Gesetze im Internet - ALTE Fassungen

die PDF-Versionen der einfachen Gesetze, die unter Ihrer Homepage "https://www.gesetze-im-internet.de" veröffentlicht worden waren, aber in den ALTEN Fassungen nicht mehr erhältlich sind.

Begründung:
Das Bundesministerium der Justiz betreibt die Homepage "https://www.gesetze-im-internet.de" und ist somit jederzeit in der Lage ALTE Fassungen von Recht und Gesetz zu offenbaren, DA er alle aktuellen Fassungen dokumentiert und zum Download bereit stellt.

"ALTE" Fassungen haben in anhängigen Verfahren Rechtswirkung, womit eine Präsenz der jeweils geltenden Fassung - wohldokumentiert durch das Bundesministerium der Jusitz - präsent sein muss.
Dem ist leider nicht so.

Bitte veröffentlichen Sie die jeweils geltenden Fassungen entweder hier oder auf der von Ihnen betriebenen Homepage "https://www.gesetze-im-internet.de".

"Hier" bedeutet ggf., das die von Ihrer Seite zu erhebenden Kosten mir persönlich angelastet werden, wenn es "hier" geschieht.
Sie sind schon auf Grund einfacher Sittengesetze verpflichtet, einfache Gesetze transparent auf Ihrer Homepage "https://www.gesetze-im-internet.de" darzustellen. Darum bitte ich um das Absehen einer Kostennote.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Dezember 2022
  • Frist
    17. Januar 2023
  • 8 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die PDF-Versionen der einfachen Geset…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetze im Internet - ALTE Fassungen [#265715]
Datum
14. Dezember 2022 23:47
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die PDF-Versionen der einfachen Gesetze, die unter Ihrer Homepage "https://www.gesetze-im-internet.de" veröffentlicht worden waren, aber in den ALTEN Fassungen nicht mehr erhältlich sind. Begründung: Das Bundesministerium der Justiz betreibt die Homepage "https://www.gesetze-im-internet.de" und ist somit jederzeit in der Lage ALTE Fassungen von Recht und Gesetz zu offenbaren, DA er alle aktuellen Fassungen dokumentiert und zum Download bereit stellt. "ALTE" Fassungen haben in anhängigen Verfahren Rechtswirkung, womit eine Präsenz der jeweils geltenden Fassung - wohldokumentiert durch das Bundesministerium der Jusitz - präsent sein muss. Dem ist leider nicht so. Bitte veröffentlichen Sie die jeweils geltenden Fassungen entweder hier oder auf der von Ihnen betriebenen Homepage "https://www.gesetze-im-internet.de". "Hier" bedeutet ggf., das die von Ihrer Seite zu erhebenden Kosten mir persönlich angelastet werden, wenn es "hier" geschieht. Sie sind schon auf Grund einfacher Sittengesetze verpflichtet, einfache Gesetze transparent auf Ihrer Homepage "https://www.gesetze-im-internet.de" darzustellen. Darum bitte ich um das Absehen einer Kostennote.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 265715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265715/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0066 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nac…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2022 - Gesetze im Internet - ALTE Fassungen [#265715]
Datum
5. Januar 2023 14:44
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz Z B 6 - zu: 145101#00002#0066 Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrem nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) liegen im Bundesministerium der Justiz (BMJ) keine amtlichen Informationen vor. Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt jedem einen voraussetzungslosen, wenn auch nicht ausnahmslosen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber den Behörden des Bundes (§ 1 Absatz 1 IFG). Der Anspruch auf Informationszugang bezieht sich ausschließlich auf die zum Zeitpunkt der Antragstellung bei der Behörde vorhandenen Informationen. Die Behörde hat keine Informationsbeschaffungspflicht. Die juris GmbH führt im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das BMJ, den technischen Betrieb, die Wartung und Weiterentwicklung des vom BMJ angebotenen Bürgerservices „Gesetze im Internet“ durch. Die juris GmbH übernimmt als technischer Dienstleister das Hosting und die technische Betreuung der Website für den Bürgerservice "Gesetze im Internet" unter der URL http://www.gesetze-im-internet.de. Die juris GmbH ist auch Provider der Domain. Zu den Leistungen der juris GmbH gehört die laufende Aktualisierung und Ergänzung des Datenbestandes. Eine Speicherung alter PDF-Dateien der Seite „Gesetze im Internet“ wird dabei nicht vorgenommen. Die gewünschten Dateien liegen im BMJ nicht vor. Der Bund ist auch nicht in der Lage, diese Daten jederzeit zu erzeugen bzw. durch die juris GmbH erzeugen zu lassen, da die Portaltechnologie von „Gesetze im Internet“ bei der Schaffung der Website nicht darauf ausgerichtet wurde, alte Fassungen zu archivieren. Auch deshalb entwickelt das BMJ gegenwärtig ein einheitliches, modernes, intuitives, barrierefreies und nutzerfreundliches Rechtsinformationsportal. Das Portal wird der Allgemeinheit nicht nur Rechtsprechung, sondern auch Gesetze und Verordnungen sowie Verwaltungsvorschriften des Bundes einschließlich umfangreicher Metadaten als Open Data zur Verfügung stellen. Davon erfasst sein sollen auch historische Gesetzesfassungen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich dieser nicht entnehmen, dass Sie mei…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2022 - Gesetze im Internet - ALTE Fassungen [#265715]
Datum
14. Januar 2023 20:09
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
206,0 KB
204,9 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Leider kann ich dieser nicht entnehmen, dass Sie meine Anfrage damit beantwortet haben. Gesetze sind Aufzeichnungen, die amtlichen Zwecken dienen, vgl. § 2 Abs. 1 IFG. Dass diese "Aufzeichnungen" amtlichen Zwecken dienen, ergibt sich u.a. aus Art. 20 Abs. 3 GG. Insoweit sind diese "Aufzeichnungen" in Verantwortung "des Betreibers" / "der Redaktion" vorhanden und müssen daher nicht erst beschafft werden. Beispiel und als Anhänge beigelegt: Am 23.08.2022 habe ich mir das "Sozialgerichtsgesetz (SGG)" von Ihrer Homepage heruntergeladen. Dieses Dokument war am Sonntag, 31. Juli 2022 19:27:28 UTC erstellt worden. Am 14.01.2023 habe ich mir erneut das "Sozialgerichtsgesetz (SGG)" von Ihrer Homepage heruntergeladen. Dieses Dokument war am Dienstag, 3. Januar 2023 20:30:18 UTC erstellt worden. Jetzt ist die Lage jedenfalls so, dass die "Aufzeichnungen" zum "Sozialgerichtsgesetz (SGG)" mit Erstellung vom Sonntag, 31. Juli 2022 19:27:28 UTC -- insoweit die "ALTE Fassung" -- nicht mehr zugänglich ist. Jedenfalls kann ich mir angesichts der seit Jahrzehnten zur Verfügung stehenden Speicherkapazität von Massenspeichern (Festplatten, Magnetbändern, etc.) nicht vorstellen, dass das BMJ einmal erstellte "Aufzeichnungen" einfach löscht (oder duch "juris GmbH" löschen lässt). Die Anfrage lautet daher noch immer, die PDF-Versionen der einfachen Gesetze, die unter Ihrer Homepage "https://www.gesetze-im-internet.de" veröffentlicht worden waren, aber in den ALTEN Fassungen nicht mehr erhältlich sind, wieder zu veröffentlichen. Die von Ihnen benannte "juris GmbH" mag zwar für die Bereitstellung der Daten und die technische Umsetzung dieses Internetangebots beauftragt sein, aber die rechtliche Verantwortung obliegt laut dem Impressum dem Herausgeber und Betreiber des Internetangebots: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch den Bundesminister der Justiz, Mohrenstraße 37 10117 Berlin UND der Redaktion: Bundesamt für Justiz - Kompetenzzentrum Rechtsinformationssystem des Bundes - Adenauerallee 99 - 103 53113 Bonn Deutschland E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Tel.: +49 228 99 410-5013 Fax: +49 228 99 410-5810 Aus diesem Grund sehe ich mich veranlasst, die "öffentlich-rechtlichen Verträge" zwischen dem BMJ und der "juris GmbH" zu erfragen und verweise daher auf meine Anfrage https://fragdenstaat.de/a/267739 Ihre Aussage "Eine Speicherung alter PDF-Dateien der Seite „Gesetze im Internet“ wird dabei nicht vorgenommen. Die gewünschten Dateien liegen im BMJ nicht vor. Der Bund ist auch nicht in der Lage, diese Daten jederzeit zu erzeugen bzw. durch die juris GmbH erzeugen zu lassen, da die Portaltechnologie von „Gesetze im Internet“ bei der Schaffung der Website nicht darauf ausgerichtet wurde, alte Fassungen zu archivieren." kann nicht hingenommen werden!! Das BMJ ist laut Impressum VERANTWORTLICHER "Betreiber" und auch die "Redaktion" obliegt Ihrer Veranwortung!! Zur "juris GmbH", Zitat aus "https://www.vsf-portal.de/jportal/vsf/nav/wir_ueber_uns/kurzprofil_juris/kurzprofil_juris.jsp": "Die größten Anteilseigner der juris GmbH sind die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesjustizministerium, mit einem Anteil von 50,01 % und der niederländische Verlag Sdu nv mit einem Anteil von 45,33 %. Daneben sind das Saarland, die Standesorganisationen der Rechtsanwälte und weitere Gesellschafter an juris beteiligt. Geschäftsführer sind Samuel van Oostrom und Johannes Weichert." Damit hat das BMJ eine beherrschende Stellung bei der "juris GmbH" UND die neben den Grundrechten insgesamt das Grundgesetz zu beachten. Ich verweise daher auf den ersten Leitsatz aus 1 BvR 699/06: "Von der öffentlichen Hand beherrschte gemischtwirtschaftliche Unternehmen in Privatrechtsform unterliegen ebenso wie im Alleineigentum des Staates stehende öffentliche Unternehmen, die in den Formen des Privatrechts organisiert sind, einer unmittelbaren Grundrechtsbindung." Siehe http://www.bverfg.de/e/rs20110222_1bvr069906.html Die unter https://fragdenstaat.de/a/267739 angefragten "öffentlich-rechtlichen Verträge" greifen u.a. in meine Rechte ein, bedürfen somit u.a. dann, wenn "der Betreiber" / "die Redaktion" meine Rechte an "amtlichen Zwecken dienenden Aufzeichnungen" nicht sichert, meiner "schriftlichen Einverständniserklärung" (vgl. § 58 Abs. 1 BVwVfG) Mit freundlichen Grüßen, Anhänge: - sgg.pdf - sgg-1.pdf Anfragenr: 265715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265715/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetze im Internet - ALTE Fassungen“ vom 14.12.2022 (#265715) wur…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 14. Dezember 2022 - Gesetze im Internet - ALTE Fassungen [#265715]
Datum
18. Februar 2023 11:08
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetze im Internet - ALTE Fassungen“ vom 14.12.2022 (#265715) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. In diesem Zusammenhang weise ich Sie auf Ihre Antwort aus meiner Anfrage https://fragdenstaat.de/a/267739 hin. Dort belegen Sie faktisch, dass bei den "konsolidierten Fassungen" von Gesetzen folgende Fakten gelten, Zitat: "Die konsolidierten Gesetzesfassungen werden von der Normendokumentation des Bundesamts für Justiz (BfJ) im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit erstellt." Es werden somit Gesetze aufgezeichnet, die amtlichen Zwecken dienen, vgl. § 2 Abs. 1 IFG. Dass diese "Aufzeichnungen" amtlichen Zwecken dienen, ergibt sich u.a. aus Art. 20 Abs. 3 GG. Diese "konsolidierten Gesetzesfassungen" werden dem Bürger vorenthalten. Das ist nachvollziehbar und nicht hinnehmbar. Sie geben an, dass die „juris GmbH“ auf Grund öffentlich-rechtlichem Vertrag nicht verpflichtet ist, diese "konsolidierten Gesetzesfassungen" bereitzustellen, sondern darf diese einfach überschreibt, Zitat: "Bei „Gesetze im Internet“ besteht die Besonderheit, dass die konsolidierten Fassungen bei jeglicher Gesetzesänderung durch die Änderungsfassung „abgelöst“, d.h. überschrieben werden." Die "konsolidierten Gesetzesfassungen" können folglich problemlos vom Bundesamts für Justiz (BfJ) im Rahmen seiner amtlichen Tätigkeit an die "juris GmbH" zur Veröffentlichung übergeben werden. Eine hinreichende Spezifikation des unter https://fragdenstaat.de/a/267739 angefragten öffentlich-rechtlichen Vertrages kann somit nicht ausgeschlossen werden. Jedenfalls habe ich zu diesem öffentlich-rechtlichen Vertrag bislang noch keine "schriftliche" Einverständniserklärung abgegeben (vgl. § 58 BVwVfG). Schon der erhebliche Zeitaufwand, überhaupt erst sehr viel später zu erfahren, dass die "konsolidierten Gesetzesfassungen" zwar bei Ihnen (beim BfJ) vorliegen, dort angefragt und Sie mit der Implikation zur Veröffentlichung bei "juris GmbH" aufgefordert worden sind, aber (mangels hinreichender Spezifikation des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit "juris GmbH") einfach unter Verschluss gehalten werden, ist nicht nachvollziehbar und nicht hinnehmbar. Ich bitte Sie daher um zeitnahe Behebung dieses Zustandes. Ob "juris GmbH" für die Veröffentlichung verantwortlich zeichnet oder nicht, bleibt Ihnen überlassen. Die Anfrage zur Veröffentlichung der "konsolidierten Gesetzesfassungen", die von der Normendokumentation des Bundesamts für Justiz (BfJ) im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit erstellt werden, müssen dem Bürger zur Verfügung gestellt werden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). …
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesetze im Internet - ALTE Fassungen“ [#265715]
Datum
20. März 2023 02:16
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/265715/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil es öffentlich-rechtliche Verträge zur Veröffentlichung von Gesetzen gibt UND diese beim Bund vorhanden sind, sogar nachweislich gespeichert werden!! Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, egal von wem er geschlossen ist, der mir als Grundrechte-Inhaber hinreichende Informationen durch Verweisketten verweigert, ist unzulässig, greift in meine Grundrechte ein, bedarf sogar einfach-gesetzlich meiner schriftlichen Zustimmung. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 265715.pdf - 2023-01-14_1-sgg-1.pdf - 2023-01-14_1-sgg.pdf Anfragenr: 265715 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/265715/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-726/006 II#0195 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesetze im Internet - ALTE Fassungen“ [#265715] # IFG-726/006 II#0195
Datum
20. März 2023 15:59
Status
Warte auf Antwort
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-726/006 II#0195 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-726/006 II#0195 Sehr << Antr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gesetze im Internet - ALTE Fassungen“ [#265715] # IFG-726/006 II#0195
Datum
23. März 2023 16:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
1,9 MB
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-726/006 II#0195 Sehr << Antragsteller:in >> in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen