Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Auflistung über wissenschaftliche Ausarbeitungen u.a. des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, Stellungnahmen, Studien und Gesprächsnotizen über den aktuellen Nutzen bzw. Gefahren, positive und negative Auswirkungen sowie erwartete Folgen des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    23. Juli 2015
  • Frist
    25. August 2015
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auflistung über …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [#10762]
Datum
23. Juli 2015 10:44
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auflistung über wissenschaftliche Ausarbeitungen u.a. des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, Stellungnahmen, Studien und Gesprächsnotizen über den aktuellen Nutzen bzw. Gefahren, positive und negative Auswirkungen sowie erwartete Folgen des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung a…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: APO [IVBV] Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [#10762]
Datum
23. Juli 2015 11:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Informationen zum Mindestlohn: 030 60 28 00 28 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mail-Adresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mail-Adresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 23. Juli 2015 wurde an das Bundesministerium für Gesundheit <<E…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: [IVBV] Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [#10762]
Datum
24. Juli 2015 11:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 23. Juli 2015 wurde an das Bundesministerium für Gesundheit <<E-Mail-Adresse>> weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23. Juli 2015 …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
29. Juli 2015 10:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 23. Juli 2015 betreffend Auflistung von Unterlagen zum Gesetz über befristetet Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung wurde mir vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales zugeleitet und wird hier bearbeitet. Über evt. Gebühren oder Auslagen kann ich zum derzeitigen Zeitpunkt noch nichts sagen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden ist. Da d…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: [IVBV] Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [#10762]
Datum
30. Juli 2015 17:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die mir zur Bearbeitung weitergeleitet worden ist. Da das Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung, das am 24.05.1986 in Kraft getreten ist, in der Vergangenheit mehrfach geändert worden ist, wäre es für die Bearbeitung Ihrer Anfrage hilfreich, wenn Sie diese konkretisieren könnten. Bezieht sich Ihr Antrag auf Aktenauskunft auf eine bestimmte Regelung und/oder Änderung dieses Gesetzes? Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Aktenauskunft zu eventuell erhobenen Daten hinsichtlich der Ausw…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: [IVBV] Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [#10762]
Datum
30. Juli 2015 18:36
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bitte um Aktenauskunft zu eventuell erhobenen Daten hinsichtlich der Auswirkungen des Gesetzes. Vielleicht ist eine Einschränkung meiner Anfrage auf Daten aus den letzten fünf ggf. zehn Jahren zielführend. Mindestens seit zehn Jahren wird ja auch politisch von drohendem Ärztemangel gesprochen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 23. Juli 2015. Zunächst entschuldige ich mich da…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
WG: [IVBV] Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [#10762]
Datum
2. Dezember 2015 17:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 23. Juli 2015. Zunächst entschuldige ich mich dafür, dass die Bearbeitung so lange gedauert hat. Das zuständige Fachreferat war durch vorrangige Gesetzgebungsarbeiten und angesichts u.a. krankheitsbedingter personeller Engpässe erheblich in Anspruch genommen. Wir haben jetzt die Akten gesichtet und die darin enthaltenen Vorgänge zusammengestellt, soweit sie für Sie von Interesse und relevant sein dürften. Es handelt sich um die Materialien zum Ersten Gesetz zur Änderung des Gesetzes über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung vom 16.12.1997 (BGBl. I S. 2994). Wir könnten sie Ihnen zur Verfügung stellen. Da die Recherche und Durchsicht des Vorgangs erhebliche Zeit in Anspruch genommen hat, würde es sich allerdings nicht um eine einfache Auskunft - wie von Ihnen vermutet - handeln. Vielmehr müsste der entstandene Zeitaufwand nach § 10 IFG i.V.m. der Informationsgebührenverordnung zumindest ansatzweise in Rechnung gestellt werden. Nach den üblichen Gebührensätzen wäre hier Gebühren von über 300 € anzusetzen. Ich wäre aber bereit, auch mit Blick auf den Zeitablauf den bisher entstandenen Aufwand nur mit 150,- € in Rechnung zu stellen. Zu dem bereits entstandenen Zeitaufwand käme dann aber noch der - bisher nicht entstandene - Zeitaufwand für das Aussondern und Kopieren bzw. Einscannen der relevanten Unterlagen, um sie Ihnen zur Verfügung zu stellen. Nach überschlägiger Schätzung dürften es etwa 150 Seiten sein. Bei Übersendung in Papierform würde hierfür zusätzlich Auslagen in Höhe von ca. 15,- Euro (0,10 € je Seite) anfallen. Hinzu kommt ein Weiteres: Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens in elektronischer Form an die benannte E-Mailadresse der Internetseite „FragdenStaat.de“ ist mir aus rechtlichen Gründen nicht möglich. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 VwVfG ist ein Verwaltungsakt demjenigen Beteiligten bekanntzugeben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Die Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an der von Ihnen angegebenen E-Mailadresse der Internetseite nicht sichergestellt. Eine Beantwortung Ihres Informationsersuchens kann deshalb nur in Schriftform erfolgen, sofern Sie mir keine persönliche E-Mailadresse mitteilen. Vor diesem Hintergrund möchte ich vorsorglich fragen, ob Sie an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> ich ziehe meinen Antrag wegen der zu erwartenden Kosten zurück. Mit freundli…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: [IVBV] Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [#10762]
Datum
20. Februar 2016 10:10
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich ziehe meinen Antrag wegen der zu erwartenden Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ich bin vom 22. bis 25. Februar 2016 abwesend. In eiligen Fällen senden Sie Ihre Mail bitte an das Referatspostfac…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Automatische Antwort: WG: [IVBV] Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung [#10762]
Datum
20. Februar 2016 10:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich bin vom 22. bis 25. Februar 2016 abwesend. In eiligen Fällen senden Sie Ihre Mail bitte an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> Ihre Nachricht wird nicht weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen