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Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuorganisation der Forstverwaltung im Land Brandenburg“ vom Juni 2018

Der „Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuorganisation der Forstverwaltung im Land Brandenburg“ vom Juni 2018
(Quelle: http://www.bdf-brandenburg-berlin.de/aktuelles/Reform2018/Gesetzesentwurf.pdf)

beinhaltet die Übertragung von „hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben“ vom Landesforstbetrieb „Forst Brandenburg“ (LFB) an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).

Unter §2 Aufgaben 1.s dieses Gesetzentwurfes ist die Übertragung der „Unterstützung des Privat- und Körperschaftswaldes durch Rat und Anleitung nach § 28 LWaldG BB“ an das LELF gesetzlich vorgesehen.

Frage 1:
Werden die derzeitigen vom LFB für private und kommunale Waldbesitzer angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen (§ 28 LWaldG BB) der „Betreuung“ (auch als „Beförsterung“ oder „Tätige Mithilfe“ bezeichnet) nach der Übertragung vom LELF weitergeführt oder angeboten?

Frage 2:
Wie hoch war die „direkte Förderung“ von Privat- und Kommunalwaldbesitzern in Brandenburg im Jahr 2017?

Frage 3:
Wie hoch war die „indirekte forstliche Förderung (Betreuung)“ von Privat- und Kommunalwaldbesitzern in Brandenburg im Jahr 2017?
(Erläuterung dazu siehe Veröffentlichung BMEL: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Waldpolitik/StellungnahmeWBW-KleinstrukturierterWald.pdf?__blob=publicationFile)

Frage 4:
Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die vom BMEL beschriebene „indirekte forstliche Förderung (Betreuung)“ in Brandenburg?

Erläuterungen:
Die „Betreuung“ privater und kommunaler Waldbesitzer ist eine normale unternehmerische Tätigkeit, sie wird in gleicher Weise von privaten Unternehmen erbracht.

Der LFB führt diese Dienstleistungen derzeit durch Mitarbeiter in 30 Oberförstereien im Land Brandenburg (Untere Forstbehörde) durch. (siehe: https://forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/650721)

22 (von 30) Oberförstereien geben im Internetauftritt des LFB Auskunft über Ihre Tätigkeit:
Davon bewerten 18 Oberförstereien die „Betreuung“ als Schwerpunktaufgabe, gefolgt von „Rat und Anleitung“ 14 Oberförstereien, „Waldschutz“ 11 Oberförstereien und „Waldpädagogik“ 9 Oberförstereien.
Die Finanzierung der 30 „Hoheitsoberförstereien“ erfolgt u.a. aus Mitteln der Zuweisungen für „Gemeinwohl- und Hoheitsaufgaben“ in Höhe von ca. 57 Mio. €/Jahr.
(siehe Geschäftsbericht LFB 2016: https://forst.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.544662.de?highlight=)

Der LFB ist derzeit größtes Unternehmen in Brandenburg hinsichtlich des Umfanges ausgeführter „Betreuungsleistungen“ im brandenburgischem Privat- und Kommunalwald. Der Umfang und die Kosten dieser Dienstleistungen ist unveröffentlicht und wird auf 20 bis 30 Mio. €/Jahr geschätzt.
Für diese Dienstleistungen werden den Waldbesitzern jedoch lediglich „Entgelte“ von geschätzt 3-4 Mio. €/Jahr in Rechnung gestellt.

Der Umfang der „indirekten forstlichen Förderung“ übersteigt auch die „direkte forstliche Förderung“ in Brandenburg vermutlich um ein Vielfaches.

Aktuelle gleichgelagerte forstpolitische Themen in Deutschland:
- Verdrängungswettbewerb der Landesforstverwaltungen durch übermäßig niedrig festgesetzte Preise auf den Märkten für forstliche Beratungs- und Dienstleistungen;
- Schaffung ungleicher Wettbewerbsbedingungen durch die Verbindung hoheitlicher Funktionen mit Unternehmerischen Tätigkeiten, insbesondere in der Akquisition von Beratungs- und Betreuungsleistungen durch die Landesforstverwaltungen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. August 2018
  • Frist
    2. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuorganisation der Forstverwaltung im Land Brandenburg“ vom Juni 2018 [#33177]
Datum
30. August 2018 22:38
An
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der „Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuorganisation der Forstverwaltung im Land Brandenburg“ vom Juni 2018 (Quelle: http://www.bdf-brandenburg-berlin.de/aktuelles/Reform2018/Gesetzesentwurf.pdf) beinhaltet die Übertragung von „hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben“ vom Landesforstbetrieb „Forst Brandenburg“ (LFB) an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF). Unter §2 Aufgaben 1.s dieses Gesetzentwurfes ist die Übertragung der „Unterstützung des Privat- und Körperschaftswaldes durch Rat und Anleitung nach § 28 LWaldG BB“ an das LELF gesetzlich vorgesehen. Frage 1: Werden die derzeitigen vom LFB für private und kommunale Waldbesitzer angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen (§ 28 LWaldG BB) der „Betreuung“ (auch als „Beförsterung“ oder „Tätige Mithilfe“ bezeichnet) nach der Übertragung vom LELF weitergeführt oder angeboten? Frage 2: Wie hoch war die „direkte Förderung“ von Privat- und Kommunalwaldbesitzern in Brandenburg im Jahr 2017? Frage 3: Wie hoch war die „indirekte forstliche Förderung (Betreuung)“ von Privat- und Kommunalwaldbesitzern in Brandenburg im Jahr 2017? (Erläuterung dazu siehe Veröffentlichung BMEL: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Waldpolitik/StellungnahmeWBW-KleinstrukturierterWald.pdf?__blob=publicationFile) Frage 4: Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die vom BMEL beschriebene „indirekte forstliche Förderung (Betreuung)“ in Brandenburg? Erläuterungen: Die „Betreuung“ privater und kommunaler Waldbesitzer ist eine normale unternehmerische Tätigkeit, sie wird in gleicher Weise von privaten Unternehmen erbracht. Der LFB führt diese Dienstleistungen derzeit durch Mitarbeiter in 30 Oberförstereien im Land Brandenburg (Untere Forstbehörde) durch. (siehe: https://forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/650721) 22 (von 30) Oberförstereien geben im Internetauftritt des LFB Auskunft über Ihre Tätigkeit: Davon bewerten 18 Oberförstereien die „Betreuung“ als Schwerpunktaufgabe, gefolgt von „Rat und Anleitung“ 14 Oberförstereien, „Waldschutz“ 11 Oberförstereien und „Waldpädagogik“ 9 Oberförstereien. Die Finanzierung der 30 „Hoheitsoberförstereien“ erfolgt u.a. aus Mitteln der Zuweisungen für „Gemeinwohl- und Hoheitsaufgaben“ in Höhe von ca. 57 Mio. €/Jahr. (siehe Geschäftsbericht LFB 2016: https://forst.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.544662.de?highlight=) Der LFB ist derzeit größtes Unternehmen in Brandenburg hinsichtlich des Umfanges ausgeführter „Betreuungsleistungen“ im brandenburgischem Privat- und Kommunalwald. Der Umfang und die Kosten dieser Dienstleistungen ist unveröffentlicht und wird auf 20 bis 30 Mio. €/Jahr geschätzt. Für diese Dienstleistungen werden den Waldbesitzern jedoch lediglich „Entgelte“ von geschätzt 3-4 Mio. €/Jahr in Rechnung gestellt. Der Umfang der „indirekten forstlichen Förderung“ übersteigt auch die „direkte forstliche Förderung“ in Brandenburg vermutlich um ein Vielfaches. Aktuelle gleichgelagerte forstpolitische Themen in Deutschland: - Verdrängungswettbewerb der Landesforstverwaltungen durch übermäßig niedrig festgesetzte Preise auf den Märkten für forstliche Beratungs- und Dienstleistungen; - Schaffung ungleicher Wettbewerbsbedingungen durch die Verbindung hoheitlicher Funktionen mit Unternehmerischen Tätigkeiten, insbesondere in der Akquisition von Beratungs- und Betreuungsleistungen durch die Landesforstverwaltungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Eingangsbestätigung Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 30. August 2018…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
31. August 2018 13:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich bestätige Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 30. August 2018. Zur Beantwortung Ihrer Fragen sind Recherchen erforderlich. Zum Ergebnis erhalten Sie unaufgefordert Antwort. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#33177] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetzentwurf…
An Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#33177]
Datum
6. Oktober 2018 05:46
An
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuorganisation der Forstverwaltung im Land Brandenburg“ vom Juni 2018“ vom 30.08.2018 (#33177) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 33177 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in die fristgerecht beantwortet E-Mail ist am Samstag, den 06.10.2018 um 09:38 Uhr als u…
Von
Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz
Betreff
WG: Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuorganisation der Forstverwaltung im Land Brandenburg“ vom Juni 2018 [#33177]
Datum
8. Oktober 2018 08:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
UnzustellbarGesetzentwurfderLandesregieru.eml
9,1 KB
WGEingangsbesttigung33177.eml
3,1 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in die fristgerecht beantwortet E-Mail ist am Samstag, den 06.10.2018 um 09:38 Uhr als unzustellbar zurück gekommen (siehe beiliegende E-Mail Nachricht). Daher erfolgt heute, Montag, 08.10.2018 ein erneuter Versuch, Ihnen die E-Mail zuzustellen. Da mir von Ihnen keine anderen Kontaktdaten vorliegen, kann ich auch keinen Postversand vornehmen. Mit freundlichen Grüßen
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