Gesetzliche Durchbrechungen des Steuergeheimnisses nach § 30 AO
eine Aufstellung der gesetzlichen Anordnungen auf Landesebene, welche gem. § 30 Abs. 4 S. 2 AO das Offenbaren steuerlicher und abgabenrechtlicher Informationen zulassen, soweit diese Informationen bei Ihnen bereits in gesammelter Form vorliegen.
Das BMF konnte die Frage auf Landesebene unter https://fragdenstaat.de/anfrage/gesetzliche-durchbrechungen-des-steuergeheimnisses-nach-ss-30-ao/ nicht beantworten.
Information nicht vorhanden
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Datum31. Januar 2023
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2. März 2023
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