Gesetzgebungsverfahren Sicherheitsdienstleistungsgesetz - Einbindung von Unternehmensvertretern

In einer Pressemitteilung der KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen vom 05.10.2020 teilt das Unternehmen bezugnehmend auf Ihr Bundesministerium folgendes mit:

"Zudem sind die Personalmaßnahmen im BMI getroffen, um das Gesetzgebungsverfahren anzugehen. Beginnend mit kurzfristig geplanten Workshops zu zentralen Inhalten unter Einbindung u. a. von Unternehmens- und Verbandsvertretern bis zum Ziel der Realisierung noch in dieser Legislaturperiode."
(Quelle: https://www.tagesspiegel.de/advertorials/ots/koetter-services-neues-sicherheitsdienstleistungsgesetz-countdown-fuer-geplante-umsetzung-noch-in-dieser-legislaturperiode-laeuft-vorhaben-soll-gewaehrleisten-dass-rechtsgrundlagen-mit-branchen-bedeutung-schritt-halten/26243048.html)

Meine Anfrage richtet sich an die Einbindung von Unternehmens- und Verbandsvertretern und ich bitte daher um Auskunft zu den nachfolgenden Fragen:

1) Können Sie den Inhalt und die hier genannten vom BMI eingeleiteten Maßnahmen bestätigen?
2) Welche Unternehmens- und Verbandsvertreter werden an den Workshops teilnehmen, welche Stelle hat die Teilnehmer ausgesucht? (Unternehmen- bzw. Verbandsnamen reichen aus)
3) Auf welcher Basis (Kriterien) wurden die zuvor genannten Teilnehmer ausgewählt?
4) Wurden Altersdurchschnitt und eine paritätische Besetzung der Vertreter zur Berücksichtigung aller Interessen berücksichtigt?
5) Die Branche ist durch einen erheblichen Bruch der Qualifikation geprägt. Wie stellen Sie sicher, dass die Forderungen der jungen und gut ausgebildeten Generation (Meister für Schutz und Sicherheit oder Bachelor sowie Masterabsolventen), die ggf. nicht durch die zuvor genannten Unternehmensvertreter in die Diskussion vertreten werden, mit eingebunden werden?
6) Welchen Einfluss werden die Workshops und die Meinungen von Unternehmens- und Verbandsvertreter auf das Gesetzgebungsverfahren haben? Welche Kriterien setzen Sie zur Bewertung der Ergebnisse der Workshops an?
7) Die Regelungen des Sicherheitsdienstleistungsgesetz sollen auch andere Branchenbereiche (z.B. Sicherheitsberater) betreffen. Wie stellen Sie sicher, dass alle von diesem Gesetz betroffenen Berufe an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden und nicht ausschließlich Vertreter von §34a-Sicherheitsdiensten?

Herzlichen Dank im Voraus!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • 2 Follower:innen
Florian Horn
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer Pressem…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Florian Horn
Betreff
Gesetzgebungsverfahren Sicherheitsdienstleistungsgesetz - Einbindung von Unternehmensvertretern [#199582]
Datum
6. Oktober 2020 10:33
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Pressemitteilung der KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen vom 05.10.2020 teilt das Unternehmen bezugnehmend auf Ihr Bundesministerium folgendes mit: "Zudem sind die Personalmaßnahmen im BMI getroffen, um das Gesetzgebungsverfahren anzugehen. Beginnend mit kurzfristig geplanten Workshops zu zentralen Inhalten unter Einbindung u. a. von Unternehmens- und Verbandsvertretern bis zum Ziel der Realisierung noch in dieser Legislaturperiode." (Quelle: https://www.tagesspiegel.de/advertorials/ots/koetter-services-neues-sicherheitsdienstleistungsgesetz-countdown-fuer-geplante-umsetzung-noch-in-dieser-legislaturperiode-laeuft-vorhaben-soll-gewaehrleisten-dass-rechtsgrundlagen-mit-branchen-bedeutung-schritt-halten/26243048.html) Meine Anfrage richtet sich an die Einbindung von Unternehmens- und Verbandsvertretern und ich bitte daher um Auskunft zu den nachfolgenden Fragen: 1) Können Sie den Inhalt und die hier genannten vom BMI eingeleiteten Maßnahmen bestätigen? 2) Welche Unternehmens- und Verbandsvertreter werden an den Workshops teilnehmen, welche Stelle hat die Teilnehmer ausgesucht? (Unternehmen- bzw. Verbandsnamen reichen aus) 3) Auf welcher Basis (Kriterien) wurden die zuvor genannten Teilnehmer ausgewählt? 4) Wurden Altersdurchschnitt und eine paritätische Besetzung der Vertreter zur Berücksichtigung aller Interessen berücksichtigt? 5) Die Branche ist durch einen erheblichen Bruch der Qualifikation geprägt. Wie stellen Sie sicher, dass die Forderungen der jungen und gut ausgebildeten Generation (Meister für Schutz und Sicherheit oder Bachelor sowie Masterabsolventen), die ggf. nicht durch die zuvor genannten Unternehmensvertreter in die Diskussion vertreten werden, mit eingebunden werden? 6) Welchen Einfluss werden die Workshops und die Meinungen von Unternehmens- und Verbandsvertreter auf das Gesetzgebungsverfahren haben? Welche Kriterien setzen Sie zur Bewertung der Ergebnisse der Workshops an? 7) Die Regelungen des Sicherheitsdienstleistungsgesetz sollen auch andere Branchenbereiche (z.B. Sicherheitsberater) betreffen. Wie stellen Sie sicher, dass alle von diesem Gesetz betroffenen Berufe an dem Gesetzgebungsverfahren beteiligt werden und nicht ausschließlich Vertreter von §34a-Sicherheitsdiensten? Herzlichen Dank im Voraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Florian Horn Anfragenr: 199582 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199582/ Postanschrift Florian Horn << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Florian Horn

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
lrıformatıonsfreıheıt - Gesetzgebungsverfahren Sıcherheıtsdienstleis- tungsgesetz - Einbindung von Unternehmensver…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
lrıformatıonsfreıheıt - Gesetzgebungsverfahren Sıcherheıtsdienstleis- tungsgesetz - Einbindung von Unternehmensvertretern [#199582]
Datum
27. Oktober 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Horn, mit E-Mail vom 06. Oktober 2020 bitten Sie beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) um Informationen zur Einbindung von Unternehmens- und Verbandsvertretern im Gesetzgebungsverfahren zur Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheítsgewerbe. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen folgende Informationen geben: Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat zum 1. Juli 2020 die Zuständigkeit für das Bewachungsrecht vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie übernommen. Damit beginnen die beiden Häuser mit der Umsetzung der Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag. Der Koalitionsvertrag sieht vor, durch die Neuordnung der Regelungen für das private Sicherheitsgewerbe in einem eigenständigen Gesetz die Sicherheitsstandards in diesem Gewerbezweig zu verbessern und so für noch mehr Sicherheit und Verlässlichkeit zu sorgen. Die notwendigen Vorbereitungen für ein eigenständiges Gesetz zur Neuordnung des privaten Sicherheitsgewerbes wurden im BMI dergestalt getroffen, um das Gesetzgebungsverfahren zeitnah anzugehen. Die Beteiligung von Ver- bänden an der Vorbereitung von Gesetzesvorlagen der Bundesregierung ist dabei gängige Praxis und folgt aus Geschäftsordnungsrecht, das durch eine Verwaltungsvorschrift ausgestaltet ist, konkret durch § 47 Absatz 3 Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO). Danach sind Gesetzentwürfe ~ noch vor der Behandlung durch die Bundesregierung nach § 51 GGO - den „Zentral- und Gesamtverbänden sowie Fachkreisen, die auf Bundesebene bestehen“ zuzuleiten, wenn ihre Belange berührt sind, §47 Absatz 1 und 3 GGO. Bei der Beteiligung ist nach §47 Absatz 4 GGO ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Gesetzentwurf handelt, der von der Bundesregierung noch nicht beschlossen worden ist. Zweck dieser Beteiligung ist es, dem federführenden Ressort der Bundesregierung durch die Stellungnahmen der Verbände die Gelegenheit zu geben, die Interessen der Betroffenen zu berücksichtigen sowie mögliche Fehler des Gesetzentwurfs oder unzutreffende Sachverhaltsannahmen möglichst frühzeitig zu korrigieren. Somit wird nach Übergang der Zuständigkeit nunmehr unter Federführung des BMI dieses Gesetzesvorhaben entworfen und koordiniert. Die Beteiligung aller Interessengruppen erfolgt dabei nach den oben beschriebenen Grundsätzen. In der Tat planen wir die von Ihnen angesprochenen Workshops mit betroffenen Verbänden, Unternehmen und Wissenschaftlern. Eine Einladung ist noch nicht versandt worden und die genaue Auswahl der Einzuladenden steht noch nicht fest. Die Teilnehmer sollen so ausgewählt werden, dass möglichst unterschiedliche Interessen vertreten sind, um einen breiten Meinungsaustausch anzuregen. Die Workshops sind dabei nicht Teil der oben beschriebenen offiziellen Länder- und Verbändebeteiligung zum geplanten Referentenentwurf, sondern sind diesem vorgeschaltet. Darüberhinausgehende Detailinformationen liegen zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor. Mit freundlichen Grüßen