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Gesetz zum Schutz d. Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite v. 27.03.2020

Unter welchen Vorraussetzungen kann der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage v. nationaler Tragweite aufheben? Sind diese Voraussetzungen definiert? Falls ja, bitte ich um Übermittlung der Definition.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    19. August 2020
  • Frist
    22. September 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter welchen …
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetz zum Schutz d. Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite v. 27.03.2020 [#195586]
Datum
19. August 2020 18:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter welchen Vorraussetzungen kann der Bundestag die Feststellung der epidemischen Lage v. nationaler Tragweite aufheben? Sind diese Voraussetzungen definiert? Falls ja, bitte ich um Übermittlung der Definition.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195586/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr <Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 19. August 2020. Ich…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Gesetz zum Schutz d. Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite v. 27.03.2020 [#195586]
Datum
20. August 2020 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 19. August 2020. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anträgen nach dem IFG hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministeriu…. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr <Information-entfernt> auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Gesetz zum Schutz d. Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite v. 27.03.2020 [#195586]
Datum
18. September 2020 09:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr <Information-entfernt> auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, sind dieselben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind, für die Beantwortung Ihres IFG-Antrags zuständig. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetz zum Schutz d. Bevölkerung bei ein…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gesetz zum Schutz d. Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite v. 27.03.2020 [#195586]
Datum
22. September 2020 12:56
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetz zum Schutz d. Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite v. 27.03.2020“ vom 19.08.2020 (#195586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195586/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetz zum Schutz d. Bevölkerung bei ein…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gesetz zum Schutz d. Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite v. 27.03.2020 [#195586]
Datum
24. Oktober 2020 18:17
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetz zum Schutz d. Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nat. Tragweite v. 27.03.2020“ vom 19.08.2020 (#195586) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 195586 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/195586/
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.