Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2020

Anfrage an: Bundeskanzleramt

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von E.ON SE im Jahr 2020 in Ihrem Haus (Kanzleramt).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. Juni 2021
  • Frist
    10. Juli 2021
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • Ein:e Follower:in

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folg…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2020 [#222850]
Datum
8. Juni 2021 21:14
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.

BKamt Lobbyregister

Sie haben vermutlich per Post eine Antwort vom Kanzleramt erhalten. Es will sie mit Gebührendrohungen offensichtlich abschrecken. Aber keine Sorge: Sie müssen nichts zahlen. Bitte schicken Sie diese Antwort an das Ministerium, in der Sie auf eine kostenfreie Beantwortung drängen können.

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von E.ON SE im Jahr 2020 in Ihrem Haus (Kanzleramt). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf § 7 Abs. 5 IFG bitte ich Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, aber spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, würde ich mich freuen, wenn Sie ihn an die zuständige Behörde weiterleiten und mich darüber unterrichten könnten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 222850 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsgreiheitdgesetz (IFG) E-Mail vom 8.06.2021 eingegangen. Zusammenfassung der Anfrage. …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsgreiheitdgesetz (IFG)
Datum
30. Juni 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,2 MB
E-Mail vom 8.06.2021 eingegangen. Zusammenfassung der Anfrage. Bearbeitung dauert noch. Hinweis auf möglich Kosten nach IFGGebV Teil A Nr.2 der Anlage nach §1 Abs. 1 IFG
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsgreiheitdgesetz (IFG) [#222850] Sehr geehrte Damen und Herren, ich beschränke vo…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsgreiheitdgesetz (IFG) [#222850]
Datum
10. Juli 2021 23:17
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beschränke vorerst meinen Antrag auf die Auskunft, ob die angefragten Dokumente vorhanden sind. Ich gehe davon aus, dass diese Information im Rahmen einer einfachen Anfrage kostenfrei herauszugeben ist (vgl. auch kostenfreie Antworten u.a. des BMVg hier: https://fragdenstaat.de/a/211757). Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert mit, warum diese Anfrage anders als vorherige Anfragen nicht kostenfrei beantwortet werden kann. Eine Drittbeteiligung ist nicht notwendig, wenn Sie Namen einzelner Personen unkenntlich machen. Sollten Sie dies anders sehen, teilen Sie mir bitte detailliert auf meine Anfrage bezogen mit, warum Sie davon ausgehen, dass eine Drittbeteiligung erforderlich ist. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 222850 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Der Antrag ist Unbestimmt und es liegen Anhaltspunkte für eine …
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
30. Juli 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,9 MB
Der Antrag ist Unbestimmt und es liegen Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung vor!
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#222850] Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich …
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#222850]
Datum
3. August 2021 12:27
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> hiermit ziehe ich meine Anfrage vom 08.06.2021 zurück. Ihre Behörde muss in dieser Sache also nicht weiter tätig werden. Ich bitte um eine schriftliche Bestätigung. Ich möchte dennoch darauf hinweisen, dass ein solches Vorgehen aus meiner Sicht überhaupt nicht notwendig wäre, wenn staatliche Behörden bzw. die Regierungsmitglieder, Lobbykontakte offen legen würden. Der Steuerzahler, also Ihr Arbeitgeber hat auf diese Informationen ein Recht! Es sein noch erwähnt, dass es in den letzten Jahren genug Skandale im Zusammenhang mit Lobbyismus gab z. B. Wirecard, Maskendeals etc. Mir persönlich geht es nicht um geheime Informationen, sondern welchen Einfluss Lobbyisten auf Entscheidungen der Politik nimmt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 222850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222850/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2020“ [#222850]
Datum
3. August 2021 12:37
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/222850/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man als Steuerzahler ein Recht auf diese Informationen hat. Des Weiteren wird mir vorgeworfen, dass es Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Antragstellung gibt. Es ist nicht die Absicht, eine Behörde mit Anfragen zu überlasten, sondern das die nötige Transparenz hergestellt wird. Den Antrag habe ich nun zurückgezogen. Allerdings wird mein Eindruck bestärkt, dass wir in einer Bananenrepublik leben. Der Bürger und Steuerzahler hat an der Wahlurne sein Kreuz zu machen und ansonsten die Klappe zu halten. Ich würde Sie bitten in dieser Sache weiter tätig zu werden, da ebenfals behauptet wird, dass es keine Anfrage nach IFG ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 222850.pdf - 2021-06-30_1-552e478a-55b3-484c-9c57-1f0a07774952.jpeg - 2021-06-30_1-f8d2276a-e389-4199-b58d-172748ea2ca4.jpeg - 2021-07-30_1-img_2263.jpg - 2021-07-30_1-img_2264.jpg - 2021-07-30_1-img_2265.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2021-07-30_1-img_2266.jpg Anfragenr: 222850 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222850/
Bundeskanzleramt
WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#222850] Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den …
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) [#222850]
Datum
4. August 2021 07:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer E-Mail vom 3. August 2021. Ihr Antrag mit dem Aktenzeichen 13IFG-02814-In2021-NA 261 wird nicht weiter bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
11. August 2021 08:00
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
667,8 KB
signature.asc
1,5 KB


Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
21. März 2022 18:29
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundeskanzleramt vom 8.6.2021 # IFG-73…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz beim Bundeskanzleramt vom 8.6.2021 # IFG-735/001 II#0209 [#222850]
Datum
22. März 2022 09:47
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Mit der Einstellung des Vermittlungsgesuch bin ich einverstanden und Sie müssen in dieser Sache nicht mehr weiter tätig werden. Die Anfrage an das Bundeskanzleramt hatte ich ja bereits zurückgezogen. Schade ist, dass man als Bürger und Steuerzahler keine Ausküfte über die Machenschaften, anders kann man dieses Vorgehen nicht bezeichnen, keine Informationen über Deals, die mit privaten Unternehmen und der Bundesregierung geschlossen werden, erhält. Die Bürger:innen haben somit schlicht keine Möglichkeit, die Entscheidungen der Regierung nachvollziehen zu können. Wohin uns so ein Vorgehen und diese Geheimniskrämerei über Sachverhalte, die die gesamte Bevölkerung betreffen, bringt sieht man ja aktuell sehr gut an der Energiepreisen und der Abhängigkeiten von russischer Energie. Well done! Leider drücken sich die Verantwortlichen erfolgreich davor, die Verantwortung dafür zu übernehmen und auch unser Rechtsstaat findet keine Mittel, die Verantwortlichen dafür zur Rechenschaft zu ziehen und somit bleibt für mich die bittere Erkenntnis, dass wir in einer von Bürokratie überladenen Bannenrepublik leben, in der die Mächtigen tun und lassen können was sie wollen. Das Bürger:innen zu Plattformen wie "Frag den Staat" greifen sollte auch nicht überraschen, denn diese sind einfach zu nutzen um mit Behörden in Kontakt zu treten, um Auskünfte zu erhalten. Der Nutzer kann auch selbst entscheiden, ob er die Information überhaupt öffentlich zugänglich macht. Für mich ist das Infromationsfreiheitsgesetzt somit für die Tonne und nichts weiter als ein Alibi, denn sobald zu Recht gestellte Anfragen gestellt werden, egal auf welchem Komunikationsweg, werden diese unter Androhung von erheblichen Bearbeitungsgebühren abgeschmettert. Easy! Meiner Auffassung nach haben Behörden dem Staat zu dienen und nicht einer Regierung oder Partei! Ich denke ich muss Ihnen nicht erklären, was ich unter Staat verstehe. Wo es etwas zu verbergen gibt, gibt es Dreck und den Dreck müssen die Bürger:innen schlucken, ob sie wollen oder nicht. Der gut bezahlte Politiker oder Beamte des gehobenen oder des höheren Dienstes hat damit sicher keine Probleme. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] PS: Public money, public stuff! Anfragenr: 222850 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]