Gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen ab 15.3.22

"Welche Praxen sonstiger humanmedizinscher Heilberufe sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen?
Unter einer Praxis sind die verschiedenen Räumlichkeiten einer einen Heilberuf ausübenden Person erfasst, in denen sie Patienten empfängt, berät, untersucht und therapiert. "

Wenn in einem Labor Ärzte mit Kassenzulassung arbeiten und abrechnen, jedoch KEINE Patienten, sondern nur totes Material bzw. Blut untersucht werden - dann sollte eine solche "Praxis" doch nicht unter dieses Gesetz fallen oder? Mitarbeiter eines Laboratoriums würden dann nicht der Impfpflicht im Gesundheitswesen unterliegen. Zu dieser Sache hätte ich gerne eine verbindliche Aussage, da es viele Mitarbeiter in diesem Sektor betrifft und sich die Firmen nicht im Klaren darüber sind, wie hier zu verfahren ist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
Nicole Kayser
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Welche Prax…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Nicole Kayser
Betreff
Gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen ab 15.3.22 [#237350]
Datum
12. Januar 2022 16:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Welche Praxen sonstiger humanmedizinscher Heilberufe sind von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen? Unter einer Praxis sind die verschiedenen Räumlichkeiten einer einen Heilberuf ausübenden Person erfasst, in denen sie Patienten empfängt, berät, untersucht und therapiert. " Wenn in einem Labor Ärzte mit Kassenzulassung arbeiten und abrechnen, jedoch KEINE Patienten, sondern nur totes Material bzw. Blut untersucht werden - dann sollte eine solche "Praxis" doch nicht unter dieses Gesetz fallen oder? Mitarbeiter eines Laboratoriums würden dann nicht der Impfpflicht im Gesundheitswesen unterliegen. Zu dieser Sache hätte ich gerne eine verbindliche Aussage, da es viele Mitarbeiter in diesem Sektor betrifft und sich die Firmen nicht im Klaren darüber sind, wie hier zu verfahren ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Nicole Kayser Anfragenr: 237350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237350/ Postanschrift Nicole Kayser << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Nicole Kayser
Bundesministerium für Gesundheit
Abgabenachricht, Gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen ab 15 3 22 [#237350] Sehr geehrte Frau Ka…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Abgabenachricht, Gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen ab 15 3 22 [#237350]
Datum
13. Januar 2022 13:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kayser, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften § 3 UIG und § 1 VIG sind im vorliegenden Fall nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Wenn kein Ausschlussgrund entgegensteht, haben Sie nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Eine amtliche Information ist nach § 2 Nummer 1 IFG „jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung“. Das bedeutet, dass das Informationsfreiheitsgesetz nicht betroffen ist, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – eine Anfrage nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf erklärende Antworten zu konkreten Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage ist aus diesem Grund kein IFG-Antrag, sondern ein sonstiges Auskunftsersuchen und wurde daher an das zuständige Fachreferat bzw. Referat für Bürgerkommunikation zur Bearbeitung weitergeleitet. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken.. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Nicole Kayser
AW: Abgabenachricht, Gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen ab 15 3 22 [#237350] Sehr geehrte Dame…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Nicole Kayser
Betreff
AW: Abgabenachricht, Gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen ab 15 3 22 [#237350]
Datum
15. Februar 2022 23:55
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen ab 15.3.22“ vom 12.01.2022 (#237350) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Nicole Kayser Anfragenr: 237350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237350/ Postanschrift Nicole Kayser << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Gesundheit
WG: Anfrage Nicole Kayser, Gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen ab 15 3 22 [#237350] Sehr geehr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Anfrage Nicole Kayser, Gesetzliche Impfpflicht für Mitarbeiter in Arztpraxen ab 15 3 22 [#237350]
Datum
17. Februar 2022 10:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Kayser, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. Januar 2022. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine individuelle Stellungnahme des Bundesministeriums für Gesundheit zu Ihrem Anliegen nicht möglich ist. Fragen und Antworten zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht sowie die "Handreichung zur Impfprävention in Bezug auf einrichtungsbezogene Tätigkeiten" als Download finden Sie unter: https://www.zusammengegencorona.de/impfen/gesundheits-und-pflegeberufe-impfen/einrichtungsbezogene-impfpflicht/. Diese Informationen werden laufend aktualisiert. Mit freundlichen Grüßen