Gespräche mit dgti e.V. im Jahr 2020

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von dgti e.V. im Jahr 2020 in Ihrem Haus.

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Juli 2021
  • Frist
    11. August 2021
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Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit dgti e.V. im Jahr 2020 [#224632]
Datum
9. Juli 2021 08:23
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von dgti e.V. im Jahr 2020 in Ihrem Haus. Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 224632 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/224632/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/103 - hier: Informationen liegen nicht vor Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
IFG Antrag - GZ: Z14 O4010-0291/103 - hier: Informationen liegen nicht vor
Datum
23. August 2021 15:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und teile Ihnen mit, dass im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung keine amtlichen Informationen im Sinne Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorliegen. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen möchten und sehe ihn als erledigt an. Sollten Sie jedoch Zweifel daran haben, dass die von Ihnen begehrten Informationen im BMZ nicht vorliegen, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid anzufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen können. Mit freundlichen Grüßen