Gespräch am 12.11.2019: Ergebnis mehr Sozialwohnungen für sozial schwache Menschen oder mehr Sofortgewinne für Investoren in Millionenhöhe; Parkstadt, Bonava und andere Bauprojekte in Karlshorst und Lichtenberg

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG

Sehr << Antragsteller:in >>

bitte senden Sie mir folgendes zu:

den Text der bisherigen Kann - Regelung der Anrechnung von Staffelgeschosswohnungen und eine Antwort auf diese Bürgerfrage:

Am kommenden Dienstag den 12.11.2019 und mit FrauMonteiro, der Lichtenberger Bezirksstadträtin wird in Ihrem Haus ein Gespräch stattfinden, hinsichtlich des Baugebiets Parkstadt, Blockdammweg, Investor Bonava (Lichtenberg, Karlshorst).

Hintergrund ist in diesem Fall eine Kann- Regelung der Anrechnung von Staffelgeschosswohnungen, wodurch weniger Sozialwohnungen entstehen könnten
- 35 Sozialwohnungen Baugebiets Parkstadt, Blockdammweg, Investor Bonava.
- zu denen weitere 28 Sozialwohnungen in der Gartenstadt Investor WPK Gardo Gartenstadt hinzukommen könnten und
-eine unbestimmte Zahl weiterer Staffelgeschosswohnungen in Karlshorst, Lichtenberg und Berlin.

Von der Entscheidung wird abhängen, ob sozial schwächere Menschen mehr Sozialwohnungen gewinnen können und trotzdem Investoren ihre Millionen, allerdings erst 30 Jahre später nach Ablauf der Sozialbindungsfrist.

Die Alternative ist der der Verlust von einer unbestimmten Anzahl Sozialwohnungen für immer auf dem Berliner Wohnungsmarkt in Verbindung mit Sofortgewinnen für Investoren in Millionenhöhe.
Hintergrund dieses Konflikts ist eine Kann – Regelung der Anrechnung von Staffelgeschosswohnungen.

Diese bitte ich durch eine eindeutige Regelung mit Pflichtanrechnung der Staffelgeschosswohnungen zu ersetzen, um durch mehr Sozialwohnungen Menschen von der Obdachlosigkeit zu bewahren zu können.

Diese würde eine fehlerhafte Ermessensentscheidung zum Schaden des Landes Berlins und eine Ungleichbehandlung von Investoren, die 2019 ff bauen wollen in Zukunft vollständig ausschließen können.

Aus Sorge eines Schaden der Landes Berlins in Millionenhöhe, durch fehlende Sozialwohnungen, möglicherweise zudem fehlende Kitaplätze, Grundschulplätze, Mindereinnahmen, für den Fall dass alle Zahlen von einer zu niedrigen Zahl (nämlich ohne Staffelgeschosswohnungen) berechnet wurden, sende ich dieses Schreiben an den Berliner Rechnungshof.

Dankbar wäre ich über eine Antwort, ob bei der Gartenstadt und Parkstadt und allen Bauprojekten nunmehr weiterverhandelt wird, bis das Maximum an Sozialraumwohnungen vereinbart wurde, oder nicht. Und ob eine Pflichtanrechnung von Staffelgeschosswohnungen Pflicht werden wird und wann.
Noch überlege ich zu dem Thema eine Petition im Abgeordnetenhaus einzureichen, und hoffe dass diese Überlegung und Petition mit Ihrer Entscheidung für sozialschwache Menschen komplett überflüssig wird.

************************************************************************************************

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir fol…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräch am 12.11.2019: Ergebnis mehr Sozialwohnungen für sozial schwache Menschen oder mehr Sofortgewinne für Investoren in Millionenhöhe; Parkstadt, Bonava und andere Bauprojekte in Karlshorst und Lichtenberg [#170069]
Datum
8. November 2019 13:27
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir folgendes zu: den Text der bisherigen Kann - Regelung der Anrechnung von Staffelgeschosswohnungen und eine Antwort auf diese Bürgerfrage: Am kommenden Dienstag den 12.11.2019 und mit FrauMonteiro, der Lichtenberger Bezirksstadträtin wird in Ihrem Haus ein Gespräch stattfinden, hinsichtlich des Baugebiets Parkstadt, Blockdammweg, Investor Bonava (Lichtenberg, Karlshorst). Hintergrund ist in diesem Fall eine Kann- Regelung der Anrechnung von Staffelgeschosswohnungen, wodurch weniger Sozialwohnungen entstehen könnten - 35 Sozialwohnungen Baugebiets Parkstadt, Blockdammweg, Investor Bonava. - zu denen weitere 28 Sozialwohnungen in der Gartenstadt Investor WPK Gardo Gartenstadt hinzukommen könnten und -eine unbestimmte Zahl weiterer Staffelgeschosswohnungen in Karlshorst, Lichtenberg und Berlin. Von der Entscheidung wird abhängen, ob sozial schwächere Menschen mehr Sozialwohnungen gewinnen können und trotzdem Investoren ihre Millionen, allerdings erst 30 Jahre später nach Ablauf der Sozialbindungsfrist. Die Alternative ist der der Verlust von einer unbestimmten Anzahl Sozialwohnungen für immer auf dem Berliner Wohnungsmarkt in Verbindung mit Sofortgewinnen für Investoren in Millionenhöhe. Hintergrund dieses Konflikts ist eine Kann – Regelung der Anrechnung von Staffelgeschosswohnungen. Diese bitte ich durch eine eindeutige Regelung mit Pflichtanrechnung der Staffelgeschosswohnungen zu ersetzen, um durch mehr Sozialwohnungen Menschen von der Obdachlosigkeit zu bewahren zu können. Diese würde eine fehlerhafte Ermessensentscheidung zum Schaden des Landes Berlins und eine Ungleichbehandlung von Investoren, die 2019 ff bauen wollen in Zukunft vollständig ausschließen können. Aus Sorge eines Schaden der Landes Berlins in Millionenhöhe, durch fehlende Sozialwohnungen, möglicherweise zudem fehlende Kitaplätze, Grundschulplätze, Mindereinnahmen, für den Fall dass alle Zahlen von einer zu niedrigen Zahl (nämlich ohne Staffelgeschosswohnungen) berechnet wurden, sende ich dieses Schreiben an den Berliner Rechnungshof. Dankbar wäre ich über eine Antwort, ob bei der Gartenstadt und Parkstadt und allen Bauprojekten nunmehr weiterverhandelt wird, bis das Maximum an Sozialraumwohnungen vereinbart wurde, oder nicht. Und ob eine Pflichtanrechnung von Staffelgeschosswohnungen Pflicht werden wird und wann. Noch überlege ich zu dem Thema eine Petition im Abgeordnetenhaus einzureichen, und hoffe dass diese Überlegung und Petition mit Ihrer Entscheidung für sozialschwache Menschen komplett überflüssig wird. ************************************************************************************************ Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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