"Gesponserte" Hörsäle/Räume an der RWTH Aachen

An der RWTH Aachen gibt es einige Räume, deren offizielle Bezeichnung jeweils den Namen eines Unternehmens enthält. Im Hauptgebäude ist das beispielsweise die "AachenMünchener Halle" (Aula), im SuperC der "Ford-Saal", der "Generali-Saal" und das "Sparkassenforum". Dazu meine Fragen:

1.) Welche weiteren Hörsäle/Räume gibt es neben den von mir genannten an der RWTH Aachen, die nach einem Unternehmen benannt sind?
2.) In welchen Unterlagen sind Bedingungen zwischen der RWTH Aachen und dem jeweiligen Unternehmen festgehalten (z. B. Sponsoringvertrag), aus denen sich z. B. Rechte und Pflichten der RWTH Aachen und des jeweiligen Unternehmens ergeben?
3.) Welches Gremium an der RWTH Aachen hat über die Benennung der genannten Räume entschieden? Welches Gremium wird über weitere Benennungen entscheiden?

Ich möchte mich bereits im Voraus recht herzlich bei Ihnen für die Antworten auf meine Fragen bedanken.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. September 2016
  • Frist
    21. Oktober 2016
  • Kosten dieser Information:
    100,00 Euro
  • 4 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
"Gesponserte" Hörsäle/Räume an der RWTH Aachen [#17877]
Datum
18. September 2016 09:13
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An der RWTH Aachen gibt es einige Räume, deren offizielle Bezeichnung jeweils den Namen eines Unternehmens enthält. Im Hauptgebäude ist das beispielsweise die "AachenMünchener Halle" (Aula), im SuperC der "Ford-Saal", der "Generali-Saal" und das "Sparkassenforum". Dazu meine Fragen: 1.) Welche weiteren Hörsäle/Räume gibt es neben den von mir genannten an der RWTH Aachen, die nach einem Unternehmen benannt sind? 2.) In welchen Unterlagen sind Bedingungen zwischen der RWTH Aachen und dem jeweiligen Unternehmen festgehalten (z. B. Sponsoringvertrag), aus denen sich z. B. Rechte und Pflichten der RWTH Aachen und des jeweiligen Unternehmens ergeben? 3.) Welches Gremium an der RWTH Aachen hat über die Benennung der genannten Räume entschieden? Welches Gremium wird über weitere Benennungen entscheiden? Ich möchte mich bereits im Voraus recht herzlich bei Ihnen für die Antworten auf meine Fragen bedanken.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Gesponserte" Hörsäle/Räume an der R…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: "Gesponserte" Hörsäle/Räume an der RWTH Aachen [#17877]
Datum
25. Oktober 2016 10:45
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „"Gesponserte" Hörsäle/Räume an der RWTH Aachen“ vom 18.09.2016 (#17877) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 17877 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Ihre IFG-Anfrage zu „gesponserten“ Hörsälen/Räumen [#17877] Sehr geehrt________________, auf ihre Anfrage nach de…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Via
Briefpost
Betreff
Ihre IFG-Anfrage zu „gesponserten“ Hörsälen/Räumen [#17877]
Datum
26. Oktober 2016
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrt________________, auf ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 18.09.2016 ergeht folgender Bescheid: 1. Ihr Antrag auf Auskunfterteilung zu „gesponserten“ Hörsälen und Räumen wird wie folgt teilweise beantwortet. Ausgenommen ist die Anfrage zu den zugrundeliegenden Unterlagen (wie Sponsoringverträgen). 2. Die Beantwortung der weitergehenden Anfrage zu Verträgen mit Dritten, aus denen sich Rechte und Pflichten der RWTH Aachen und des beteiligten Unternehmens ergeben, wird von der vorherigen Zahlung einer Verwaltungsgebühr von 100,- € abhängig gemacht. 3. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Begründung: Mit E-Mail vom 18.09.2016 haben Sie unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) und das Umweltinformationsgesetz (UIG NRW) des Landes Nordrhein-Westfalen sowie das Verbraucherinformationsgesetz (VIG) des Bundes Auskünfte zu folgendem Themenkomplex beantragt:. 1.) Welche weiteren Hörsäle/Räume gibt es neben den von mir genannten an der RWTH Aachen, die nach einem Unternehmen benannt sind? 2.) In welchen Unterlagen sind Bedingungen zwischen der RWTH Aachen und dem jeweiligen Unternehmen festgehalten (z. B. Sponsoringvertrag), aus denen sich z. B. Rechte und Pflichten der RWTH Aachen und des jeweiligen Unternehmens ergeben? 3.) Welches Gremium an der RWTH Aachen hat über die Benennung der genannten Räume entschieden? Welches Gremium wird über weitere Benennungen entscheiden?" Zu Ihrer Frage 1: Diejenigen Hörsäle, die im Zentralbereich den Namen eines Förderers tragen sind Hörsäle, die gespendet, nicht gesponsert wurden. Es handelt sich dabei um die folgenden Hörsäle: • Aachen Münchener-Halle (Hauptgebäude), • Sparkassen-Forum (Super C), • Ford-Saal (Super C) und • Generali-Saal (Super C). Die Benennung weiterer Räumlichkeiten nach Spendern oder sonstigen Dritten ist hier nicht bekannt. Zu Ihrer Frage 2: Die von Ihnen erfragten Dokumente betreffen Vorgänge, die sämtlich Jahre zurückliegen. Die eventuell noch vorhandenen Unterlagen zu den Spenden sind im Hochschularchiv eingelagert und müssten erst aufwändig von Hand herausgesucht werden. Die Beantwortung dieses Teils Ihrer Anfrage wird daher einen erheblichen Verwaltungsaufwand erfordern. In entsprechender Anwendung des § 1 VerwGebO IFG NRW sowie Nr. 1.2 des zugehörigen Gebührentarifs werden daher Verwaltungsgebühren in Höhe von 100,- € anfallen. Ein Gebührenverzicht kommt vorliegend nicht in Betracht. Insbesondere ist die Möglichkeit, durch den Verzicht soziale Härten zu vermeiden, weder vorgetragen noch ersichtlich. Um unnötigen Arbeitsaufwand zu vermeiden, mache ich die weitere Beantwortung Ihrer Anfrage von der Zahlung dieser Gebühr abhängig, § 16 GebG NRW. Bitte zahlen Sie den Betrag auf das Konto der RWTH Aachen bei der Sparkasse Aachen, IBAN: DE53 3905 0000 0000 0000 18, BIC: AACSDE33. Geben Sie als Betreff unbedingt „_______________________ “ an, damit Ihre Einzahlung zugeordnet werden kann. Zu Ihrer Frage 3: Bei den offiziellen Benennungen von Räumlichkeiten entscheidet das Rektorat der RWTH Aachen. Informationsansprüche nach dem UIG NRW bzw. dem VIG bestehen zu Ihren Fragestellungen nicht. Die Kostenentscheidung ergeht gemäß § 11 Abs. 1 S. 2 IFG NRW. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage bei dem Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 90, << Adresse entfernt >>, erheben. Mit freundlichem Gruß

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage nach dem IFG haben Sie berechtigterweise mit E-Mail vom 25.10…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
"Gesponserte" Hörsäle/Räume an der RWTH Aachen [#17877]
Datum
26. Oktober 2016 14:10
Status
geschwärzt
258,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage nach dem IFG haben Sie berechtigterweise mit E-Mail vom 25.10.2016 moniert, bisher keine Antwort erhalten zu haben. Die Verzögerung bitte ich zu entschuldigen. Meine (vorläufige) Antwort entnehmen Sie bitte dem angehängten Bescheid. Mit freundlichem Gruß