Gesetzgebung bei Vergehen von Polizeibeamten* im Dienst
je nach Umfrage geht mittlerweile ca. 2/3 der Bevölkerung davon aus "Anzeigen gegen Polizeibeamten bei Vergehen lohnt sich nicht. Zu oft verlaufen diese ergebnislos und bei Gerichtsverfahren werden gewalttätige Beamte von dem Staatsapparat noch geschützt"
Schaut man sich die Statistik an, scheint diese Meinung nicht unbegründet.
Inzwischen wurde Deutschland bereits in der Pressefreiheit heruntergestuft, weil mittlerweile sogar Journalisten von Beamten angegriffen werden. Selbst die UN möchte Stellungsnahmen zu dem Verhalten der deutschen Polizei.
Auch der aktuelle Fall von Sven W., der Opfer von Polizeigewalt auf dem Kölner CSD wurde, zeigt selbst bei schwersten nachgewiesenen Vergehen bleiben Polizisten ohne Konsequenzen weiter im Dienst.
Dies lässt die Fragestellung aufkommen, ist das aktuelle Strafmaß bei Vergehen von Polizeibeamten im Dienst noch ausreichend oder bedarf es einer Überarbeitung.
Meine Anfrage lautet daher:
Wann und wie wurde das letzte Mal die Gesetzgebung bei Vergehen von Polizeibeamten im Dienst verändert und verschärft.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Anfrage eingeschlafen
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Datum11. September 2021
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15. Oktober 2021
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