Gesperrte Websites Bundestag

- Informationen über die laut SPIEGEL gesperrten rund 100.000 Webseiten (vergl. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html , aufgerufen am 26.6.2015), aus denen insbesondere die URL der betreffenden Webseiten hervorgehen.

Nach Angaben von SPIEGEL ONLINE seien als Reaktion auf die jüngste Cyberattacke auf den Bundestag mehr als 100.000 Websites gesperrt worden, wodurch verhindert werden solle, dass sich weitere Parlamentscomputer mit sogenannten Trojanern infizieren.

Beim Sperren von Webseiten handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit ist nicht betroffen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgende Urteile:
VG 2 K 176.14
BVerwG 7 C 1.14
BVerwG 7 C 2.14

Geheimschutzgründe o.ä. liegen nicht vor, da es sich augenscheinlich um öffentlich zugängliche Internetseiten handelt.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    26. Juni 2015
  • Frist
    28. Juli 2015
  • 6 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen …
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gesperrte Websites Bundestag [#10355]
Datum
26. Juni 2015 13:56
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen über die laut SPIEGEL gesperrten rund 100.000 Webseiten (vergl. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html , aufgerufen am 26.6.2015), aus denen insbesondere die URL der betreffenden Webseiten hervorgehen. Nach Angaben von SPIEGEL ONLINE seien als Reaktion auf die jüngste Cyberattacke auf den Bundestag mehr als 100.000 Websites gesperrt worden, wodurch verhindert werden solle, dass sich weitere Parlamentscomputer mit sogenannten Trojanern infizieren. Beim Sperren von Webseiten handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit ist nicht betroffen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgende Urteile: VG 2 K 176.14 BVerwG 7 C 1.14 BVerwG 7 C 2.14 Geheimschutzgründe o.ä. liegen nicht vor, da es sich augenscheinlich um öffentlich zugängliche Internetseiten handelt.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Informationen über gesperrte Websites Der Antrag auf folgende Anfrage wurde vom BSI abgelehnt: "Informatione…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Informationen über gesperrte Websites
Datum
22. Juli 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Antrag auf folgende Anfrage wurde vom BSI abgelehnt: "Informationen über die laut SPIEGEL gesperrten rund 100.000 Webseiten (vergl. http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/bundestag-sperrt-zehntausende-websites-fuer-abgeordnete-a-1040790.html , aufgerufen am 26.6.2015), aus denen insbesondere die URL der betreffenden Webseiten hervorgehen. Nach Angaben von SPIEGEL ONLINE seien als Reaktion auf die jüngste Cyberattacke auf den Bundestag mehr als 100.000 Websites gesperrt worden, wodurch verhindert werden solle, dass sich weitere Parlamentscomputer mit sogenannten Trojanern infizieren. Beim Sperren von Webseiten handelt es sich um eine Verwaltungstätigkeit, die parlamentarische Tätigkeit ist nicht betroffen. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgende Urteile: VG 2 K 176.14 BVerwG 7 C 1.14 BVerwG 7 C 2.14 Geheimschutzgründe o.ä. liegen nicht vor, da es sich augenscheinlich um öffentlich zugängliche Internetseiten handelt." Begründung für die Ablehnung: "Nachteilige Auswirkungen auf die Belange der inneren und äußeren Sicherheit" (s. pdf)
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige K…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Gesperrte Websites Bundestag" [#10355]
Datum
28. Juli 2015 13:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem IFG, UIG, VIG. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10355 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, da meiner Auffassung nach eine Beantwortung zumindest in teilgeschwärzter Weise möglich ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 10355 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe vom 28. Juli 2015 (Gesperrte Websites Bundesta…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
= 2310355 Gesperrte Websites Bundestag
Datum
4. August 2015 15:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe vom 28. Juli 2015 (Gesperrte Websites Bundestag #10355). Nach Rücksprache mit den zuständigen Fachleuten im Haus kann ich Ihnen mitteilen, dass die Argumentation des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (siehe Bescheid vom 22. Juli 2015, Az B21-010 03 05/001) hier geteilt wird. Das Bekanntwerden der von Ihnen begehrten Informationen (auch in teilgeschwärzter Weise) kann auch nach hiesiger Meinung nachteilige Auswirkungen auf Belange der inneren und äußeren Sicherheit haben. Bei Bekanntwerden der URLs der betreffenden Webseiten kann es zu nachteiligen Auswirkungen auf die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen kommen. Mit freundlichen Grüßen