Gespräch der Justizministerin mit dem UBSKM am 8.11.2019

"Austausch von Bundesjustizministerin mit dem UBSKM und dem Betroffenenrat zu notwendigen Verbesserungen
In Berlin haben sich am 08.11.2019 Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig und, als Vertreterin des Betroffenenrates, Renate Bühn, getroffen, um notwendige Veränderungen in den Bereichen Sexualstrafrecht, Opferschutzvorschriften im Strafprozessrecht und Qualifizierung von Familienrichter*innen zu besprechen." (https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/aktuelles)

Ich beantrage hiermit eine Kopie des Gesprächsprotokolls oder Gesprächsvermerkes.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. Dezember 2019
  • Frist
    1. Februar 2020
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Alfons Kleine-Möllhoff
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: "Austa…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Gespräch der Justizministerin mit dem UBSKM am 8.11.2019 [#172853]
Datum
28. Dezember 2019 21:55
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
"Austausch von Bundesjustizministerin mit dem UBSKM und dem Betroffenenrat zu notwendigen Verbesserungen In Berlin haben sich am 08.11.2019 Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes-Wilhelm Rörig und, als Vertreterin des Betroffenenrates, Renate Bühn, getroffen, um notwendige Veränderungen in den Bereichen Sexualstrafrecht, Opferschutzvorschriften im Strafprozessrecht und Qualifizierung von Familienrichter*innen zu besprechen." (https://beauftragter-missbrauch.de/betroffenenrat/aktuelles) Ich beantrage hiermit eine Kopie des Gesprächsprotokolls oder Gesprächsvermerkes.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 172853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172853 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 1176/2019 Sehr geehrter Herr Kleine-M…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 28. Dezember 2019 - Gespräch der Justizministerin mit dem UBSKM am 8.11.2019 [#172853]
Datum
21. Januar 2020 10:35
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 1176/2019 Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, nach § 1 Absatz 1 Satz 1 des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) hat jeder hat nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne von § 2 Nummer 1 IFG. Zu Ihrem Antrag vom 28. Dezember 2019 nach dem IFG liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) weder ein Gesprächsprotokoll noch ein Gesprächsvermerk vor. Mit freundlichen Grüßen
Alfons Kleine-Möllhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage nunmehr auf der gleichen Rechtsgrundlage meiner ursprünglichen…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
Z B 6 – zu: 1451/6II-Z3 1176/2019 -AW: Ihre E-Mail vom 28. Dezember 2019 - Gespräch der Justizministerin mit dem UBSKM am 8.11.2019 [#172853]
Datum
27. Januar 2020 20:25
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich beantrage nunmehr auf der gleichen Rechtsgrundlage meiner ursprünglichen Anfrage nach einem Gesprächsprotokoll die Übersendung von Kopien des gesprächsvorbereitenden und des gesprächsnachbereitenden Schriftverkehrs. ... Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 172853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172853 Postanschrift Alfons Kleine-Möllhoff << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 90/2020 Sehr geehrter Herr Kleine…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Gespräch der Justizministerin mit dem UBSKM am 8.11.2019 [#172853]
Datum
24. Februar 2020 13:50
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6II-Z3 90/2020 Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 27. Januar 2020 wird hier unter dem oben angegebenen Aktenzeichen bearbeitet. Zu Ihrem Antrag liegen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) amtliche Informationen vor. Die Verantwortung für die erbetenen Informationen liegt bei verschiedenen Arbeitseinheiten des BMJV. Es ist nicht ausgeschlossen, dass jedenfalls teilweise Ausschlussgründe einem vollständigen Informationszugang entgegenstehen. Die erforderlichen Prüfungen werden vorgenommen, konnten bis zu heutigen Tage aber noch nicht abgeschlossen werden. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Entscheidung über Ihren Antrag nicht innerhalb der Regelfist von einem Monat erfolgen kann. Sobald die Prüfungen abgeschlossen sind, werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Justiz
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium der Justiz
Via
Briefpost
Betreff
Datum
27. Februar 2020
Status
Anfrage abgeschlossen
Alfons Kleine-Möllhoff
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräch der Justizministerin mit dem UB…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Alfons Kleine-Möllhoff
Betreff
AW: Gespräch der Justizministerin mit dem UBSKM am 8.11.2019 [#172853]
Datum
23. März 2020 15:44
An
Bundesministerium der Justiz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräch der Justizministerin mit dem UBSKM am 8.11.2019“ vom 28.12.2019 (#172853) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben nach Ihrer Zwischenmitteilung seit einem Monat kein Prüfungsergebnis erzielt. Ich bitte um eine weitere Mitteilung mit Angabe von konkret nachvollziehbaren Gründen, die eine unverzügliche Beantwortung meiner Anfrage behindern. Mit freundlichen Grüßen Alfons Kleine-Möllhoff Anfragenr: 172853 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172853

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Gespräch der Justizministerin mit dem UBSKM am 8.11.2019 [#172853]
Datum
25. März 2020 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Z B 6 - zu: 1451/6 II Sehr geehrter Herr Kleine-Möllhoff, Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 27. Januar 2020 ist abschließend bearbeitet worden. Der Bescheid datiert vom 27. Februar 2020 und wurde zusammen mit den dort genannten Anlagen an die von Ihnen angegebene Anschrift per Einwurf-Einschreiben gesandt. Einen Abdruck des Bescheids habe ich zu Ihrer Information beigefügt. Mit freundlichen Grüßen