Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Gesetzliche Auflagen für Fliegenpilze

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Unterliegen Fliegenpilze wegen der Inhaltsstoffe Muscimol und Ibotensäure (giftig [ T ] ) besonderen Auflagen für Besitz, Handel und Konsum?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Juli 2019
  • Frist
    3. September 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterli…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetzliche Auflagen für Fliegenpilze [#162052]
Datum
31. Juli 2019 15:00
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterliegen Fliegenpilze wegen der Inhaltsstoffe Muscimol und Ibotensäure (giftig [ T ] ) besonderen Auflagen für Besitz, Handel und Konsum?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1178/2019 Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Ihrer E-Mail vom 31. Juli 2019…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Gesetzliche Auflagen für Fliegenpilze -
Datum
6. August 2019 10:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 - 1530/2 - A 2 - 1178/2019 Sehr geehrte<Information-entfernt> mit Ihrer E-Mail vom 31. Juli 2019 haben Sie um Auskunft gebeten, ob Fliegenpilze wegen der Inhaltsstoffe Muscimol und Ibotensäure besonderen gesetzlichen Auflagen für den Besitz, den Handel und den Konsum unterliegen. Ihr Informationsbegehren stellt die Bitte um Erteilung einer Rechtsauskunft dar. Ihrem Informationsbegehren vermag nicht zu entsprechen, da das Bundesamt für Justiz nicht befugt ist, Rechtsauskünfte zu erteilen. In Anbetracht dessen stelle ich Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.