Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, wie berichtet in http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/08/gesetzentwurf-unabhaengigkeit-bfdi.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2014
  • Frist
    30. September 2014
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Andre Meister
Andre Meister (netzpolitik.org)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Gesetzentwur…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Andre Meister (netzpolitik.org)
Betreff
Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes [#7263]
Datum
27. August 2014 11:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, wie berichtet in http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/08/gesetzentwurf-unabhaengigkeit-bfdi.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Andre Meister netzpolitik.org <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Andre Meister netzpolitik.org << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Andre Meister (netzpolitik.org)

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZI4-13002/4#456 mit E-Mail vom 27. August 2014 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
ZI4-13002/4#456
Datum
29. August 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
36,0 KB
mit E-Mail vom 27. August 2014 beantragen Sie auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) die Übersendung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Das gewünschte Dokument finden Sie auf der Internetseite des BMI. Ich hoffe, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.