🌼 Interesse an Umweltinfos? Wir beraten Aktivist*innen und Initiativen kostenlos bei Anfragen. Zum Klima-Helpdesk

Gespräche mit Deutscher Bauernverband (DBV) im Jahr 2018

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Deutscher Bauernverband (DBV) im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMU).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 2 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokumente (u.a…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit Deutscher Bauernverband (DBV) im Jahr 2018 [#222189]
Datum
7. Juni 2021 13:53
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von Deutscher Bauernverband (DBV) im Jahr 2018 in Ihrem Haus (BMU). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222189/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.06.2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Natursch…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gespräche mit Deutscher Bauernverband (DBV) im Jahr 2018 [#222189] (Ticket: DP02-10011)
Datum
23. Juni 2021 10:19
Status
Warte auf Antwort

BMU Lobbyregister

Das Ministerium bittet um eine Präzisierung, die nicht notwendig ist. Sie können dem Umweltministerium dies antworten:

Guten Tag [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07.06.2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), in der Sie um Auskunft über sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern vom Deutschen Bauernverband (DBV) im Jahr 2018 nach dem Informationsgesetz des Bundes (IFG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformationen Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten bzw. der/den betroffenen aktenführenden Stelle(n) im BMU zuleiten. Ich bitte Sie daher, den Antrag zu präzisieren. Insbesondere habe ich folgende Frage zu Ihrem Antrag: Sie fragen in Ihrem Antrag nach Gesprächen des BMU mit dem Unternehmen Deutscher Bauernverband im Zeitraum 2018. Welche Themen interessieren Sie hierbei, zumindest exemplarisch? Hierbei möchte ich darauf hinweisen, dass im BMU Vorgänge thematisch erfasst werden und zudem nicht vollständig für die Vergangenheit in digitaler Form vorhanden sind. Hinweis: § 4 Abs. 2 Satz 2 UIG lautet: "Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die antragstellende Person der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen erneut. Die Informationssuchenden sind bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen." Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Ministerium bittet um eine Präzisierung, die nicht notwendig ist. ... Mit fre…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gespräche mit Deutscher Bauernverband (DBV) im Jahr 2018 [#222189] (Ticket: DP02-10011) [#222189]
Datum
5. Juli 2021 17:00
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Das Ministerium bittet um eine Präzisierung, die nicht notwendig ist. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 222189 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihre Nachricht hat mich erreicht. Mit dieser haben Sie mich aufgefordert, meinen An…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gespräche mit Deutscher Bauernverband (DBV) im Jahr 2018 [#222189] (Ticket: DP02-10011) [#222189]
Datum
6. Juli 2021 07:25
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihre Nachricht hat mich erreicht. Mit dieser haben Sie mich aufgefordert, meinen Antrag auf Informationszugang zu präzisieren. Eine weitere Präzisierung halte ich für rechtlich nicht erforderlich. Es ist anerkannt, dass die Anforderungen an die Bestimmtheit des Antrags nicht hoch sind. Antragsteller*innen kennen die sie interessierenden Verwaltungsvorgänge und den Akteninhalt nicht, sondern wollen sich ja gerade darüber informieren; ist die begehrte Information hinreichend deutlich umschrieben, genügt dies für die Bestimmtheit des Antrags (vgl. Schoch IFG, 2. Aufl. 2016, § 7 Rn 23). Vor diesem Hintergrund ist mein Antrag hinreichend bestimmt. Ich habe angegeben, auf welchen Zeitraum und welches Unternehmen sich mein informationsinteresse an geführten Gesprächen bezieht. Mit Blick auf das von Ihnen in Bezug genommene UIG sind hierbei sämtliche Inhalte im besagten Zeitraum geführter Gespräche von Belang, die Bezug zu den in § 2 Abs. 3 UIG genannten Umweltbestandteilen aufweisen. Eine nähere Eingrenzung auf Themenfelder ist nicht geboten und ohne Kenntnis von Aktendeckeln und -systematik auch nicht möglich. Darauf kommt es jedoch auch nicht an, da mein Interesse wie gesagt auf sämtliche Gespräche des genannten - doch sehr überschaubaren - Zeitraums mit Bezug zu Umweltinformationen gerichtet ist. Schließlich weise ich Sie darauf hin, dass ich meinen Antrag nicht allein auf das UIG, sondern auch auf das IFG gestützt habe, sodass sich eine Subsumtion unter den Begriff der Umweltinformationen ggf. erübrigt, da sich der Informationszugangsanspruch nach IFG auf sämtliche amtlichen Informationen bezieht (§ 1 IFG). Im Übrigen dürfte meine Anfrage einen Zeitraum beschreiben, der in Ihrem Haus digital erfasst und entsprechend strukturiert durchsuchbar ist. Ich bitte Sie daher nun, meinen Antrag schnell zu bescheiden! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222189/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Deutscher Bauernverband (DBV) im …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Gespräche mit Deutscher Bauernverband (DBV) im Jahr 2018 [#222189] (Ticket: DP02-10011) [#222189]
Datum
9. Juli 2021 07:26
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Deutscher Bauernverband (DBV) im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222189) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222189/
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 9. Juli 2021, hier eing…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 9. Juli 2021, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de
Datum
3. August 2021 18:39
Status
Warte auf Antwort
Aktenzeichen 0723/001-2021.0089 Sehr geehrte*r Frau/Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 07. Juni und 5. Juli 2021 in denen Sie um Auskunft über Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) zu Treffen von Vertretern des Deutschen Bauernverbands (DBV) im Jahr 2018 in unserem Haus (BMU) baten. Zudem baten Sie um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung und erklärten sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Auf Ihren Antrag hin mache ich Ihnen gemäß § 4 Umweltinformationsgesetz (UIG) die gewünschten Informationen, soweit diese in die fachliche Zuständigkeit des unterzeichnenden Referates fallen und soweit dem Zugang im Übrigen entsprochen werden kann, durch die folgende schriftliche Auskunft zugänglich. Am 04. Juni 2018 fand ein Treffen von Staatssekretär Flasbarth mit dem Generalsekretär des Deutschen Bauernverbands (DBV), Herrn Bernhard Krüsken, in den Räumlichkeiten des BMU statt. Ziel des Gespräches war ein Austausch über die Frage der Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel (PSM). Am 13. Juni 2018 fand ein Treffen von Frau Schwarzelühr-Sutter (Parlamentarische Staatssekretärin im BMU) mit DBV-Generalsekretär Herrn Krüsken in den Räumlichkeiten des BMU statt. Ziel des Gespräches war das Übermitteln von Sichtweisen zu agrar- bzw. umweltpolitischen Themen. Im Übrigen kann Ihrem Antrag auf Zugang zu den von Ihnen gewünschten Umweltinformationen, soweit diese in die fachliche Zuständigkeit des unterzeichnenden Referates fallen, nicht entsprochen werden. Der Antrag muss daher für unseren Zuständigkeitsbereich abgelehnt werden. Hierfür sind folgende Gründe ausschlaggebend: Bei den entsprechenden Dokumenten handelt es sich um interne Mitteilungen im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 2 UIG. Sie wurden ausschließlich zu internen Zwecken erstellt und haben den Binnenbereich der Behörde nicht verlassen. Ausweislich der Gesetzesbegründung dient der Ablehnungsgrund der internen Mitteilungen der Sicherung der Effektivität interner Arbeitsabläufe (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Neugestaltung des UIG, BT-Drs. 15/3406, Seite 19). Sinn und Zweck ist es außerdem, den innerbehördlichen Austausch zu schützen (Engel, in: Götze/Engel, UIG Kommentar, § 8 UIG, Rn. 42). Der innerbehördliche Entstehungsprozess von Entscheidungen soll möglichst unbefangen möglich sein. Eine ergebnisoffene Kommunikation soll sichergestellt werden, bei der einzelne Beamtinnen und Beamten keine Sorge vor unbedachten Äußerungen haben müssen. Speziell Vorlagen und interne Vermerke stellen ein zentrales Instrument der internen Information und Meinungsbildung in einem Ministerium dar, in deren Kontext einzelne Beamte zu einer unbefangenen Information und Beratung in der Lage sein müssen. Der Begriff der "internen Mitteilungen" kann jedoch alle Informationen umfassen, die innerhalb einer Behörde im Umlauf sind, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden sind und die den Binnenbereich der Behörde nicht verlassen haben. Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 20. Januar 2021 (Rs. C-619/19, Rn. 44 ff.) nochmals betont, dass der Ablehnungsgrund dem Bedürfnis einer Behörde nach einem geschützten Raum für interne Überlegungen und Debatten dient. Bei den hier betroffenen Dokumenten wird der geschützte öffentliche Belang des internen Informationsprozesses im BMU durchweg berührt. Ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Bekanntgabe der begehrten Informationen besteht nicht. Bei diesen Dokumenten überwiegt das öffentliche Interesse an der Herausgabe nach Abwägung mit dem geschützten öffentlichen Belang nicht. Im konkreten Fall ist kein Interesse erkennbar, das über das allgemeine Interesse der Öffentlichkeit an den betroffenen Informationen hinausgeht. Demgegenüber bedarf das BMU jedoch der Möglichkeit, in einem geschützten Bereich die Hausleitung zu beraten und eine Meinungsbildung herbeiführen zu können, bei der verlässlich darauf vertraut werden kann, dass dieser Prozess auch geschützt bleibt. Demgegenüber muss das öffentliche Interesse an der Herausgabe vorliegend zurücktreten. Die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgt gebühren- und auslagenfrei. Wir bedauern, Ihnen keinen günstigeren Bescheid geben zu können. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 9. Juli 2021, hier eing…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 9. Juli 2021, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de [#222189]
Datum
31. Januar 2022 09:40
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Deutscher Bauernverband (DBV) im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222189) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 207 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222189 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222189/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 9. Juli 2021, hier eing…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 9. Juli 2021, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de [#222189]
Datum
1. August 2022 09:39
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit Deutscher Bauernverband (DBV) im Jahr 2018“ vom 07.06.2021 (#222189) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 389 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 9. Juli 2021, hier eing…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 9. Juli 2021, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de [#222189] (Ticket: DP02-28012)
Datum
10. August 2022 14:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Beantwortung Ihrer Anfrage erfolgte nach meiner Recherche am 03. August 2021 mit unten beigefügtem Inhalt. Mit freundlichen Grüßen