Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) vom 10.2.2020
Anfrage an:
Bundesministerium für Gesundheit
Das Masernschutzgesetz schließt nicht aus, dass christliche Eltern die Inhalte von bis zu 3 (MMR-)Impfampullen vor ihren Augen in eine Ampulle mischen lassen, um ihr Kind kostenlos und sich (gegebenenfalls kostenpflichtig) mit der Mischung zu schützen.
Bitte übergeben Sie mir interne Dokumente, in denen vorsorglich festgehalten wurde, dass impfwillige Eltern trotzdem ein Bußgeld von bis zu 2.500 Euro zahlen müssen, wenn Ärzte diese freiheitliche Dienstleistungvertragsgestaltung ablehnen.
Information nicht vorhanden
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Datum20. Februar 2020
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24. März 2020
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