Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 219a

Den Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 219a, der laut Presseberichten [*] noch in diesem Monat vorgestellt werden soll.

[*] https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/werbeverbot-bundesregierung-will-paragraf-219a-schnell-streichen/27918196.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Gesetzentwurf…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 219a [#237118]
Datum
9. Januar 2022 21:34
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 219a, der laut Presseberichten [*] noch in diesem Monat vorgestellt werden soll. [*] https://app.handelsblatt.com/politik/deutschland/werbeverbot-bundesregierung-will-paragraf-219a-schnell-streichen/27918196.html
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237118 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237118/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 22/2022 Sehr Antragsteller/in der von Ihnen erbetene …
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Gesetzentwurf zur Abschaffung von § 219a [#237118]
Datum
26. Januar 2022 08:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 – zu: 1451/6 II – Z3 22/2022 Sehr Antragsteller/in der von Ihnen erbetene Gesetzentwurf ist auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) veröffentlicht worden und damit öffentlich zugänglich. Der Gesetzentwurf kann über den nachfolgenden Link abgerufen werden: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/219a_StGB.html;jsessionid=BAE9B0C0CD579150124361E3BDAA5D52.2_cid289 Einer Übersendung bedarf es daher nicht, vgl. § 9 Absatz 3 IFG. Mit freundlichen Grüßen