Gesetzliche Rechtsgrundlage für Testnachweis bei Entfall der 3G-Regelung für Arbeitnehmer seit dem 19.03.2022
Mein Arbeitgeber besteht weiterhin, auch nach Ablauf der betrieblichen 3G-Regel am Arbeitsplatz, auf einen negativen Testnachweis aus einem zertifizierten Testzentrum. Ohne diesen darf kein Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz (Büro). Er begründet seine Anordnung mit seinem Hausrecht und seinem Weisungsrecht/Direktionsrecht.
Nach Abschaffung der gesetzlichen Rechtsgrundlage (19.03.2022) für die Anordnung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ist die Frage, ob eine solche 3G-Zugangsbeschränkung bzw. Testpflicht von meinem Arbeitgeber im Rahmen des Hausrechtes oder Weisungsrechtes/Direktionsrechtes ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage überhaupt noch von den Mitarbeitern verlangt werden darf? Dürfen den Mitarbeitern bei Ablehnung eines Testnachweises Nachteile entstehen?
Wo findet in dieser Angelegenheit das Hausrecht und Weisungsrecht/Direktionsrecht des AG seine Grenzen? AG ist kein Krankenhaus oder ein Pflegeheim oä.
Vielen Dank im Voraus
Anfrage eingeschlafen
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Datum12. April 2022
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14. Mai 2022
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