< Anrede >> da die abgeforderten Daten nicht vollumfänglich zur Verfügung gestellt werde…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jörg Sjöberg
Betreff
AW: WG: Gesellschaftliche Kosten für unsachgemäßen Drogenkonsum [#177719]
Datum
4. August 2020 03:03
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> da die abgeforderten Daten nicht vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden konnten, habe ich mit Verweis Ihres Ministeriums an das statistische Bundesamt meine Anfrage dort erneut formuliert. Zur Beschleunigung der Beantwortung meiner Anfrage mit allen erfragten Daten ersuche ich ALLE dafür zuständigen Ministerien, die angeforderten Daten zu erheben, auszuwerten und mir erst dann per Antwort mitzuteilen. Diese Daten können anonymisiert erhoben werden und berühren daher keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Mit freundlichen Grüßen Jörg Sjöberg Anfragenr: 177719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177719/
Bundesministerium für Gesundheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
4. August 2020 03:03
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Sjöberg, zu Ihrer unten stehenden Email verweise ich auf unsere nochmals beigefügte Antwort vo…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: WG: Gesellschaftliche Kosten für unsachgemäßen Drogenkonsum [#177719]
Datum
4. August 2020 14:33
Status
Sehr geehrter Herr Sjöberg, zu Ihrer unten stehenden Email verweise ich auf unsere nochmals beigefügte Antwort vom 05.02.2020. Darin wurde Ihnen mitgeteilt, dass die von Ihnen nachgefragten Daten im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht vorhanden sind. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt nur Zugang zu vorhandenen Informationen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass Behörden, hier das BMG, neue Informationen erheben, auswerten oder von anderen Stellen anfordern. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sjöberg
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage basiert auf den Warnungen der Bundesdrogenbeauftragten Mortler…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Jörg Sjöberg
Betreff
AW: WG: Gesellschaftliche Kosten für unsachgemäßen Drogenkonsum [#177719]
Datum
4. August 2020 15:09
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Anfrage basiert auf den Warnungen der Bundesdrogenbeauftragten Mortler (a. D.) und Ludwig (amtierend) bezüglich der Folgekosten wegen gesundheitlicher Schäden durch Drogenkonsum. Da der/die Bundesdrogenbeauftragte Teil des BMG ist, erklären Sie mir dann bitte, woher vorgenannte Drogenbeautragte ihre Kenntnisse über die Folgekosten des Drogenkonsums haben! Mit freundlichen Grüßen Jörg Sjöberg Anfragenr: 177719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177719/
Statistisches Bundesamt
IFG-Bescheid: Kosten für den Missbrauch von Drogen in den Jahren 2010 bis 2018 (Az.: A-IR/1010001001-IF30397) Sehr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Kosten für den Missbrauch von Drogen in den Jahren 2010 bis 2018 (Az.: A-IR/1010001001-IF30397)
Datum
19. August 2020 12:52
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
IFG_Anfrage_neu.xlsx
257,5 KB
Sehr geehrter Herr Sjöberg, Sie haben mit Nachricht vom 03. August 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30397) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: Auflistung der medizinischen Kosten für den Missbrauch folgender Drogen in den Jahren 2010 bis 2018 (neuere Daten, sobald diese vorliegen). Sie bitten um konkrete Zahlen nach Drogen sortiert für - Alkohol - Tabak - Heroin - Kokain - Cannabis - Medikamente (optional getrennt nach Art des Medikamentes) Weiterhin bitten Sie um Präzision der verursachten Kosten pro Konsument wie folgt: "Welche Droge hat wie viele Konsumenten? Welche Kosten werden im Durchschnitt pro Kopf verursacht? Fiktives Beispiel: Alkohol hat 15 Millionen Konsumenten. Davon sind 3 Millionen behandlungsbedürftig. Die Kosten pro Behandlung liegen im Durchschnitt bei xxx Euro. Das ergibt pro Kopf (also alle 15 Millionen Trinker, nicht nur die 3 Millionen zu behandelnden) yy Euro." Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Im Statistischen Bundesamt werden die angefragten Daten größtenteils nicht erfasst. Lediglich im Bereich der Gesundheitsausgabenrechnung können wir Daten zu Ausgaben zu Arzneimitteln vorlegen. Zur Erläuterung das Nachfolgende: Bei der Gesundheitsausgabenrechnung handelt es sich um ein sekundärstatistisches Rechenwerk, das die im Bereich des Gesundheitswesens zum Berechnungszeitpunkt verfügbaren Datenquellen zur Ermittlung der gesamten Ausgaben für Güter und Dienstleistungen im Gesundheitswesen zusammenfasst. Inhaltlich und konzeptionell orientiert sich die Gesundheitsausgabenrechnung an dem System of Health Accounts 2011 der Organisationen Eurostat (Statistisches Amt der Europäischen Union), OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) und WHO (Weltgesundheitsorganisation). Hierbei handelt es sich um ein inhaltlich-klassifikatorisches Rahmenwerk mit konkreten Definitionen und Empfehlungen für eine konsistente, international vergleichbare und umfassende gesundheitsökonomische Berichterstattung. Danach misst die Gesundheitsausgabenrechnung die Ausgaben für den letzten Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen im Gesundheitswesen sowie die Investitionen. Zu den Gesundheitsausgaben zählen hierbei diejenigen Aufwendungen, die unmittelbar mit einer medizinischen Heilbehandlung, einer Präventions-, Rehabilitations- oder Pflegemaßnahme verbunden sind sowie die Kosten der Verwaltung und Investitionen der Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Gesundheitsausgaben werden dreidimensional nach Ausgabenträgern, Einrichtungen und Leistungsarten ausgewiesen. Neben anderen bilden auch die Ausgaben für Arzneimittel eine Leistungsart. Arzneimittel sind Stoffe und Zubereitungen, durch deren Anwendung Krankheiten und Beschwerden geheilt, gelindert oder verhütet werden sollen. Hierzu gehören auch Stoffe, die der Diagnose dienen, die Abwehrkräfte erhöhen oder seelische Zustände beeinflussen sowie Verbandmittel. Beigefügt erhalten Sie eine Auswertung zu den Gesundheitsausgaben für Arzneimittel insgesamt für die Berichtsjahre ab 1992 sowie der Ausgaben für Arzneimittel nach Einrichtungen und Ausgabenträgern gegliedert für das Berichtsjahr 2018. Aktuellere Daten stehen uns noch nicht zur Verfügung. Da im Rahmen der Gesundheitsausgabenrechnung nicht bekannt ist, wie viele Personen Medikamente/Arzneimittel konsumieren, können wir keine "verursachten Kosten pro Konsument" ausweisen. Gegebenenfalls kann das Wissenschaftliche Institut der Ortskrankenkassen Ihnen hier weiterführende Informationen aus den von dort betreuten/veröffentlichten Studien/Reports zum Thema Arzneimittel liefern. Ergänzend können wir noch Daten aus der Verbrauchssteuer über den 'Annähernden Verbrauch von Tabakwaren und alkoholischer Getränke in Deutschland' anbieten, die Sie auf unserer Internetseite verlinkt finden: Verbrauchssteuer Annähernder Verbrauch alkoholischer Getränke in Deutschland https://www.destatis.de/DE/Themen/Sta... Annähernder Verbrauch von Tabakwaren in Deutschland https://www.destatis.de/DE/Themen/Sta... Zu Ihrer Anfrage könnten Ihnen möglicherweise außerdem folgende Institutionen weitere Informationen zur Verfügung stellen: Das Informationsangebot der Drogenbeauftragten der Bundesregierung (https://www.drogenbeauftragte.de) Drogen – und Suchtbericht 2019 https://www.drogenbeauftragte.de/stud... Abbildung 19: Krankheitskosten Raucher Abbildung 32: Jährliche direkte Kosten durch schädlichen Alkoholkonsum Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), https://www.bzga.de Deutsch Hauptstelle für Suchtfragen, https://www.dhs.de Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse an der amtlichen Statistik und bedauern, Ihnen die gewünschten Auskünfte nicht in gewünschtem Umfang erteilen zu können. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sjöberg
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Jörg Sjöberg
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesellschaftliche Kosten für unsachgemäßen Drogenkonsum“ [#177719] [#177719]
Datum
21. August 2020 18:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/177719/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Jörg Sjöberg 21. August 2020: Da die gesundheitlichen Kosten durch legalen und illegalen Drogenkonsum sowie die Kosten der Strafverfolgung von Drogenkonsumenten im Zuge des Transparenzgesetzes von gesellschaftlichem Interesse sind, möchte ich die Erhebung und Offenlegung dieser Daten einklagen. Mit freundlichen Grüßen Jörg Sjöberg Anhänge: - 177719.pdf - 2020-08-19_1-IFG_Anfrage_neu.xlsx Anfragenr: 177719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177719/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/002 II#0377 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesellschaftliche Kosten für unsachgemäßen Drogenkonsum“ [#177719] # 25-721/002 II#0377
Datum
28. August 2020 15:49
Status
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. 25-721/002 II#0377 Sehr geehrter Herr Sjöberg, anbei erhalten Sie mein Schreiben vom heutigen Tag. Mit freundlichen Grüßen
Jörg Sjöberg
Sehr geehrte<< Anrede >> ich verweise an dieser Stelle an die Sitzung des Petitionsausschusses des Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Jörg Sjöberg
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Gesellschaftliche Kosten für unsachgemäßen Drogenkonsum“ [#177719] # 25-721/002 II#0377 [#177719]
Datum
30. August 2020 12:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich verweise an dieser Stelle an die Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestags vom 11. Juni 2018 zum Thema "Legalisierung von Cannabis", in welcher bereits die Abgeordnete der Fraktion Die Linke Frau Steinke um Offenlegung der Opferzahlen ersuchte und zugleich, falls diese Daten nicht vorliegen, diese nachzureichen. Ab Minute 57:15 hier zu sehen: https://webtv.bundestag.de/player/macros/bttv/hls/player.js?content=7241635&phi=default Ich schrieb Frau Steinke mit Bitte um Informationen zu ihrer Anfrage an, die mir eine Kopie der Antwort zusandte, in welcher sich die angeforderten Daten in Bezug auf Cannabis weiterhin, trotz der Aufforderung der Abgeordneten, NICHT finden lassen. Aus diesem Grund klage ich nun diese Datenerhebung und -erfassung ein. Um die Kostenfrage der Prohibition detailliert zu klären, habe ich meine Anfrage um weitere Suchtstoffe oder Stoffe, die in den Anlagen BtMG als solche geführt werden, und nicht nur auf Todeszahlen, sondern auch hinsichtlich der Gesundheitskosten auf andere negative gesundheitliche Begleiterscheinungen erweitert. Auch ich bekomme nur statistische Erhebungen zu den legalen Suchtstoffen Tabak und Alkohol, die nicht von der Prohibition erfasst sind. Das ist inakzeptabel. Sollte die rechtliche Grundlage zur Forderung der Datenerhebung fehlen, möge diese bitte zeitnah im Zuge des Transparenzgesetzes geschaffen werden! Mit freundlichen Grüßen Jörg Sjöberg Anfragenr: 177719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177719/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Sjöberg, zu Ihrer unten stehenden erneuten Rückfrage teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen g…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Gesellschaftliche Kosten für unsachgemäßen Drogenkonsum [#177719]
Datum
7. September 2020 13:13
Status
Sehr geehrter Herr Sjöberg, zu Ihrer unten stehenden erneuten Rückfrage teile ich Ihnen mit, dass die von Ihnen gewünschten Angaben öffentlich zugänglich und wie folgt abrufbar sind: Drogen- und Suchtbericht 2019 und VWL-Kosten Cannabis Effertz S.89 https://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/4_Presse/1_Pressemitteilungen/2019/2019_IV.Q/DSB_2019_mj_barr.pdf Gesellschaftliche Folgen in der Drogen- und Suchtstrategie S.59 https://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/2_Themen/1_Drogenpolitik/Nationale_Strategie_Druckfassung-Dt.pdf Im Rahmen der Jahrestagung 2018 der Drogenbeauftragten und der wissenschaftlichen Expertise zu den Folgen des Suchtmittelkonsums https://www.drogenbeauftragte.de/fileadmin/dateien-dba/Drogenbeauftragte/Jahrestagung_2018/181116_BMG_BRO_A5_Auswirkung_von_Drogen_und_Such_v02_WEB.pdf Weitere Angaben finden sich auch im Jahrbuch Sucht der DHS 2019 https://www.dhs.de/de/start/startmeldung-single/article/dhs-jahrbuch-sucht-2019-erschienen.html Mit freundlichen Grüßen