Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von BASF SE im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMBF).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Xandra Hau
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Xandra Hau
Betreff
Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018 [#222737]
Datum
8. Juni 2021 13:44
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von BASF SE im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMBF). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Xandra Hau Anfragenr: 222737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222737/ Postanschrift Xandra Hau << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Xandra Hau
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Bonn, 06.07.2021 Betreff: Ihr Antrag …
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018 [#222737]
Datum
6. Juli 2021 15:13
Status
Warte auf Antwort
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Bonn, 06.07.2021 Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 08.06.2021 Sehr geehrte Frau Hau, vielen Dank für Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 08.06.2021, in dessen Rahmen Sie „sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von BASF SE im Jahr 2018 im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)“ begehren. Leider ist Ihr Antrag derart offen formuliert, dass eine Eingrenzung bis auf weiteres nicht möglich erscheint. Eine erste, kontextlose Auswertung des Stichwortes „BASF SE“ mit der Angabe des Jahres 2018 hat ergeben, dass im BMBF zahlreiche Organisationseinheiten von Ihrem Antrag betroffen sein könnten. Ob und inwieweit die durch die o.g. Auswertung identifizierten Unterlagen dabei etwa im unmittelbaren Zusammenhang mit Treffen von Vertreterinnen und Vertretern des BMBF stehen, kann derzeit nicht abgeschätzt werden. Darüber hinaus weisen wir bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass noch im Einzelnen zu prüfen ist, ob und inwiefern ggf. Ablehnungsgründe einer Bearbeitung des Antrags entgegenstehen. Vor diesem Hintergrund dürfte mit der weiteren Bearbeitung Ihres Antrages ein erheblicher Verwaltungsaufwand verbunden sein, für den Gebühren zu erheben wären. Die Informationsgebührenverordnung sieht Gebühren von bis zu EUR 500,00 vor. Da uns derzeit eine Vielzahl von Anträgen erreicht, bitte ich bereits jetzt um Verständnis, dass sich die Bearbeitung Ihrer Anfrage verzögern kann. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Antrag zu präzisieren und damit unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen. Sofern ich bis zum 27. Juli 2021 keine Rückmeldung von Ihnen erhalte, gehe ich davon aus, dass Sie an Ihrem Antrag nicht länger festhalten wollen. Mit freundlichen Grüßen
Xandra Hau
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018“ vom 08.06.2…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Xandra Hau
Betreff
AW: Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018 [#222737]
Datum
12. Juli 2021 11:34
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018“ vom 08.06.2021 (#222737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Xandra Hau Anfragenr: 222737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222737/
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrte Frau Hau, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Sie gerne auf die an Sie versendete Nachricht…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
WG: Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018 [#222737]
Datum
12. Juli 2021 12:13
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
AWGesprchemitBASFSEimJahr20182227.eml
7,4 KB
Sehr geehrte Frau Hau, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich möchte Sie gerne auf die an Sie versendete Nachricht vom 06.07.2021 verweisen. Ich hänge Ihnen die E-Mail vorsorglich an. Mit freundlichen Grüßen
Xandra Hau
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018“ vom 08.06.…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
Xandra Hau
Betreff
AW: WG: Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018 [#222737]
Datum
10. Januar 2022 10:57
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018“ vom 08.06.2021 (#222737) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 185 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Xandra Hau Anfragenr: 222737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222737/

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Berlin, 10.01.2022 Betreff: Ihr Antrag…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Gespräche mit BASF SE im Jahr 2018 [#222737]
Datum
10. Januar 2022 16:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Berlin, 10.01.2022 Betreff: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 08.06.2021, meine Nachrichten vom 06.07.2021 sowie vom 12.07.2021 Sehr geehrte Frau Hau, vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit Nachrichten vom 06.07.2021 sowie vom 12.07.2021 haben wir auf Ihren Antrag vom 08.06.2021 geantwortet. In unserem Schreiben vom 06.07.2021 haben wir Sie darüber informiert, dass Ihr Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) voraussichtlich gebührenpflichtig ist. Ferner wurde Ihnen die Möglichkeit eingeräumt, Ihren Antrag zu präzisieren und damit unter Umständen zu einer geringeren Gebührenhöhe für die Antragsbearbeitung beizutragen. Sofern wir bis zum 24.01.2022 keine Mitteilung von Ihnen erhalten, dass Sie auch dann an Ihrem Antrag festhalten wollen, sofern ggf. Gebühren anfallen, gehen wir davon aus, dass Sie kein Interesse mehr an der Bearbeitung Ihres Antrags haben. Mit freundlichen Grüßen