Gesetzliche Rechtsgrundlage für Testnachweis bei Entfall der 3G-Regelung für Arbeitnehmer seit dem 19.03.2022

Mein Arbeitgeber besteht weiterhin, auch nach Ablauf der betrieblichen 3G-Regel am Arbeitsplatz, auf einen negativen Testnachweis aus einem zertifizierten Testzentrum. Ohne diesen darf kein Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz (Büro). Er begründet seine Anordnung mit seinem Hausrecht und seinem Weisungsrecht/Direktionsrecht.

Nach Abschaffung der gesetzlichen Rechtsgrundlage (19.03.2022) für die Anordnung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ist die Frage, ob eine solche 3G-Zugangsbeschränkung bzw. Testpflicht von meinem Arbeitgeber im Rahmen des Hausrechtes oder Weisungsrechtes/Direktionsrechtes ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage überhaupt noch von den Mitarbeitern verlangt werden darf? Dürfen den Mitarbeitern bei Ablehnung eines Testnachweises Nachteile entstehen?

Wo findet in dieser Angelegenheit das Hausrecht und Weisungsrecht/Direktionsrecht des AG seine Grenzen? AG ist kein Krankenhaus oder ein Pflegeheim oä.

Vielen Dank im Voraus

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. April 2022
  • Frist
    14. Mai 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mein Arbeitgeber …
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesetzliche Rechtsgrundlage für Testnachweis bei Entfall der 3G-Regelung für Arbeitnehmer seit dem 19.03.2022 [#246160]
Datum
12. April 2022 10:31
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mein Arbeitgeber besteht weiterhin, auch nach Ablauf der betrieblichen 3G-Regel am Arbeitsplatz, auf einen negativen Testnachweis aus einem zertifizierten Testzentrum. Ohne diesen darf kein Mitarbeiter an seinen Arbeitsplatz (Büro). Er begründet seine Anordnung mit seinem Hausrecht und seinem Weisungsrecht/Direktionsrecht. Nach Abschaffung der gesetzlichen Rechtsgrundlage (19.03.2022) für die Anordnung der 3G-Regel am Arbeitsplatz ist die Frage, ob eine solche 3G-Zugangsbeschränkung bzw. Testpflicht von meinem Arbeitgeber im Rahmen des Hausrechtes oder Weisungsrechtes/Direktionsrechtes ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage überhaupt noch von den Mitarbeitern verlangt werden darf? Dürfen den Mitarbeitern bei Ablehnung eines Testnachweises Nachteile entstehen? Wo findet in dieser Angelegenheit das Hausrecht und Weisungsrecht/Direktionsrecht des AG seine Grenzen? AG ist kein Krankenhaus oder ein Pflegeheim oä. Vielen Dank im Voraus
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246160 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246160/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung und Beantwortun…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: PWA Gesetzliche Rechtsgrundlage für Testnachweis bei Entfall der 3G-Regelung für Arbeitnehmer seit dem 19.03.2022 [#246160]
Datum
12. April 2022 10:53
Status
Warte auf Antwort
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