Gesperrte A6: Nutzung durch Fussgänger
Anfrage an:
Landesbetrieb für Straßenbau
Die A6 ist zwischen St. Ingbert West und der AS Fechingen voll gesperrt für Fahrzeuge aller Art.
Wie wird das Landesamt für Strassenbau bzw die zuständigen Polizeibehörden dafür sorgen, dass Personen die gesperrte Autobahn nicht nutzen um z.B. einen Sonntagsspaziergang zu machen?
Welche Strafen werden bei Benutzung der gesperrten Autobahn als Fussgänger unter Verwendung welcher Gesetzesgrundlage in Anrechnung gestellt?
Anfrage erfolgreich
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Datum2. April 2016
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7. Mai 2016
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