Gespräche mit bpa Arbeitgeberverband e.V. im Jahr 2018

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von bpa Arbeitgeberverband e.V. im Jahr 2018 in Ihrem Haus (Kanzleramt).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2021
  • Frist
    13. Juli 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Ingo Heide
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Ingo Heide
Betreff
Gespräche mit bpa Arbeitgeberverband e.V. im Jahr 2018 [#223135]
Datum
11. Juni 2021 11:47
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

BKamt Lobbyregister

Sie haben vermutlich per Post eine Antwort vom Kanzleramt erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von bpa Arbeitgeberverband e.V. im Jahr 2018 in Ihrem Haus (Kanzleramt). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ingo Heide Anfragenr: 223135 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223135/ Postanschrift Ingo Heide << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ingo Heide
Bundeskanzleramt
Unser Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021 NA 277 Sehr geehrter Herr Heide, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehende…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Gespräche mit bpa Arbeitgeberverband e.V. im Jahr 2018
Datum
22. Juni 2021 07:16
Status
Anfrage abgeschlossen

Gebühren Lobbyregister

Sie haben vermutlich eine Antwort vom Ministerium erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Unser Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2021 NA 277 Sehr geehrter Herr Heide, ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 11. Juni 2021 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen

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Bundeskanzleramt
Sehr geehrte Frau Heide, hiermit möchte ich Sie an meine Bitte um Übersendung einer zustellungsfähigen Postanschr…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Ihr IFG-Antrag_Gespräche mit bpa Arbeitgeberverband e.V. im Jahr 2018
Datum
1. Juli 2021 14:35
Status

Antwortvorlage zu neuem Schreiben

Sie haben ggf. ein weiteres Schreiben zu Ihrer Anfrage erhalten. Wir haben einen Antwortvorschlag vorbereitet.

Gebühren Lobbyregister

Sie haben vermutlich eine Antwort vom Ministerium erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Sehr geehrte Frau Heide, hiermit möchte ich Sie an meine Bitte um Übersendung einer zustellungsfähigen Postanschrift vom 21. Juni 2021 erinnern und bitte nunmehr um Übersendung einer Postanschrift innerhalb der nächsten zwei Wochen. Wie bereits mitgeteilt, ist diese für die weitere Bearbeitung Ihres Antrages zwingend erforderlich. Mit freundlichen Grüßen