Gesetzentwurf zur Grundrente

Den Gesetzentwurf des BMAS zur Grundrente. Ich habe viel Berichterstattung dazu gefunden, den Entwurf dazu aber leider nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2019
  • Frist
    9. Juli 2019
  • 3 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Gesetze…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Gesetzentwurf zur Grundrente [#149077]
Datum
6. Juni 2019 22:38
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Gesetzentwurf des BMAS zur Grundrente. Ich habe viel Berichterstattung dazu gefunden, den Entwurf dazu aber leider nicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiter…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: Gesetzentwurf zur Grundrente [#149077]
Datum
7. Juni 2019 09:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre Zuschrift, die wir gerne an die zuständige Fachabteilung weiterleiten möchten. Um Ihnen baldmöglichst die gewünschte Antwort zukommen lassen zu können, benötigen wir jedoch Ihre postalische Anschrift. Bitte ergänzen Sie daher den Vorgang mit Ihren Absenderangaben und senden ihn erneut komplett ab. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> die Postanschrift brauchen Sie nicht. Hier trotzdem anbei. Mit freundlichen…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Gesetzentwurf zur Grundrente [#149077]
Datum
7. Juni 2019 10:04
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> die Postanschrift brauchen Sie nicht. Hier trotzdem anbei. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 149077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: AW: Gesetzentwurf zur Grundrente [#149077]
Datum
7. Juni 2019 10:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Ihre E-Mail vom 6. Juni 2019 Sehr geehrter Herr Semsrott, über Ihren mit E-Mail vom 6. Juni 2019 gestellten Antra…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mail vom 6. Juni 2019
Datum
22. Juli 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, über Ihren mit E-Mail vom 6. Juni 2019 gestellten Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ergeht der folgende Bescheid: Der Antrag wird abgelehnt. Gebühren werden nicht erhoben. Begründung I. Mit E-Mail vom 6. Juni 2019 beantragen Sie die Übersendung des Gesetzentwurfs des BMAS zur Grundrente. Sie stützen Ihren Antrag auf§ 1 Absatz 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (lnformationsfreiheitsgesetz- IFG). II. Nach§ 7 Absatz 1 IFG bin ich für die Entscheidung über Ihren Antrag zuständig. Dieserbetrifft Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), zu deren Verfügung ich berechtigt bin. Ihr Antrag ist zulässig, aber unbegründet. Zwar hat jeder gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen (§ 1 Absatz 1 Satz 1 IFG). Bei den von Ihnen angeforderten Unterlagen handelt es sich auch um amtliche Informationen in diesem Sinne (vgl. § 2 Nummer 1 IFG). Ein Anspruch auf Informationszugang ist jedoch nach § 3 Nr.3 b) IFG ausgeschlossen. Danach besteht der Anspruch auf Informationszugang nicht, wenn und solange die Beratungen von Behörden beeinträchtigt werden. Hierdurch sollen ein freier und unbefangener Meinungsaustausch sowie eine offene Meinungsbildung sowohl zwischen verschiedenen Behörden als auch innerhalb einer Behörde gewährleistet werden. Wird dieser Meinungsaustausch bzw. die offene Meinungsbildung durch das Bekanntwerden der Information beeinträchtigt, so ist der Informationszugang ausgeschlossen. Bei Abstimmungen innerhalb der Bundesregierung geht es in der Regel um Bewertungen von Sachverhalten, die naturgemäß aus verschiedenen, auch fachlichen Blickwinkeln betrachtet und unterschiedlich beurteilt werden können. Solche Beratungsprozesse müssen in einem geschützten Rahmen stattfinden können, um eine unbefangene Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung gewährleisten zu können. Durch den geschützten Raum soll vermieden werden, dass aus übersteigerter Vorsicht betreffend das öffentliche Bekanntwerden von Informationen Erwägungen der Beteiligten nicht (hinreichend) zum Tragen kommen und so Möglichkeiten zur Kompromisstindung unterbleiben. Nach Abschluss der Beratungen wird ein Referentenentwurf dem Kabinett zur Beschlussfassung vorgelegt. Erst danach wird er auf der Internetseite des BMAS veröffentlicht. Der Gesetzentwurf zur Einführung der Grundrente für langjährig in der gesetzlichen Rentenversicherung Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen und für weitere Maßnahmen zur Erhöhung des Alterseinkommens wurde erstellt und am 24. Mai 2019 an die Ressorts zur Abstimmung versandt. Die diesbezüglichen Beratungen sind noch nicht abgeschlossen. Eine Herausgabe der beantragten Informationen würde den weiteren Beratungsprozess erschweren und beeinträchtigen, da ein offener und freier Meinungsaustausch nicht mehr gewährleistet und eine etwaig erforderliche Kompromissfindung, die die Interessen aller Beteiligter bestmöglich berücksichtigt, nicht gewährleistet wäre. Des Weiteren ist Ihr Anspruch auch im Hinblick auf den verfassungsrechtlich garantierten Schutz des Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung ausgeschlossen. Dieser umfasst einen nicht ausforschbaren exekutiven Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich und dient damit der Wahrung der Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung. Geschützt wird die Willensbildung der Regierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinetts- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Die von Ihnen beantragten Unterlagen unterfallen dem nicht ausforschbaren Initiativ- und Beratungsbereich der Exekutive. Durch eine Herausgabe der Informationen würde der erforderliche Abstimmungsprozess beeinträchtigt werden und so die Willensbildung der Regierung hinsichtlich eines Entwurfs für ein Gesetz zur Grundrente empfindlich gestört werden. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales·, Wilhelmstraße 49, 10117 Berlin, einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
IFG-Anfrage zur Grundrente [#149077] Sehr geehrte<< Anrede >> ich verstehe nicht, warum Sie meinen IF…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
IFG-Anfrage zur Grundrente [#149077]
Datum
9. August 2019 17:42
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich verstehe nicht, warum Sie meinen IFG-Antrag zum Gesetzentwurf zur Grundrente abgelehnt haben. Er ist doch inzwischen schon online zu finden: https://www.vbw-bayern.de/Redaktion/Frei-zugaengliche-Medien/Abteilungen-GS/Sozialpolitik/2019/Downloads/190521_Referentenentwurf_GruRG_Stand-13h.pdf Ich würde mich über einen Hinweis freuen, ob der behördliche Entscheidungsprozess dadurch jetzt - wie von Ihnen behauptet - tatsächlich ernstlich gefährdet ist. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anhänge: - 190521_referentenentwurf_grurg_stand-13h.pdf Anfragenr: 149077 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
AW: SOR IFG-Anfrage zur Grundrente [#149077] Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ih…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SOR IFG-Anfrage zur Grundrente [#149077]
Datum
12. August 2019 16:46
Status
Sehr geehrter Herr Semsrott, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortung umgehend an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß