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Gespräche mit Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021 in Ihrem Haus.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021 [#222363]
Datum
7. Juni 2021 16:49
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222363/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.06.2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschut…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gespräche mit Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021 [#222363] (Ticket: DP02-10052)
Datum
23. Juni 2021 10:47
Status
Warte auf Antwort

BMU Lobbyregister

Das Ministerium bittet um eine Präzisierung, die nicht notwendig ist. Sie können dem Umweltministerium dies antworten:

Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.06.2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), in der Sie um Auskunft über sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021 nach dem Informationsgesetz des Bundes (IFG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformationen Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten bzw. der/den betroffenen aktenführenden Stelle(n) im BMU zuleiten. Ich bitte Sie daher, den Antrag zu präzisieren. Insbesondere habe ich folgende Frage zu Ihrem Antrag: Sie fragen in Ihrem Antrag nach Gesprächen des BMU mit dem Unternehmen Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) im Jahr 2021. Welche Themen interessieren Sie hierbei, zumindest exemplarisch? Hierbei möchte ich darauf hinweisen, dass im BMU Vorgänge thematisch erfasst werden und zudem nicht vollständig für die Vergangenheit in digitaler Form vorhanden sind. Hinweis: § 4 Abs. 2 Satz 2 UIG lautet: "Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die antragstellende Person der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen erneut. Die Informationssuchenden sind bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen." Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 08.06.2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschut…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Gespräche mit Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021 [#222363] (Ticket: DE02-10052)
Datum
29. Juli 2021 15:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mails vom 08.06.2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), in der Sie um Auskunft über Gespräche mit Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021 nach dem Informationsgesetz des Bundes (IFG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider lässt Ihr Antrag vom 08.06.2021 nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformationen Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten bzw. der/den betroffenen aktenführenden Stelle(n) im BMU zuleiten. Ich bitte Sie daher, den Antrag nochmals bis zum 30.08.2021 zu präzisieren. Insbesondere bitte ich Sie nochmals die folgende Frage zu Ihrem Antrag zu beantworten: Sie fragen in Ihrem Antrag nach Gesprächen des BMU mit dem Unternehmen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Zeitraum 2021. Welche Themen interessieren Sie hierbei, zumindest exemplarisch? Hierbei möchte ich erneut darauf hinweisen, dass im BMU Vorgänge thematisch erfasst werden und zudem nicht vollständig für die Vergangenheit in digitaler Form vorhanden sind. Die elektronische Aktenführung ist erst seit dem 1. Januar 2020 gemäß § 6 E-Government Gesetz verpflichtend. Bezüglich Ihrem Verweis auf das IFG möchte ich Ihnen mitteilen, dass wir Informationsanträge jeweils auf die einschlägige Rechtsgrundlage prüfen. Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem IFG gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Aufgrund der Themen, für die unser Haus zuständig ist, ist der Großteil der Informationsanträge regelmäßig nach dem UIG zu bewerten, weswegen wir davon ausgehen, dass dies auch auf Ihre Anfrage zutrifft. Eine abschließende Bewertung kann jedoch erst nach Konkretisierung Ihrer Anfrage erfolgen. Hinweis: § 4 Abs. 2 Satz 2 UIG lautet: „Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die antragstellende Person der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen erneut. Die Informationssuchenden sind bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen.“ Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Bund für Umwelt und Naturschutz D…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021 [#222363] (Ticket: DE02-10052) [#222363]
Datum
1. August 2021 11:40
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021“ vom 07.06.2021 (#222363) haben Sie erhalten. Auf Ihre Frage zurückkommend möchte ich mein allgemeines Interesse zum Ausdruck bringen: Wie oft ist das Unternehmen "Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)", das ich zu einem Lobby-Unternehmen zähle bei Ihnen zu "Besuch"? Mir geht es mehr um Häufigkeit als um die Inhalte. Kommt der "BUND" auf Einladung von Ihnen oder aus Eigenantrieb? Laden Sie den "BUND" als Experten zu Fachthemen ein? Ich hoffe, dass ich hiermit Ihre Rückfrage aufklären konnte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222363 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222363/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Aktenzeichen - 0721/001-2021.0564 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Juni 2021, in der Sie…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Gespräche mit Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021 [#222363] (Ticket: DE02-10052) [#222363] (Ticket: DP02-10052)
Datum
10. August 2021 19:29
Status
Aktenzeichen - 0721/001-2021.0564 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 8. Juni 2021, in der Sie um Auskunft über Dokumente im Zusammenhang mit Treffen von Vertreter*innen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Jahr 2021 in unserem Haus (BMU) baten. Auf unsere Nachfrage haben Sie in Ihrer Mail vom 1. August 2021 konkretisiert, dass Sie vor allem an der Häufigkeit entsprechender Kontakte, weniger an den Inhalten interessiert sind und auf wessen Initiative hin solche Gespräche erfolgen. Hierzu kann ich Ihnen folgende schriftliche Auskunft geben: Es gab im Rahmen des regelmäßigen Meinungsaustausches, den das BMU auf Leitungsebene mit den Umwelt- und Naturschutzverbänden pflegt, im Jahr 2021 zwei Verbändegespräche mit Frau Bundesministerin Schulze am 28.1.21 sowie am 25.2.21; an beiden Terminen haben auch Vertreter*innen des BUND teilgenommen. Zu diesen regelmäßigen Treffen lädt das BMU ein. Umweltverbände wie der BUND werden auch, soweit inhaltlich entsprechende Belange berührt sind, zu den Entwürfen von Gesetzesvorlagen oder Rechtsverordnungen beteiligt, wie dies in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien vorgesehen ist (http://www.verwaltungsvorschriften-im... ). Eine zentrale Erfassung der Beteiligten bei solchen Prozessen erfolgt jedoch nicht. Im Hinblick auf Ihre Ausführung, dass Sie den BUND zu einem „Lobby-Unternehmen“ zählen, erlaube ich mir die folgenden, ergänzenden Hinweise: Der BUND gehört zu den anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen (https://www.umweltbundesamt.de/dokume...). Das setzt voraus, dass die Vereinigung Ziele ohne eigene materielle Interessen verfolgt, also gerade nicht – wie ein „Unternehmen“ - kommerziell tätig ist. Dass sich der BUND mit seiner Satzung auf die vorwiegende Förderung von Zielen des Umweltschutzes verpflichtet hat, können Sie auf der BUND-Webseite nachlesen (https://www.bund.net/ueber-uns/transp... ). Um die existenziellen Herausforderungen wie Klimawandel, Verknappung der natürlichen Ressourcen oder Verlust an Artenvielfalt meistern zu können, braucht die Umweltpolitik die Umwelt- und Naturschutzverbände als Partner. In Sachen Umweltkompetenz genießen die Umweltverbände in der Öffentlichkeit großes Vertrauen. Umwelt- und Naturschutzverbände informieren und sensibilisieren die Bevölkerung, erarbeiten neue politische Themenfelder, beraten und bilden in Umweltfragen fort. Gute Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern verbessert politische Entscheidungen und fördert ihre Akzeptanz, weckt Interesse an Politik, motiviert zu politischem Engagement und stärkt letztlich die Demokratie. Für die Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik wird die Stärkung der Rolle nichtstaatlicher Organisationen, zu den Umweltverbände zählen, in der Agenda 21 verbrieft. In Kapitel 27 der Agenda 21 werden u.a. von den Regierungen Schritte gefordert, von nichtstaatlicher Seite kommende integrierte Beiträge wirksam in den politischen Entscheidungsprozess einfließen zu lassen. Die Agenda 21, die mit ihren 40 Kapiteln alle wesentlichen Politikbereiche einer umweltverträglichen, nachhaltigen Entwicklung anspricht, ist das beim „Erdgipfel“ in Rio 1992 von mehr als 170 Staaten verabschiedete Aktionsprogramm für das 21. Jahrhundert (https://www.bmu.de/download/agenda-21/). Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Antwort weitergeholfen habe. Mit freundlichen Grüßen