Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2018

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von E.ON SE im Jahr 2018 in Ihrem Haus (Kanzleramt).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2018 [#222525]
Datum
7. Juni 2021 21:20
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

BKamt Lobbyregister

Sie haben vermutlich per Post eine Antwort vom Kanzleramt erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von E.ON SE im Jahr 2018 in Ihrem Haus (Kanzleramt). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222525/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem IFG / AZ 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 230 Bestätigung das die Anfrage erhalten wurde. ... sind …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG / AZ 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 230
Datum
30. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
20210709_203748_01.jpg
2,4 MB
20210709_203757.jpg
1,4 MB
Bestätigung das die Anfrage erhalten wurde. ... sind viel Beschäftig mit gleichlautenden Eingängen von eurer/unserer Kampagne, dauert länger als einen Monat. Weisen darauf hin das Kosten entstehen können (IFGGebV). Übersendung von Dokumenten stellt "keine" gebührenfrei einfach Auskunft dar ...
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2018 [#222525]
Datum
8. Juli 2021 20:44
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222525 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222525/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) AZ 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 230 Enthält noch immer keine …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) AZ 13 IFG - 02814 - In 2021 / NA 230
Datum
30. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort

Antwortvorlage zu neuem Schreiben

Sie haben ggf. ein weiteres Schreiben zu Ihrer Anfrage erhalten. Wir haben einen Antwortvorschlag vorbereitet.

Enthält noch immer keine Informationen zu den Treffen In (1) ... ist der Antragsgegenstand "sämtliche" Dokumente "im Zusammenhang mit Treffen" ohne Sachbezug und könne somit nicht recherchiert werden. In (2) ... es liegen Anhaltspunkte für rechtsmissbräuchliche Antragstellung vor ... In (3) ... Gebühren für die Herausgabe der Dokumente ... können erst nach Abschluss des Verfahrens berechnet werden. In (4) ... "Versagungsgründe" ... insbesondere der Schutz behördlicher Beratung ...