Gesetz zur allgemeinen Überwachung der Bevölkerung durch Polizei-Drohnen
aktuell ist vermehrt den Medien zu entnehmen, dass die Polizei die Corona Verordnung durch Drohnen überwacht oder überlegt diese dafür einzusetzen.
Düsseldorf und Dortmund hat dieses bereits getan und anderen Städte (Beispiel Bielefeld) wollen dem folgen. Verstöße wurden bisher durch den Drohnen-Einsatz nicht festgestellt.
Da es sich um keine bestimmte Gruppe handelt, sondern die komplette Bevölkerung betrifft möchte ich gerne wissen:
- Auf welchem Gesetz basiert der Einsatz von Polizei Drohnen zur Überwachung der
allgemeinen Bevölkerung und ist diese Art von Überwachung, die nicht der
Verbrechensbekämpfung dient, von dem Innenministerium gewünscht?
Die Legitimation kann hier nicht die Kontrolle der Corona-Verordnung sein, weil dann in Zukunft argumentativ auch eine Kontrolle anderer Ordnungswidrigkeiten jederzeit möglich ist und damit die Überwachung der allgemeinen Bevölkerung erlaubt ist.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Anfrage erfolgreich
-
Datum24. Februar 2021
-
27. März 2021
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!