Gesetzgebungsverfahren Sicherheitsdienstleistungsgesetz - Einbindung von Unternehmensvertretern - dritte Anfrage

im ersten Quartal fanden die ersten Workshops zum geplanten Sicherheitsdienstleistungsgesetz statt. Bitte übersenden Sie mir die Protokolle der Workshops, die Ergebnisse und die getroffenen Entscheidungen sowie das weitere Vorgehen des Bundesministeriums in der noch laufenden Legislaturperiode zu diesem Punkt im Koalitionsvertrag.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Juli 2021
  • Frist
    10. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Florian Horn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: im ersten Quartal…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Florian Horn
Betreff
Gesetzgebungsverfahren Sicherheitsdienstleistungsgesetz - Einbindung von Unternehmensvertretern - dritte Anfrage [#224514]
Datum
8. Juli 2021 10:31
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
im ersten Quartal fanden die ersten Workshops zum geplanten Sicherheitsdienstleistungsgesetz statt. Bitte übersenden Sie mir die Protokolle der Workshops, die Ergebnisse und die getroffenen Entscheidungen sowie das weitere Vorgehen des Bundesministeriums in der noch laufenden Legislaturperiode zu diesem Punkt im Koalitionsvertrag.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 224514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224514/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Horn

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Ihre Mail vom 08. Juli 2021
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Mail vom 08. Juli 2021
Datum
20. Juli 2021
Status
Anfrage abgeschlossen