Gesperrte A6: Nutzung durch Fussgänger

Die A6 ist zwischen St. Ingbert West und der AS Fechingen voll gesperrt für Fahrzeuge aller Art.
Wie wird das Landesamt für Strassenbau bzw die zuständigen Polizeibehörden dafür sorgen, dass Personen die gesperrte Autobahn nicht nutzen um z.B. einen Sonntagsspaziergang zu machen?

Welche Strafen werden bei Benutzung der gesperrten Autobahn als Fussgänger unter Verwendung welcher Gesetzesgrundlage in Anrechnung gestellt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. April 2016
  • Frist
    7. Mai 2016
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die A6 ist zwi…
An Landesbetrieb für Straßenbau Details
Von
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Betreff
Gesperrte A6: Nutzung durch Fussgänger [#16188]
Datum
2. April 2016 13:35
An
Landesbetrieb für Straßenbau
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die A6 ist zwischen St. Ingbert West und der AS Fechingen voll gesperrt für Fahrzeuge aller Art. Wie wird das Landesamt für Strassenbau bzw die zuständigen Polizeibehörden dafür sorgen, dass Personen die gesperrte Autobahn nicht nutzen um z.B. einen Sonntagsspaziergang zu machen? Welche Strafen werden bei Benutzung der gesperrten Autobahn als Fussgänger unter Verwendung welcher Gesetzesgrundlage in Anrechnung gestellt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 SIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb für Straßenbau
Sehr geehrtAntragsteller/in der Landesbetrieb für Straßenbau hat das Bauwerk mit Bauzaun und Stacheldrahtzaun abg…
Von
Landesbetrieb für Straßenbau
Betreff
WG: Gesperrte A6: Nutzung durch Fussgänger [#16188]
Datum
4. April 2016 17:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Landesbetrieb für Straßenbau hat das Bauwerk mit Bauzaun und Stacheldrahtzaun abgesperrt. Ein Zugang ist für den Fußgänger nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen Antragste…
An Landesbetrieb für Straßenbau Details
Von
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Betreff
AW: WG: Gesperrte A6: Nutzung durch Fussgänger [#16188]
Datum
4. April 2016 17:40
An
Landesbetrieb für Straßenbau
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 16188 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in