Gesetzentwurf zur Eingrenzung der Abmahnungen

Dem Pressportal lto.de zufolge gibt es bereits einen Gesetzentwurf der sich in Ressortabstimmung befindet (vgl. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetz-bekaempfung-abmahnung-missbrauch-ausschluss-aufwendungsersatz/). Ich bitte um Zusendung des entsprechenden Dokumentes, postalisch oder per Mail.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2018
  • Frist
    6. Oktober 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Dem Pressportal …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetzentwurf zur Eingrenzung der Abmahnungen [#33274]
Datum
4. September 2018 15:19
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dem Pressportal lto.de zufolge gibt es bereits einen Gesetzentwurf der sich in Ressortabstimmung befindet (vgl. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/gesetz-bekaempfung-abmahnung-missbrauch-ausschluss-aufwendungsersatz/). Ich bitte um Zusendung des entsprechenden Dokumentes, postalisch oder per Mail.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6 II - Z3 759/2018 Sehr geehrtAntragstel…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 4. September 2018 - Gesetzentwurf zur Eingrenzung der Abmahnungen [#33274]
Datum
13. September 2018 10:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 7 - zu: 1451/6 II - Z3 759/2018 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 4. September 2018 teile ich Ihnen mit, dass der von Ihnen erbetene Referentenentwurf des Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (Stand: 11. September 2018) auf der Website des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht ist (https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/St%C3%A4rkung_fairen_Wettbewerbs.html;jsessionid=D60C82A84B7D153EBD31A3C3AF9A868E.1_cid324). Mit freundlichen Grüßen