Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- alle Aufzeichnungen betreffend des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (z.B. Korrespondenzen, Protokolle, Vorlagen etc.) seit einschließlich Mai 2019.
Mit Schwärzungen nach § 5 IFG erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - alle Aufzeichnung…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie [#170722]
Datum
20. November 2019 11:00
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Aufzeichnungen betreffend des Gesetzes zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (z.B. Korrespondenzen, Protokolle, Vorlagen etc.) seit einschließlich Mai 2019. Mit Schwärzungen nach § 5 IFG erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur…
An Bundeskanzleramt Details
Von
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Betreff
AW: Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie [#170722]
Datum
15. Januar 2020 11:06
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ vom 20.11.2019 (#170722) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170722 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundeskanzleramt
'Erster Teilbescheid'
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
29. Januar 2020
Status
'Erster Teilbescheid'
<< Anfragesteller:in >>
AZ 13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 284 [#170722] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „G…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AZ 13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 284 [#170722]
Datum
31. Januar 2020 11:56
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ vom 20.11.2019 (#170722) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Ich hatte Ihnen am 4. Dezember 2019 die von Ihnen angeforderten Vollmacht zukommen lassen (Ihr Schreiben vom 25.11.2019). Am 15. Januar 2020 habe ich Sie bereits einmal an meine IFG-Anfrage vom 20.11.2019 erinnert. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170722
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AW: AZ 13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 284 [#170722] Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ 13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 284 [#170722]
Datum
5. Februar 2020 13:14
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 29. Januar 2020. Zu I: - Sie führen eine Spalte zur Nummerierung der Bände auf und beginnen mit der Nr. 4: Beinhalten die Nummern 1 bis 3 die Dokumente von vor Mai 2019 (oder gibt es keine Dokumente aus diesem Zeitraum)? Wenn nein, worauf bezieht sich die Nummerieung, und warum fehlen die Bände 1-3? - Unter der lfd. N. 19 führen Sie ein E-Mail von der Fa. Apple auf. In der E-Mail wird auf einen Anhang verwiesen, der auch in der obigen Zeile als pdf-Datei vermerkt ist. Dieses Dokument fehlt jedoch in den mir zugesendeten Dokumenten: Warum? Zu II A: - Auf die Übersendung des Gutachtens (lfd. Nr. 24) verzichte ich. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170722 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: AZ 13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 284 [#170722] Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Ihnen am 5. Februar mit…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AZ 13 IFG - 02814 - In 2019 / NA 284 [#170722]
Datum
20. Februar 2020 12:37
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich hatte Ihnen am 5. Februar mit Bezug auf Ihr Schreiben vom 29. Januar 2020 eine Nachricht geschickt. Darin hatte ich einige Nachfragen zu denen mir zugesendeten Unterlagen gestellt. Leider erhielt ich hierauf noch keine Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 170722 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170722 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
'2. Teilbescheid"
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Februar 2020
Status
'2. Teilbescheid"

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