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Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2020

- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von E.ON SE im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMU).

Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juni 2021
  • Frist
    9. Juli 2021
  • 0 Follower:innen

Wenn Sie Fragen zur Bearbeitung Ihrer „Lobbyregister“-Anfrage haben:

Diese Anfrage wurde als Teil der Kampagne „Lobbyregister selbst gemacht“ gestellt.

Uwe Cunrady
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche Dokum…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Uwe Cunrady
Betreff
Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2020 [#222353]
Datum
7. Juni 2021 16:32
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von E.ON SE im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMU). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Uwe Cunrady Anfragenr: 222353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222353/ Postanschrift Uwe Cunrady << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Uwe Cunrady
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Cunrady, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. Juni 2021 an das Bundesministerium für Umwelt, N…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2020 [#222353] (Ticket: DP02-10074)
Datum
23. Juni 2021 11:49
Status
Warte auf Antwort

BMU Lobbyregister

Das Ministerium bittet um eine Präzisierung, die nicht notwendig ist. Sie können dem Umweltministerium dies antworten:

Sehr geehrter Herr Cunrady, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. Juni 2021 an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU), in der Sie um Auskunft und Übersendung sämtlicher Dokumente über Treffen mit Vertretern von E.ON SE im Jahr 2020 nach dem Informationsgesetz des Bundes (IFG) bzw. Umweltinformationsgesetz (UIG) baten, auf die ich Ihnen gerne antworte. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Aus Ihrem Antrag lässt sich nicht eindeutig erkennen, welche Umweltinformationen Sie begehren. Ich kann Ihren Antrag in der vorliegenden Fassung inhaltlich noch nicht bearbeiten bzw. der/den betroffenen aktenführenden Stelle(n) im BMU zuleiten. Ich bitte Sie daher, den Antrag zu präzisieren. Insbesondere habe ich folgende Frage zu Ihrem Antrag: Sie fragen in Ihrem Antrag nach Gesprächen des BMU mit dem Unternehmen E.ON SE im Jahr 2020. Welche Themen interessieren Sie hierbei, zumindest exemplarisch? Hierbei möchte ich darauf hinweisen, dass im BMU Vorgänge thematisch erfasst werden und zudem nicht vollständig für die Vergangenheit in digitaler Form vorhanden sind. Hinweis: § 4 Abs. 2 Satz 2 UIG lautet: "Der Antrag muss erkennen lassen, zu welchen Umweltinformationen der Zugang gewünscht wird. Ist der Antrag zu unbestimmt, so ist der antragstellenden Person dies innerhalb eines Monats mitzuteilen und Gelegenheit zur Präzisierung des Antrags zu geben. Kommt die antragstellende Person der Aufforderung zur Präzisierung nach, beginnt der Lauf der Frist zur Beantwortung von Anträgen erneut. Die Informationssuchenden sind bei der Stellung und Präzisierung von Anträgen zu unterstützen." Sollten Sie weitere Unterstützung bei der Präzisierung Ihres Antrags benötigen, stehe ich Ihnen dazu gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Uwe Cunrady
Sehr << Anrede >> ...sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlage…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Uwe Cunrady
Betreff
AW: WG: Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2020 [#222353] (Ticket: DP02-10074) [#222353]
Datum
23. Juni 2021 17:17
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ...sämtliche Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern von E.ON SE im Jahr 2020 in Ihrem Haus (BMU). Ich bitte ausdrücklich um elektronische Zusendung der Dokumente, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Benachrichtigung. Mit der Schwärzung personenbezogener Daten erkläre ich mich einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Uwe Cunrady Anfragenr: 222353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222353/
Uwe Cunrady
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2020“ vom 07.06.2…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Uwe Cunrady
Betreff
AW: WG: Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2020 [#222353] (Ticket: DP02-10074) [#222353]
Datum
9. Juli 2021 08:49
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Gespräche mit E.ON SE im Jahr 2020“ vom 07.06.2021 (#222353) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Uwe Cunrady Anfragenr: 222353 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/222353/ Postanschrift Uwe Cunrady << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 07. Juni 2021, hier eingega…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz und dem Umweltinformationsgesetz vom 07. Juni 2021, hier eingegangen per E-Mail über den Webservice fragdenstaat.de
Datum
26. Juli 2021 14:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen 0723/001-2021.0084 Sehr geehrter Herr Cunrady, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 07. Juni 2021 und Ihre Nachfrage vom 09. Juli 2021, in der Sie um Auskunft über Dokumente (u.a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern E.ON SE im Jahr 2020 in unserem Haus (BMU) baten. Zudem baten Sie um elektronische Zusendung der Dokumente und erklärten sich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Wir behandeln Ihre Anfrage nach dem nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG). Das UIG ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Leider sind die von Ihnen gewünschten Umweltinformationen im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, soweit diese in die fachliche Zuständigkeit des unterzeichnenden Referates fallen, nicht vorhanden. Wenn Ihrem Informationsbegehren aus Ihrer Sicht mit dieser Auskunft nicht entsprochen wurde, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis sowie eine thematische Präzisierung Ihres Anliegens innerhalb von 4 Wochen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Stresemannstraße 128-130, 10117 Berlin einzulegen. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren und zu sonstigen Fragen benötigen, stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Ihre UIG-Anfrage (Treffen mit E.ON im BMU, 2020) 0723/001-2021.0084 Sehr geehrter Herr Cunrady, vielen Dank fü…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Ihre UIG-Anfrage (Treffen mit E.ON im BMU, 2020)
Datum
10. August 2021 16:44
Status
Anfrage abgeschlossen
0723/001-2021.0084 Sehr geehrter Herr Cunrady, vielen Dank für Ihre E-Mails vom 7. und 23. Juni sowie 9. Juli 2021 [fragdenstaat.de #222353], in denen Sie um elektronische Zusendung von Dokumenten (u. a. Vorlagen, Protokolle, Vermerke, Vorbereitungsunterlagen) im Zusammenhang mit Treffen von Vertretern des Energieversorgungsunternehmens E.ON SE im Jahr 2020 im Bundesumweltministerium (BMU) bitten. Ich beantworte Ihre Anfrage, soweit die Abteilung S "Nukleare Sicherheit, Strahlenschutz" fachlich zuständig ist. Die Anfrage wird nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG) behandelt. Dieses ist als Spezialgesetz, das den Zugang zu Umweltinformationen regelt, gegenüber dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gemäß § 1 Absatz 3 IFG vorrangig und sperrt die Anwendung des IFG. Der Zugang zu Umweltinformationen ist Grundlage für eine wirksame Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Umweltangelegenheiten und damit ein wichtiges Instrument für den Schutz von Natur und Umwelt. Meine Prüfung hat ergeben, dass im BMU keine Treffen stattgefunden haben, die den o. g. Kriterien Ihrer Anfrage entsprechen, soweit die Abteilung S fachlich zuständig ist. Wenn Ihrem Informationsbegehren aus Ihrer Sicht mit dieser Auskunft nicht entsprochen wurde, bitte ich um einen entsprechenden Hinweis sowie eine thematische Präzisierung Ihres Anliegens innerhalb von vier Wochen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim BMU, Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn, einzulegen. Sollten Sie weitere Auskünfte zum Verfahren oder zu sonstigen Fragen benötigen, steht die Arbeitsgruppe S III 2 gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen