Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuorganisation der Forstverwaltung im Land Brandenburg“ vom Juni 2018
Der „Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neuorganisation der Forstverwaltung im Land Brandenburg“ vom Juni 2018
(Quelle: http://www.bdf-brandenburg-berlin.de/aktuelles/Reform2018/Gesetzesentwurf.pdf)
beinhaltet die Übertragung von „hoheitlichen und gemeinwohlorientierten Aufgaben“ vom Landesforstbetrieb „Forst Brandenburg“ (LFB) an das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
Unter §2 Aufgaben 1.s dieses Gesetzentwurfes ist die Übertragung der „Unterstützung des Privat- und Körperschaftswaldes durch Rat und Anleitung nach § 28 LWaldG BB“ an das LELF gesetzlich vorgesehen.
Frage 1:
Werden die derzeitigen vom LFB für private und kommunale Waldbesitzer angebotenen und ausgeführten Dienstleistungen (§ 28 LWaldG BB) der „Betreuung“ (auch als „Beförsterung“ oder „Tätige Mithilfe“ bezeichnet) nach der Übertragung vom LELF weitergeführt oder angeboten?
Frage 2:
Wie hoch war die „direkte Förderung“ von Privat- und Kommunalwaldbesitzern in Brandenburg im Jahr 2017?
Frage 3:
Wie hoch war die „indirekte forstliche Förderung (Betreuung)“ von Privat- und Kommunalwaldbesitzern in Brandenburg im Jahr 2017?
(Erläuterung dazu siehe Veröffentlichung BMEL: https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Ministerium/Beiraete/Waldpolitik/StellungnahmeWBW-KleinstrukturierterWald.pdf?__blob=publicationFile)
Frage 4:
Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt die vom BMEL beschriebene „indirekte forstliche Förderung (Betreuung)“ in Brandenburg?
Erläuterungen:
Die „Betreuung“ privater und kommunaler Waldbesitzer ist eine normale unternehmerische Tätigkeit, sie wird in gleicher Weise von privaten Unternehmen erbracht.
Der LFB führt diese Dienstleistungen derzeit durch Mitarbeiter in 30 Oberförstereien im Land Brandenburg (Untere Forstbehörde) durch. (siehe: https://forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/650721)
22 (von 30) Oberförstereien geben im Internetauftritt des LFB Auskunft über Ihre Tätigkeit:
Davon bewerten 18 Oberförstereien die „Betreuung“ als Schwerpunktaufgabe, gefolgt von „Rat und Anleitung“ 14 Oberförstereien, „Waldschutz“ 11 Oberförstereien und „Waldpädagogik“ 9 Oberförstereien.
Die Finanzierung der 30 „Hoheitsoberförstereien“ erfolgt u.a. aus Mitteln der Zuweisungen für „Gemeinwohl- und Hoheitsaufgaben“ in Höhe von ca. 57 Mio. €/Jahr.
(siehe Geschäftsbericht LFB 2016: https://forst.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.544662.de?highlight=)
Der LFB ist derzeit größtes Unternehmen in Brandenburg hinsichtlich des Umfanges ausgeführter „Betreuungsleistungen“ im brandenburgischem Privat- und Kommunalwald. Der Umfang und die Kosten dieser Dienstleistungen ist unveröffentlicht und wird auf 20 bis 30 Mio. €/Jahr geschätzt.
Für diese Dienstleistungen werden den Waldbesitzern jedoch lediglich „Entgelte“ von geschätzt 3-4 Mio. €/Jahr in Rechnung gestellt.
Der Umfang der „indirekten forstlichen Förderung“ übersteigt auch die „direkte forstliche Förderung“ in Brandenburg vermutlich um ein Vielfaches.
Aktuelle gleichgelagerte forstpolitische Themen in Deutschland:
- Verdrängungswettbewerb der Landesforstverwaltungen durch übermäßig niedrig festgesetzte Preise auf den Märkten für forstliche Beratungs- und Dienstleistungen;
- Schaffung ungleicher Wettbewerbsbedingungen durch die Verbindung hoheitlicher Funktionen mit Unternehmerischen Tätigkeiten, insbesondere in der Akquisition von Beratungs- und Betreuungsleistungen durch die Landesforstverwaltungen.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. August 2018
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2. Oktober 2018
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