Gesperrte .berlin Domains

Die NIC dotBERLIN GmbH & Co. KG erklärt auf ihrer Webseite "Auch das Land Berlin hat seine Vorgaben, deswegen sind auch Domains wie zum Beispiel Behördennamen, oder andere allgemeine Begriffe, nicht registrierbar."

Welche Domains unter der Topleveldomain .berlin sind aufgrund einer Vorgabe des Landes Berlin nicht registrierbar?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juli 2014
  • Frist
    26. September 2014
  • 2 Follower:innen
Sebastian Vollnhals
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Sebastian Vollnhals
Betreff
Gesperrte .berlin Domains [#6670]
Datum
7. Juli 2014 13:16
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die NIC dotBERLIN GmbH & Co. KG erklärt auf ihrer Webseite "Auch das Land Berlin hat seine Vorgaben, deswegen sind auch Domains wie zum Beispiel Behördennamen, oder andere allgemeine Begriffe, nicht registrierbar." Welche Domains unter der Topleveldomain .berlin sind aufgrund einer Vorgabe des Landes Berlin nicht registrierbar?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Vollnhals <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Vollnhals << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Vollnhals
Sebastian Vollnhals
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gesperrte .berlin Domains" vom 07.07…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Sebastian Vollnhals
Betreff
AW: Gesperrte .berlin Domains [#6670]
Datum
30. September 2014 17:14
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Gesperrte .berlin Domains" vom 07.07.2014 (#6670) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Sebastian Vollnhals Anfragenr: 6670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Vollnhals << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sebastian Vollnhals
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berlin: IFG-UIG-VIG. Die bishe…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Sebastian Vollnhals
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gesperrte .berlin Domains" [#6670]
Datum
5. Dezember 2014 16:40
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Berlin: IFG-UIG-VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/6670 Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu unrecht abgelehnt, weil … Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Vollnhals Anfragenr: 6670 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>