Gesetzesänderungen bezüglich verbot von ineffiziente Leuchtmittel von April 2015

im april 2015 gab es eine Gesetzesänderung die ineffiziente Leuchtmittel weiter verbieten sollte. Dieses Gesetz betraf auch die Quecksilberdampflampen.

- Bitte senden Sie mir die Entscheidungsgrundlagen aus denen dieses Gesetz entstand.
- Bitte senden Sie mir die Unterlagen, aus denen man die Gründe herauslesen und nachvollziehen kann, warum die veröffentlichte Information vom 26.03.2015 am 02.04.2015 erneut verändert worden sind.
- Bitte senden Sie mir die veröffentlichte Fassung vom 26.03.2015 und die spätere veröffentlichte Fassung vom 02.04.2015 zu.
- Bitte senden Sie mir die Entscheidungsgrundlagen warum es eine verschiebung beim inkrafttreten des Gesetzes auf den 13.04.2015 gab.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im april 2015 ga…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetzesänderungen bezüglich verbot von ineffiziente Leuchtmittel von April 2015 [#22733]
Datum
16. Juni 2017 17:15
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im april 2015 gab es eine Gesetzesänderung die ineffiziente Leuchtmittel weiter verbieten sollte. Dieses Gesetz betraf auch die Quecksilberdampflampen. - Bitte senden Sie mir die Entscheidungsgrundlagen aus denen dieses Gesetz entstand. - Bitte senden Sie mir die Unterlagen, aus denen man die Gründe herauslesen und nachvollziehen kann, warum die veröffentlichte Information vom 26.03.2015 am 02.04.2015 erneut verändert worden sind. - Bitte senden Sie mir die veröffentlichte Fassung vom 26.03.2015 und die spätere veröffentlichte Fassung vom 02.04.2015 zu. - Bitte senden Sie mir die Entscheidungsgrundlagen warum es eine verschiebung beim inkrafttreten des Gesetzes auf den 13.04.2015 gab.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
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Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Gesetzesänderungen bezüglich verbot von ineffiziente Leuchtmittel von April 2015 [#22733]
Datum
29. Juni 2017 17:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in da uns nur eine E-Mail-Adresse vorliegt, erhalten Sie anliegenden Bescheid nur per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen