Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze

Den aktuellen Entwurf zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, von dem u.a. hier die Rede ist https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/exklusiv-minister-plant-naechsten-heiz-hammer-jetzt-will-habeck-alle-heizungen-u-84028470.bild.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Mai 2023
  • Frist
    27. Juni 2023
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den aktuellen Entwurf zum Gesetz für …
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze [#279661]
Datum
24. Mai 2023 07:36
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den aktuellen Entwurf zum Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze, von dem u.a. hier die Rede ist https://www.bild.de/bild-plus/politik/inland/politik-inland/exklusiv-minister-plant-naechsten-heiz-hammer-jetzt-will-habeck-alle-heizungen-u-84028470.bild.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 279661 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/279661/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Anfragenr: 279661 Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 24.05.2023 haben Sie um die Zusend…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
Anfragenr: 279661
Datum
8. Juni 2023 11:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage vom 24.05.2023 haben Sie um die Zusendung des Entwurfs zum Gesetz für die Wärmeplanung gebeten. Ich wurde um die Übernahme Ihres Antrags gebeten. Die aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfs finden Sie hier: https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/gesetzgebungsverfahren/Webs/BMWSB/DE/Waermeplanung.html Der Gesetzesentwurf befindet sich aktuell in der Länder- und Verbändeanhörung. Ich gehe davon aus, dass sich Ihr Antrag nach dem IFG damit erledigt hat. Sollte das nicht der Fall sein, bitte ich um einen Hinweis. Mit freundlichen Grüßen