🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Gesetzesentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Referentenentwurf zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Referentenentwurf z…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetzesentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [#144138]
Datum
20. Mai 2019 23:14
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Referentenentwurf zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Az.: IG I 1 - 41012/0 Sehr geehrteAntragsteller/in wie erbeten bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Gesetzesentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [#144138]
Datum
24. Mai 2019 15:55
Status
Warte auf Antwort
Az.: IG I 1 - 41012/0 Sehr geehrteAntragsteller/in wie erbeten bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres untenstehenden Antrags vom 20. Mai 2019 auf Zugänglichmachung des Referentenentwurfs zum Gesetzentwurf zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Az.: IG I 1 - 41012/0 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Mai 2019, in der Sie …
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Gesetzesentwurf eines Dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes [#144138]
Datum
27. Mai 2019 09:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: IG I 1 - 41012/0 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 20. Mai 2019, in der Sie um Zugänglichmachung von Informationen zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes u.a. nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, die ich Ihnen gerne beantworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. In Ihrer Anfrage erbitten Sie die Übermittlung des "Referentenentwurfs zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Dreizehnten Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes". Dieser Referentenentwurf ist öffentlich unter der folgenden Internetadresse verfügbar: https://www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/13_bimschg/entwurf/13_bimschg_refe_bf.pdf (abgerufen am 27. Mai 2019). Nach § 3 Absatz 2 Satz 4 UIG darf ich Sie auf diese leicht zugängliche Art des Informationszugangs verweisen. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen