Gesetz zur allgemeinen Überwachung der Bevölkerung durch Polizei-Drohnen

aktuell ist vermehrt den Medien zu entnehmen, dass die Polizei die Corona Verordnung durch Drohnen überwacht oder überlegt diese dafür einzusetzen.

Düsseldorf und Dortmund hat dieses bereits getan und anderen Städte (Beispiel Bielefeld) wollen dem folgen. Verstöße wurden bisher durch den Drohnen-Einsatz nicht festgestellt.
Da es sich um keine bestimmte Gruppe handelt, sondern die komplette Bevölkerung betrifft möchte ich gerne wissen:

- Auf welchem Gesetz basiert der Einsatz von Polizei Drohnen zur Überwachung der
allgemeinen Bevölkerung und ist diese Art von Überwachung, die nicht der
Verbrechensbekämpfung dient, von dem Innenministerium gewünscht?

Die Legitimation kann hier nicht die Kontrolle der Corona-Verordnung sein, weil dann in Zukunft argumentativ auch eine Kontrolle anderer Ordnungswidrigkeiten jederzeit möglich ist und damit die Überwachung der allgemeinen Bevölkerung erlaubt ist.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Februar 2021
  • Frist
    27. März 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgend…
An Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetz zur allgemeinen Überwachung der Bevölkerung durch Polizei-Drohnen [#213653]
Datum
24. Februar 2021 22:40
An
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
aktuell ist vermehrt den Medien zu entnehmen, dass die Polizei die Corona Verordnung durch Drohnen überwacht oder überlegt diese dafür einzusetzen. Düsseldorf und Dortmund hat dieses bereits getan und anderen Städte (Beispiel Bielefeld) wollen dem folgen. Verstöße wurden bisher durch den Drohnen-Einsatz nicht festgestellt. Da es sich um keine bestimmte Gruppe handelt, sondern die komplette Bevölkerung betrifft möchte ich gerne wissen: - Auf welchem Gesetz basiert der Einsatz von Polizei Drohnen zur Überwachung der allgemeinen Bevölkerung und ist diese Art von Überwachung, die nicht der Verbrechensbekämpfung dient, von dem Innenministerium gewünscht? Die Legitimation kann hier nicht die Kontrolle der Corona-Verordnung sein, weil dann in Zukunft argumentativ auch eine Kontrolle anderer Ordnungswidrigkeiten jederzeit möglich ist und damit die Überwachung der allgemeinen Bevölkerung erlaubt ist. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 213653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/213653/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr Antragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 24.…
Von
Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: IFG-Anfrage Antragsteller/in, - Gesetz zur allgemeinen Überwachung der Bevölkerung durch Polizei-Drohnen
Datum
24. März 2021 14:44
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr Antragsteller/in mit Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) vom 24. Februar 2021 begehrten Sie Informationen, auf welchem Gesetz der Einsatz von Polizei Drohnen zur Überwachung der allgemeinen Bevölkerung basiert. Die Rechtsgrundlagen für den Einsatz von Drohnen durch die Polizei sowie deren Voraussetzungen sind dem Bericht an den Landtag Vorlage 17/3437 zu entnehmen, der an folgender Stelle abgerufen werden kann: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW... Im Übrigen weise ich darauf hin, dass für die von Ihnen erbetene Stellungnahme, ob diese Art von Überwachung, die nicht der Verbrechensbekämpfung dient, von dem Innenministerium gewünscht ist, nach dem IFG NRW keine Grundlage besteht. Die begehrte Stellungnahme stellt keine vorhandene amtliche Information im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW dar. Freundliche Grüße