🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Gespräche mit BMW Deutschland im Jahr 2020

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von BMW Deutschland im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMU).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Robert Schneider
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Schneider
Betreff
Gespräche mit BMW Deutschland im Jahr 2020 [#222256]
Datum
7. Juni 2021 14:42
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von BMW Deutschland im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMU). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Schneider Anfragenr: 222256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222256/ Postanschrift Robert Schneider << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Robert Schneider
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Schneider, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. Juni 2021 an das Bundesministerium für Umwelt,…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gespräche mit BMW Deutschland im Jahr 2020 [#222256] (Ticket: DP02-10022)
Datum
23. Juni 2021 10:33
Status
Warte auf Antwort

BMU Lobbyregister

Das Ministerium bittet um eine Präzisierung, die nicht notwendig ist. Sie können dem Umweltministerium dies antworten:

Sehr geehrter Herr Schneider, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. Juni 2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), in der Sie um Auskunft und Übersendung sämtlicher Dokumente über Treffen mit BMW Deutschland im Jahr 2020 nach dem Informationsgesetz des Bundes (IFG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformationen Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten bzw. der/den betroffenen aktenführenden Stelle(n) im BMU zuleiten. Ich bitte Sie daher, den Antrag zu präzisieren. Insbesondere habe ich folgende Frage zu Ihrem Antrag: Sie fragen in Ihrem Antrag nach Gesprächen des BMU mit dem Unternehmen BMW Deutschland im Zeitraum 2020. Welche Themen interessieren Sie hierbei, zumindest exemplarisch? Hierbei möchte ich darauf hinweisen, dass im BMU Vorgänge thematisch erfasst werden und zudem nicht vollständig für die Vergangenheit in digitaler Form vorhanden sind. Hinweis: § 4 Abs. 2 Satz 2 UIG lautet: "Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die antragstellende Person der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen erneut. Die Informationssuchenden sind bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen." Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Robert Schneider
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Unterstützungsangebot. Also Themen kann ich Ihnen nicht alle n…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Schneider
Betreff
AW: Gespräche mit BMW Deutschland im Jahr 2020 [#222256] (Ticket: DP02-10022) [#222256]
Datum
23. Juni 2021 14:28
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihr Unterstützungsangebot. Also Themen kann ich Ihnen nicht alle nennen, da mich interessiert in wie weit das Unternehmen BMW Einfluß genommen hat auf Gesetzesvorlagen, Regelungen, Abmachungen, Anweisungen, etc. Dabei kommen viele Möglichkeiten in Betracht. Daher hätte ich gerne ein umfassendes Bild, wann sich im letzten Jahr (2020) Vertreter von BMW Deutschland zu welchem Thema mit ihrem Haus getroffen haben. Das müsste doch recht schnell zusammenzustellen sein, da solche Treffen ja vereinbart und organisiert werden müssen. Wüsste ich die Treffen und könnte die Themen in einer Aufstellung nachlesen bräuchte ich diese Anfrage nicht zu stellen. Mögliche Umweltthemen sind z.B. Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Umwelt, Auswirkungen von Geschwindigkeitsbegrenzungen, CO2-Ausstoß, Probleme der Elektromobilität, staatliche Hilfen aufgrund Coronabedingter Ausfälle, Kurzarbeit, staatliche Unterstützung bei Wechsel von Verbrennermotoren hin zu umweltfreundlicheren Antrieben (Elektro-, Wasserstoff-, ... ) Mit freundlichen Grüßen Robert Schneider Anfragenr: 222256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222256/
Robert Schneider
Sehr << Anrede >> Ihre Nachricht hat mich erreicht. Mit dieser haben Sie mich aufgefordert, meinen An…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Schneider
Betreff
AW: Gespräche mit BMW Deutschland im Jahr 2020 [#222256] (Ticket: DP02-10022) [#222256]
Datum
9. Juli 2021 09:34
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Nachricht hat mich erreicht. Mit dieser haben Sie mich aufgefordert, meinen Antrag auf Informationszugang zu präzisieren. Eine weitere Präzisierung halte ich für rechtlich nicht erforderlich. Es ist anerkannt, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags nicht hoch sind. Antragsteller*innen kennen die sie interessierenden Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht, sondern wollen sich ja gerade darüber informieren; ist die begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags (vgl. Schoch IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn 23). Vor diesem Hintergrund ist mein Antrag hinreichend bestimmt. Ich habe angegeben, auf welchen Zeitraum und welches Unternehmen sich mein informationsinteresse an geführten Gesprächen bezieht. Mit Blick auf das von Ihnen in Bezug genommene UIG sind hierbei sämtliche Inhalte im besagten Zeitraum geführter Gespräche von Belang, die Bezug zu den in § 2 Abs. 3 UIG genannten Umweltbestandteilen aufweisen. Eine nähere Eingrenzung auf Themenfelder ist nicht geboten und ohne Kenntnis von Aktendeckeln und -systematik auch nicht möglich. Darauf kommt es jedoch auch nicht an, da mein Interesse wie gesagt auf sämtliche Gespräche des genannten - doch sehr überschaubaren - Zeitraums mit Bezug zu Umweltinformationen gerichtet ist. Schließlich weise ich Sie darauf hin, dass ich meinen Antrag nicht allein auf das UIG, sondern auch auf das IFG gestützt habe, sodass sich eine Subsumtion unter den Begriff der Umweltinformationen ggf. erübrigt, da sich der Informationszugangsanspruch nach IFG auf sämtliche amtlichen Informationen bezieht (§ 1 IFG). Im Übrigen dürfte meine Anfrage einen Zeitraum beschreiben, der in Ihrem Haus digital erfasst und entsprechend strukturiert durchsuchbar ist. Ich bitte Sie daher nun, meinen Antrag schnell zu bescheiden! Mit freundlichen Grüßen Robert Schneider Anfragenr: 222256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222256/
Robert Schneider
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit BMW Deutschland im Jahr 2020“ vom…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Robert Schneider
Betreff
AW: Gespräche mit BMW Deutschland im Jahr 2020 [#222256] (Ticket: DP02-10022) [#222256]
Datum
9. Juli 2021 09:35
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit BMW Deutschland im Jahr 2020“ vom 07.06.2021 (#222256) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Robert Schneider Anfragenr: 222256 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222256/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz vom 7. Juni 2021 und 9. Juli 2021,…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz bzw. Umweltinformationsgesetz vom 7. Juni 2021 und 9. Juli 2021, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de
Datum
11. Oktober 2021 11:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen: 0723/001-2021.0154 Sehr geehrter Herr Schneider, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 07. Juni 2021 und 09. Juli 2021, in denen Sie um Auskunft über Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern der BMW AG im Jahr 2020 in unserem Haus baten. Zudem baten Sie um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung und erklärten sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 UIG die gewünschte Information zugänglich: Ich kann Ihnen mitteilen, dass -soweit der Zuständigkeitsbereich der Unterabteilung IG I "Immissionsschutz, Anlagensicherheit und Verkehr" betroffen ist- keine derartigen Treffen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) stattgefunden haben. Für die Weiterleitung an eine andere Stelle im BMU gab es mangels thematischer Präzisierung Ihrer Anfrage keine Anhaltspunkte. Wenn Ihrem Informationsbegehren aus Ihrer Sicht mit dieser Auskunft nicht entsprochen wurde, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis. Die Auskunftserteilung erfolgt gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen